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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Urkunden und bekennen hiermit: Nachdem die getreue Staende des hiesigen Fuerstenthums an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... das neuerlich ergangene Verboth, daß keine Manns-Person vor dem 24ten Jahre ihres Alters zum Heyrathen zugelassen werden soll, aus angefuehrten Ursachen inwiederum aufzuheben ... gebeten. ... Als wollen Wir ... dieses Patent wiederum aufgehoben haben. Zu Urkund ist dieses Patent , nachdem Wir es eigenhaendig unterschrieben ... und zu publiciren und oeffentlich anzuschlagen befohlen worden. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 17. Junii 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, WIR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Praelaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums und darzu gehoeriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen saemtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemueßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen moege, haben Wir diese Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben ... in oeffentlichen Abdruck bringen lassen ...So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator ... Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... zu wissen: Wasmasen zu Unserm groesten Mißfallen bishero wahrzunehmen gewesen, daß, wenn auf bittliches Nachsuchen um Erb-Zinnß-ordinar- und extraordinar-Steuer-Erlaß von Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Collegio und Landschafts-Cassen-Directorio ueber der Supplicanten wahre Umstaende Bericht erfordert worden, die eingegangene Berichte ... gar sehr diuers ausgefallen ... dadurch aber ... der Landes-Herrschaft und derselben Fuerstlichen Einnahmen und Cassen ohnmaechtiger Schade ... zugezogen worden. ... Als verordnen und befehlen Wir ... vermittelst dieses offenen Patents ... daß, wenn fuehrohin in Zinnß- und Steuer-Erlaß-Sachen pflichtmaefige Berichte erfordert werden ... gewissenhafte ... und ohnpartheyische Anzeige und Nachricht geben ... Zu Urkund ... haben Wir dieses Patent ... eigenhaendig unterschrieben, und mit Unserm ... Jnnsiegel bedrucken lassen, in oeffentlichen Druck zu bringen, und ...zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 16. Sept. 1751. Franz Josias, H. z. S.]
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Von GOttes Gnaden, WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen allen und jeden Unsers freundlich geliebten ... Vetters , Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Praelaten, Grafen und Herren ... und saemtlichen Unterthanen hiesigen Fuerstenthums ... Unsers resp. Grußes und Gnade, hiermit zu wissen, welchergestalten Wir in Erfahrung kommen, daß verschiedene Sorten kleiner und schlechter Heller ... in der hiesigen Fuerstl. Residenz-Stadt ... sich einschleichen ... sich dennoch erfrechen ... Unsere ... Kupfer-Scheide-Muenze aus dem Lande weggeschaffet werden ... Als ordnen und wollen Wir ... daß ausser denen hiesigen ... Kupfer-Scheide-Muenzen ... sonst keine andere ... Kupfer-Muenzen in gemeinen Kauf ... angenommen ... werden. ... Also haben Wir dieses Patent, nachdem Wir es ... vollzogen, und mit ... Ober-Vormundschafts-Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 3 August 1754. Franz Josias, H. z. S.
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Avertissement. Demnach zu erfahren gewesen, daß die vor einigen Jahren durch emanirte oeffentliche Patentes devalvirte Baeyreutische und andere schlechte Pfennige sich wiederum in hiesigen Landen einschleichen wollen ... Als wird jedermaenniglich gedachten hoch fuerstlichen Patenten ... nachzuleben, hierdurch ... verwarnet. Signatum, Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 August 1754. Fuerstl. saechs. Ober-Vormundschaftliche Canzley daselbst.
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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fuerstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Raethen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Guether zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn ERNST AUGUST CONSTANTINS, Herzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Lbdn. Praelaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem ... 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhaendel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Haendel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in oeffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in OberVormundschafft Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen-Weimar u. Eisenach ... Lbdn. ... allen Unseren Ober-Vormundschafftlichen Unterthanen hiermit zu wissen, wasmaßen Wir ... sonderlich vom 31. Januar 1749. und 24. Martii 1752. denen ... Holtz-Diebereyen in denen herrschaftlichen Waldungen so wohl als in denen Privat-Hoeltzern, Einhalt zu thun ... daß dennoch mit solchen boßhafften Unternehmungen noch immer fortgefahren werde ... Als wiederholen Wir nicht nur die ... ergangene Verordnungen ... sondern ordnen, befehlen ... auch, ... daß alle Stadt-Raethe ... die armen Leute ... in eine pflichtmaeßige Consignation bringen ... haben Wir solche in ein offenes Patent ... bringen ... und ... mit Unserm ... Jnsiegel bedrucken lassen ... und ... zu publicien ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9. Jun. 1755. Franz Josias, H. z. S.
