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Aller-Unterthänigste Lob- und Ehren-Rede
Welche, als der Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste König Fürst und Herr, Herr George, König von Groß-Britannien, Franckreich, und Irrland ... Hertzog von Braunschweig und Lüneb. ... Dero Allerhöchstes Geburths-Fest, Den 28ten Maji des 1726ten Heil-Jahres ... glücklich erlebet, mithin das 66te Jahr Dero Glorwürdigsten Alters zurück geleget -
Wir Vice-Rector und Professores der Jvlivs-Vniversität allhier, fügen auf Allergnädigsten Befehl ... Georgens Königs von Groß-Britannien ... So wird hiemit .. verordnet, daß der Urheber, welcher angiebet, es sey derjenige, so auf einigerley Art Händel gehabt, vor der durch ein Duell, Recontre oder sonst geschehene Ausmachung, nicht an den Tischen oder anderen Gesellschaften zudulden sondern auszuschliessen, relegiret, die übrigen aber, welche die Exclusion approbiren, mit der Straffe des Carceris beleget werden sollen ...
Uhrkundlich unter der Vniversität Jnsiegel. Geben Helmstädt den 5ten April. 1726. L. S. -
Aelfredvs In Georgio Redivivvs
Prolvsio Qva Avgvstissimi Et Potentissimi Regis Et Domini Dni. Georgii Magnae Britanniae Franciae Et Hiberniae Regis ... Domini Nostri ... Directoris Academiae Iuliae ... Sacrvm Natale D. XXIIX. Maii MDCCXXVI. Horis Matvtinis Meridiei Proximis Ligato Sermone Germanico A Generosi Ivvene Avgvsto Wilh. De Schwicheld Celebrandvm Indicit Polycarpvs Leyser Ivr. Med. Et Philos. D. Poes. Prof. Ord. -
Wir Vice-Rector und Professores der Jvlivs-Vniversität allhier, fügen auf Allergnädigsten Befehl ... Georgens Königs von Groß-Britannien ... So wird hiemit .. verordnet, daß der Urheber, welcher angiebet, es sey derjenige, so auf einigerley Art Händel gehabt, vor der durch ein Duell, Recontre oder sonst geschehene Ausmachung, nicht an den Tischen oder anderen Gesellschaften zudulden sondern auszuschliessen, relegiret, die übrigen aber, welche die Exclusion approbiren, mit der Straffe des Carceris beleget werden sollen ...
Uhrkundlich unter der Vniversität Jnsiegel. Geben Helmstädt den 5ten April. 1726. L. S. -
Wir Vice-Rector und Professores der Jvlivs-Vniversität allhier, fügen auf Allergnädigsten Befehl ... Georgens Königs von Groß-Britannien ... So wird hiemit .. verordnet, daß der Urheber, welcher angiebet, es sey derjenige, so auf einigerley Art Händel gehabt, vor der durch ein Duell, Recontre oder sonst geschehene Ausmachung, nicht an den Tischen oder anderen Gesellschaften zudulden sondern auszuschliessen, relegiret, die übrigen aber, welche die Exclusion approbiren, mit der Straffe des Carceris beleget werden sollen ...
Uhrkundlich unter der Vniversität Jnsiegel. Geben Helmstädt den 5ten April. 1726. L. S.