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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, ihro Röm. Käyserl. Majestät würcklichen General-Feldmarschall-Lieutenants, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines großen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen Freytags vor dem andern Advent-Sonntage, als den 2. Decembris, dieses 1729sten Jahres, gehalten werden soll.
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Als Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Jhro Höchst-erfreulichen Gebuhrts-Tag D. XIX. April. MDCCXXIX. unter grossen Frohlocken und Freudens-voller Vergnüglichkeit abermahln feyerlichst begiengen, Wolte sein ... Devoir glückwünschend beobachten und in nachstehenden Zeilen darstellig machen Johann Georg Lamm, Vinariensis Juris Practicus
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Dissertatio Ivridica, De Acqvisitione Dominii Ex Lege, Sev, Qvae Fit Ipso Ivre
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Fürstlich-Sachsen-Weimarisches Mandat wegen der Bettler, Ziegeuner und fechtenden Handwercks-Pursche. 1729
[So geschehen und geben in Unser Residenz Weimar den 12. Julii 1729] -
Ausführliche und gründliche Specification derer Kunstreichen, kostbahren und sehenswürdigen Gemählden welche auf der Schilderey-Cammer der Hoch-Fürstl. Sächsischen Residenz Wilhelms-Burg zu Weimar anzutreffen sind
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Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Wolte Zu Dero den 19. April 1729. glücklich erlebten Geburts-Tage, unterthänigst Glück wünschen, ... M. J. A. Fabricius, Theol. Stud.
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Dissertatio Inavgvralis Ivridica De Avtoritate Domini Qva Consensvm In Alienando Vel Onerando Fevdo Respicienda
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Die Späte Busse, Am Sonntage Oculi anno M DCC XXVII. Aus Luc. XIII. v. 39. - - 43. In einer besondren Predigt, Vor dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... vorgestellet, Und ... Zum Druck gegeben Von Joh. Gottlieb Hillingern, Fürstl. Sächsischen Hof-Prediger und Assessore des Ober-Consistorii zu Weimar
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, ihro Röm. Käyserl. Majestät würcklichen General-Feldmarschall-Lieutenants, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines großen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen Freytags vor dem andern Advent-Sonntage, als den 2. Decembris, dieses 1729sten Jahres, gehalten werden soll.
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Das in finsterer Nacht erleuchtete Weimar, Durch das, am 19. April dieses 1729ten Jahres, mit Gott, abermahls erschienene höchst-erfreuliche Geburths-Licht Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unseres gnädigst-Regierenden Landes-Fürsten, Vaters und Herrn, Wurde in nachgesetzten Illuminationen, in tiefster Unterthänigkeit, Glückwünschend vorgestellet
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Fürstlich Sachsen-Weimarisches Mandat wegen behöriger Observanz der An. 1727 emanirten Policey-Ordnung
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Q. D. B. V. Principem Imperio Maximvm, Exemplo Majorem, Ipso Natali Avspicatissimo Serenissimi Principis Ac Domini, Domini Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniæ, Jvliaci, Cliviæ , Montivm ... Principis Regentis Et Patris Patriæ Clementissimi, D. XX April. Hora II Pomerid. CIƆ IƆCC XXIX In Ill. Gymnasio Wilhelmo-Ernestino Celebrando ... Brevi Commentatione Repræsentat M. Jo. Christoph. Kiesewetter, Rector.
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Q. D. B. V. Nvmerosam Et Perplexam Institvtionem, Qvvm Serenissimvs Princeps Ac Dominvs, Dominvs Ernestvs Avgvstvs, Dvx Saxoniæ, Ivliaci, Cliviæ , Montivm ... Princeps Ac Pater Patriæ Clementissimvs, Viro Clarissimo, Lavrentio Reinhardo, Regiomonto-Franco, Ill. Adhvc Gymnasii VVilhelmo-Ernestini ... Ad Orationem Inavgvralem Ipsivs, D. IV. Avgvsti Hora Pomerid. CIƆ IƆCC XXIX Habendam ... Comprehensam Sistit M. Io. Christoph. Kiesewetter, Rector.
