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Die vom Himmel getröstete Illmene, Als Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Ihres gnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Hochbeliebtester Fürstl. Erb-Printz Der Duchlauchtigste Printz und Herr, Herr Wilhelm Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Am 8ten Jun. 1719. in Halle auff der Reise zur Fürstl. Groß-Frau-Mutter Durchl. nach Dero Fürstl. Witthum Nienburg ... entschlaffen, Aus unterthänigst ... Compassion in nachgesetzten wenigen Trauer- und Trost-Zeilen vorgestellet von Dem Fürstl. Sächsis. Ernst-Augustischen Cammer-Collegio zu Weimar
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Als Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernsts Augusts Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Seines Gnädigsten Fürsten und Herrn Hochgeliebteser Fürstlicher Erb-Printz, Der Durchlauchtigste Printz und Herr Herr Wilhelm Ernst Hertzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Den 8. Junii 1719. In Halle auff der Reise zur Fürstl. Groß-Frau Mutter Hoch-Fürstl. Durchl. Nach Dero Fürstliche mWitthum Nienburg zwar frühzeitig, doch Hochseeligst entschlaffen, solte sein ... Mitleiden bezeugen ein unterthänigster treuer und Allezeit Gehorsamster Diener
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Unterthänigstes Opffer Thränender Wehmuth Als Des Durchlauchtigstgen Fürsten und Herrn Herrn Ernst Augusts Hertzogs zu Sachsen Jülich Cleve und Berg ... Seines Gnädigsten Fürsten und Herrn, Fürstlicher Erb-Printz ... und Herr Wilhelm Ernst Hertzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Den 8. Junii 1719. In Halle auff der Reise zu Dero Groß-Frau Mutter Hoch-Fürstl. Durchl. nach Ihrem Fürstlichen Witthum Nienburg Hochseligst verschieden in nachgesetzten abgelegt von ... Frantz Rudolphen Fr. Hrn. von Schmiedel, Ober-Hofmeister
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Von Gottes Gnaden ...
[Schreiben die Vormundschaftsangelegenheit d. Ernst August Constantin, Herzog von Sachsen-Weimar betreffend, d. 1. Juni 1719] -
Als Dem Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn, HERR Ernest August, Hertzoge zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Die hochbetruebte Nachricht von dem ... Ableben Dero aeltesten ... Printzens, ... Wilhelm Ernsts, Zu Ihro und Dero hohen Hauses ... Bestuertzung ueberbracht haben, Wolte Seine ... Durchl. ... zu troesten suchen Ein ... VerBundendster
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsern gesamten Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Haupt- und Amt-Leuten, Schoessern, Buergermeistern und Raethen der Staedte, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob Wir wollen zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Ilmen-Strohm, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und daneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Haußsuchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch diß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf wissendlich drucken lassen
Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den [ ] -
Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg ... Fügen allen ... Unterthanen, ... hierdurch zu wissen, welcher gestallt Wir schon einige Zeit her mit vieler Empfindung wargenom[m]en, daß die von Unsern ... Fürstlichen Vorfahren ... eingeführte und so wohl durch alte als neue Verträge in Unserm Fürstlichen Hauße befestigte Verfassungen, und Gemeinschafftliche Regiments-Form in vielen Stücken sehr bey Seite gesetzet, allerhand neue Anordnungen und Befehle ohne Unser Vorwissen und Genehmhaltung einseitig ausgefertiget ... worden. ... So haben Wir aus Landes-Fürstlicher Sorgfalt ...Unsern ... Unterthanen den Unfug und die Unstatthafftigkeit des vermeinten Mandats hierdurch bekant zu machen, und den ... Inhalt desselbigen hiermit öffentlich zu widersprechen der Nothdurfft erachtet, ... Datum Weimar den 12. Junii 1719.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen Unsern gesamten Praelaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Buergermeistern, Richtern und Raethen der Staedte, Schultheißen und allen Dienern und Unterthanen ... hierdurch zu wissen: Demnach Wir diesen ... Fruehling eine Nothdurfft an Scheidholz auf der Saale biß nacher Koesen und weiter floessen zu lassen entschlossen, und vorher nothwendig erachtet haben, ... gewoehnliche Floß-Patenta in Unsern an der Saale liegenden Staedten und Dorffschaften zu jedermanns Nachricht anschlagen zu lassen. Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf drucken lassen
Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den [ ] -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns/ und unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Es ist Unsern gesamten Dienern/ Vasallen und Unterthanen erinnerlich/ was Wir/ als regierender Landes-Fürst/ unterm 1sten vorigen Monats vor ein Mandat publiciren lassen ... und sowohl durch alte/ als neue/ vornehmlich aber noch letzthin Anno 1710. errichtete Verträge ... Verfaßungen und gesamte Regiments-Form ... die gesamten Lande ... alleine zu regieren/ bestehet/ aufrecht erhalten/ hingegen den darwieder eine Zeither wieder hervorgesuchten Anmaßungen und Attentatis, wodurch die ... Unterthanen an Erlangung unpartheyischer Justiz ... behindert werden wollen/ entgegen gehen müssen ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg den 1. Julii 1719
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns/ und unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fugen allen und jeden Unter-Obrigkeiten unsers gesamten Fürstenthums und Lande Hiermit zuwissen; Demnach Uns der hiesige Hof-Buchdrucker/ Johann Leonhard Mumbach/ ... zu vernehmen gegeben/ was gestalt unserm/ wider das Haußiren und Umgehen mit frembden Calendern/ unterm 21.Sept. 1712. emanirten Patent einige Jahr her sehr contraverniret worden/ mit ... Bitte/ Wir wolten ... solch Patent zu erneuern ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg/ den 14. Julii 1719
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns/ und unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fugen allen und jeden Unter-Obrigkeiten und Unterthanen Unsers gesamten Fürstenthums und Lande/ zu wissen/ was maßen Wir zu besserer Etablirung des Frucht-Commercii, absonderlich zu Abkommung aller Unrichtigkeit in Einnahme und Ausgabe/ vor gut befunden/ in Unserm gesamten Fürstenthum und Landen die nöthige Reduction und Wiederherstellung des alt-Weimarischen Frucht-Gemäßes ... vor Anno 1672. gebräuchlich gewesen/ nach solchem alten Fuß/ Krafft dessen/ ein Weimarischer Scheffel ... vergrössert worden/ introduciren zu lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 14. Sept. 1719
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Von Gottes Gnaden/ Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachßen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unserm ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern gesammten Prælaten ... Unsern ... Gruß/ und fügen Ihnen darneben zu wißen ... was gestalten von denen jüngsthin am 24sten ... Januarji anhero beruffenen ... Ständen des ... Ausschusses an Prælaten ... zu ... Bestreitung der ... Cassæ-Ausgaben ... benanntlich: Eine gantze Steuer Fastnacht 1719. Eine gantze Steuer Exaudi 1719. Eine gantze Steuer Michaelis 1719. Eine gantze Steuer Martini 1719. Eine gantze Steuer Fabian Sebast. 1720. ... verwilliget worden. [Uhrkundlich ist dieses Patent ... unterschrieben ... So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg am 5. Febr. 1719.]