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Das Stader Stadtrecht vom Jahre 1279
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Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen
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Der Sachsenspiegel
Landrecht und Lehnrecht ; nach dem Oldenburger Codex picturatus von 1336 -
Der Deutschenspiegel in seinem sprachlich-stilistischen Verhältnis zum Sachsenspiegel und zum Schwabenspiegel
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Elucubratio Blasii Ekenbergers auer dat erste undt ander Koning Woldemari Lohbuch anno 1595
1. Teil, Buch 1 (Erbrecht, Familien- und Sachenrecht) : zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Rezeptionsversuche im Norden -
Jacob Friderich Ludovici, D. Königl. Preuß. Hoff-Raths und Profess. publ. ordinarii zu Halle, Einleitung Zum Lehns-Proceß
Darinnen Von dem ordentlichen Lehn-Richter und denen annoch heut zu Tage ... in Teutschland gebräuchlichen paribus curiæ ... gehandelt, und solches Nicht nur aus dem Logobardischen allein, sondern auch aus denen alten Teutschen und ... üblichen ... special-Lehn-Rechten und Gebräuchen hergeleitet wird ; Zum Anhang ist beygefüget Der Richtsteig über das Sächsische Land- und Lehn-Recht, Nebst nöthigen Registern -
Dat buk wichbelde recht
Das sächsische Weichbildrecht nach einer Handschrift der königlichen Bibliothek zu Berlin von 1369 -
Das alte Stadtrecht von Lüneburg
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Hamburgische Rechtsalterthümer
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Die ältesten hamburgischen Zunftrollen und Brüderschaftsstatuten
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Das sächsische Landrecht nach der Quedlinburger Pergamenthandschrift herausgegeben
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Der Sachsenspiegel
Landrecht und Lehnrecht ; nach dem Oldenburger Codex picturatus von 1336 -
Das Landrecht des Sachsenspiegels
nach der Bremer Handschrift von 1342 -
Die Stadtbücher des Mittelalters, insbesondere das Stadtbuch von Quedlinburg
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Der Prolog zur Glosse des sächsischen Landrechts
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Aeltere Hamburgische und Hansestädtische Handwerksgesellendocumente
Nachtrag zu den "Aeltesten Hamburgischen Zunftrollen und Brüderschaftsstatuten" -
Sassenspegel
mit velen nyen Addicien san dem Leenrechte vnde Richtstige ; Ad lectorem Saphicum cum Gliconico, Saxonum dicor speculum, legenti Leges, iuraq[ue] tribuo: Saxonum lingua loquor, ipse Saxo Per me iura leget sua -
Dithmarsisches Land-Recht/ Samt etlichen dabey gewesenen nun auch vermehret mit neuen Constitutionen Jn Jhrer Königl. Mayest. zu Dennemarck/ Norwegen/ [et]c. [et]c. Süderntheil Dithmarschen am Gericht zu wissen nöhtigst/ Nach dem rechten Original ...
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Zur Ausbildung der Graphie in einer regionalen mittelniederdeutschen Literatursprache unter Berücksichtigung der schreibsprachlichen Situation im gesamten deutschen Sprachraum am Beispiel ausgewählter Quellen der Rostocker Druckerei des Ludwig Dietz (1512 - 1559)
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Die Veme
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Lübeck's Mangeld und Caperwesen
aus ungedruckten Urkunden der Nieder-Stadtbücher -
Die niederdeutschen Rechtsquellen Ostfrieslands
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Elucubratio Blasii Ekenbergers auer dat erste undt ander Koning Woldemari Lohbuch anno 1595
1. Teil, Buch 1 (Erbrecht, Familien- und Sachenrecht) : zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Rezeptionsversuche im Norden -
Sammlung altdithmarscher Rechtsquellen
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Die Goslarischen Statuten
mit einer systematischen Zusammenstellung der darin enthaltenen Rechtssätze und Vergleichung des Sachsenspiegels und vermehrten Sachsenspiegels