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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August,Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ Fuegen hiermit denen Unter-Obrigkeiten, Gemeinden und saemtlichen Unterthanen Unsers Weimarischen Fuerstenthums zu wissen, welchergestalt Uns Unsere bey letztern Ausschuß-Tage versammlet-gewesenen getreuen Staende des engern und weitern Ausschusses ... zu vernehmen gegeben, was maßen bißhero das Schaaf-Viehe an sehr vielen Orten mit der Raude angegangen und dieses Ubel dermaßen ueberhand genommen, daß fast kein Wehren helffen wollen, auch wie man wahrgenommen, daß die vornehmste Ursache solches Ubels diese gewesen, daß bey Annehmung derer Hirten die behoerige Vorsicht nicht gebrauchet, sondern darzu oefters liederliche, fremde und untuechtige Leute, ohne der Obrigkeit Vorwissen, angenommen worden, ... Als befehlen Wir hiermit, daß nicht allein die Gemeinden und Unterthanen in Staedten, Flecken, Doerffern und Hoefen, bey Annehmung ihrer Schaaf- und anderer Hirten, auf redliche und tuechtige Personen sehen, und solche zu behoeriger Examinirung vor ihre ordentliche Unter-Obrigkeiten bringen; sondern auch obbemeldte Unter-Obrigkeiten sie seyen Unsere Beamten, Raethe in Staedten, ... , die zu Hirten vorgeschlagene ... Personen wegen ihrer Tuechtigkeit, ... genau examiniren, und alsdenn ... dieselben admittiren sollen. ... Zu Urkund ist dieses Patent in Druck gegeben und zu jedermanns Wissenschafft oeffentlich angeschlagen worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz zu Weimar, den 16. Novemb. 1729. Ernst August, H. z. S.
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Das frohe und erwünschte Geburths-Tags-Licht Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsers gnädigst-regierenden Landes-Fürsten und Herrn Welches den 19. April. 1729. zu allgemeiner Freude ... erschien, Wolten ...glückwünschend verehren Höchst-gedachter Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Stadt-Voigt und gesamter Rath der Stadt Buttstedt
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Als Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, HERR Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Unser ... Landes-Fürst ... Den 19. April. 1729. DERO ... Gebuhrts-Tag ... erlebet, Wollten ... in folgender CANTATA ihren ... Glück-Wunsch ablegen Bürgermeister und Rath, nebst der Bürgerschafft zu Weimar
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Den von GOtt vergnügten Herzog Ernst August, Wollte, Als Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, HERR Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zum Ravenstein, Unser Gnädigst-Regierender Landes-Fürst, Vater und Herr, des nach Christi Geburth 1729ste Jahr in allem Hoch-Fürstl. Wohlseyn glücklichst antraten, in tieffster Unterthänigkeit vorstellen, und dadurch zugleich einen gehorsamsten Neu-Jahr-Wunsch geziemend abstatten Jhro Hoch-Fürstlichen Durchlauchtigkeit unterthänigst-gehorsamstes Landes-Kind, M. Gerhard Gottfried Ranis, Magdalensis
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Die Erndte im Fruehling Wollte Als Der Durchlauchtigste Fuerst und Herr, HERR Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Den 19. April 1729. Dero ... Geburths-Tag ... erlebet, ... vorstellen Gottfried Albinus Wette
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ERNESTVM den Frommen und AVGVSTVM den Beschirmer der Studien Wollten in dem Durchlauchtigsten Fuersten und HERRN Herrn Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Als Jhro ... Durchlauchtigkeit den 19. April 1729. DERO ... Geburts-Tag, ... erlebet, ... verehren Die Saemmtlichen Cives des Fuerstl. Saechs. Gymnasii in denen dreyen obern Claßen
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Als Des Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Unsers ... Landes-Fuersten ... juengern Printzens ... Jmmanuel Friedrich Wilhelm Bernhards Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Den 11. Junii 1729. ... entschlaffen Wolten ... ihre Wehmuth ... gegen Jhro Hochfuerstl. Durchl. ... contestiren Johann Georg Goldhammer, P. L. C. Diaconus in Jlmenau. Johann Rudolph Gatzert, Frueh-Prediger in Jlmenau und Pastor in Stuetzerbach
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit denen von der Ritterschafft und allen Unter-Obrigkeiten auch jedermaenniglich in Unsern Fuerstenthum und Landen zu wissen, Demnach Wir aus hierzu bewegenden Ursachen und Krafft dieses wollen, daß alle Handwercks-Pursche, ... aus Unsern Unterthanen, ehe sie auf die Wanderschafft gehen, ... einen Eyd ablegen sollen, daß sie an keinem fremden Orte Krieges-Dienste annehmen, oder wiedrigen Falls ihrer Haabe und Guether verlustig seyn wollten; ... Urkundlich ist dieses Patent, so auch alle Viertel-Jahre von denen Cantzeln abzulesen, von Uns eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedruckt, ... auch oeffentlich zu jedermans Nachachtung angeschlagen worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Julii 1729. Ernst August, H. z. S
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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Räthen in Städten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Dörffern, sowohl als insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, was maßen Wir sehr mißfällig wahrgenommen, daß Unserm, wie auch Unserer ... ruhenden Herren Vorfahren wiederhohlten ernstlichen Verbote zuwieder, und der denen Contravenienten angedroheten Staffe ungeachtet, von denen jungen Purschen und andern Personen aufm Lande, bey denen Hochzeiten, Kirchmeßen, und sonsten, mit Schiessung aus Büchsen und andern Gewehr, in denen Dörffern und aufm Felde, vieler Frevel, gar ungescheuet, veruebet werde. ... Als befehlen wir hiermit ... , daß jedermaenniglich dergleichen Schiessens sich enthalte, mit der ausdrücklichen Bedeutung, daß derjenige, welcher hiergegen handeln wird jedesmahl um Zehen Thaler bestraffet werden solle. ... So begehren Wir, daß diese Unsere Verordnung ... öffentlich affigiret werde. Geben in Unserer Residenz Weimar den 13. Junii 1729. Ernst August, H. z. S
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Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen allen und jeder Unter-Obrigkeiten Unsers Fuerstenthums und Landen in Staedten und auf den Flecken und Doerffern, hiermit zu wissen, was maßen Wir mißfaellig wahrgenommen, daß denen vormahls schon offt ergangenen Fuerstlichen Verordnungen zuwieder das Degen-tragen unter denen Handwercks-Purschen so gemein worden, daß fast keiner zu finden, der sich nicht dergleichen zu fuehren anmaßen solte; Wenn nun aber ihnen, solche zu tragen, um soviel weniger gebuehret, als dadurch ... Mord und Todschlag entstehen kan, Wir auch diesem Unfug laenger nachzusehen nicht gemeinet sind; Als wollen Wir, daß hinfuehro alle ... Handwercks-Pursche sich des Degen-tragens ... enthalten sollen, ... . Auch haben Wir ... vermercket, daß Zeithero fast ein jeder sich angemaßet, Hirsch-Faenger und Couteaux de Chasse zu tragen, Wir aber auch hierinnen ein Ordnung gehalten wissen wollen; ... Uhrkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bedrucken, auch zu oeffentlichen Druck befoerdern, und an gehoerigen Orten affigiren lassen. Gegeben in Unser Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S
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Fuerstlich Sachsen-Weimarisches MANDAT wegen derer zu Augspurg aufgestandenen Schuh-Knechte ergangen 1729
[Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent zum Druck bringen, mit Unserm Fuerstl. Cantzley-Secret bedrucken, und an gewoehnlichen Orthen affigiren auch jeder Jnnungs-Lade der in Unsern Landen befindlichen Schuhmacher ein besonderes Exemplar davon zustellen lassen. So geschehen und geben Weimar den 14. Septembr. 1729.] -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren und Räthen in Staedten, auch insgemein allen Unsern Unterthanen, ... hiermit zu wissen, welchergestalt Wir hoechst-nothwendig zu seyn befunden, ... wegen Ausrottung des Raupen-Geschmeißes und Sperlinge ergangenen Befehle, fernerweite Verfuegung zu thun, und die genaue Vollstreckung, solches Unsers gnaedisten Willens, ... , bey Vermeidung Unserer Ungenade und scharffer Ahnd- und Bestraffung, anzubefehlen. ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gefertiget und nach dessen Publication an behoerige Orte affigiret worden. Datum Jagd-Schloß Muenchen den 7. Maji 1729. Ernst August, H. z. S