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Andächtiges Huldigungs-Opfer, Welches dem großen Gott zu Ehren, bey der von dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Franz Josias, Herzoge zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Hochfürstl. Ober-Vormunde ... vor den ... Herrn Ernst August Constantin, Erb-Prinzen zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... den 27. Maji 1750. gnädigst-angenommenen Landes-Huldigung des Fürstenthums Weimar und dessen Zubehör, auch dem Tages darauf zu haltenden grossen Land-Tage vor und nach der Huldigungs- und Landtags-Predigt, in nachstehender Kirchen-Music abgestattet wurde
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Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Franz Josias Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... in hoher Ober-Vormundschaft des auch ... Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Landes-Administrator den 27. May 1755. bey Dero ... Gegenwart einen allgemeinen grossen Land-Tag durch Convocation der löblichen Stände des Herzogthums Weimar zu halten ... geruheten wurde bey der Christfürstl. angeordneten solennen Landtags-Predigt nachstehende Kirchen-Music in der Fürstl. Schloß-Capelle, der Weg zur Himmelsburg genannt, aufgeführet
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Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr Herr Frantz Josias Hertzog zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg ... des Königl. Pohlnischen weissen Adler-Ordens, Ritter, und des Hochfürstl. Sächsischen Hauses, Ernestinischer Linie, Senior, den 16ten September dieses 1764sten Jahres das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselten, und dadurch das gantze Land in die tieffste Trauer versetzt wurde, vereinigten ihre Thränen mit der Wehmuth aller ... Unterthanen einige in Jena studirende Coburgische Landeskinder
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Das Bild eines weisen Regenten Wollten Bey der von Dem ... Fürsten und Herrn ... Franz Josias Herzogen zu Sachsen Jülich, Cleve, Berg, ... als ... Obervormund und Landes-Administrator für Den ... auch ... Fürsten und Herrn ... Ernst August Constantin Herzog zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg, ... den 27 May 1750. in höchster Person zu Weimar eingenommenen Erb Landes-Huldigung auch dem Tages darauf zu haltenden allgemeinen grosen Land-Tage mit tiefster Devotio entwerfen und zugleich den unterthänigsten Glückwunsch abstatten Die zur Hochfürstlich. Obervormundschaftl. Landes-Regierung zu Weimar verordnete Präsident, Geheime, Hof- und Regierungs Räthe auch Assessores
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Die zweyte wichtige und fürtreffliche Proposition eines frommen und weisen Regenten an dero andern grosem ... Land-Tage hat ... schriftmäßig erläutert
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Dissertatio Theologica De Gradibvs Fidei
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Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... FUegen hiermit als Ober-Vormund ... Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbd. Prealaten, Grafen und Herren ... wie auch saemtlichen Unterthanen zu wissen, was masen ... sich bis anhero einige unterstehen wollen, von denen aus Unserer Fuerstl. Ober-Vormundschafftl. Regierung ... an sie ergangenen Citationibus und Urtheln ... zu appeliren, um dadurch die Sachen ... zu verschleiffen. ... Alß befehlen Wir in Ober-Vormundschafft ... daß ... keiner an Uns von gedachter Regierung appelliren ... solle. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Unsere Willens-Meinung eigenhaendig unterschrieben ... und in oeffentlichen Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Dec. 1749. Franz Josias, H. z. S.
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Christvs Per Omnes Carnis Svae Dies Omnia Pro Omnibvs, Varia Pro Omnibvs Et Variis Hominvm Peccatis Passvs ... Dissertatione Inavgvrali ... A. D. XXVII. Ian. A. P. C. N. MDCCLVIII.
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Christvs Per Omnes Carnis Svae Dies Omnia Pro Omnibvs, Varia Pro Omnibvs Et Variis Hominvm Peccatis Passvs ... Dissertatione Inavgvrali ... A. D. XXVII. Ian. A. P. C. N. MDCCLVIII.
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Das Glück einer höchst-vergnügten Ehe, Bey erfreulicher Gelegenheit Des Den 25. Septembr. 1735. gefälligen Den 9ten ejusdem aber celebrirten Hohen Gebuhrts-Festes Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Frantz Josias, Hertzogen zu Sachen, Jülich, Cleve und Berg ... Rühmte Mit hertzlichen Vergnügen glückwünschend,
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[Stammbucheintrag]
Ulm : 27.08.1713 -
Pro Memoria
Je mehr es Reichs- und Landkundig ist, daß des Herrn Hertzog Franz Josiæ zu Sachsen-Coburg-Saalfeld ... Durchlauchtigkeit zu der Administration des Fürstenthums Weymar anders nicht, als durch den ... unter Kayserlicher ... Vermittlung ... getroffenen Vergleich gelanget ... und die Sache ... zu einer friedlichen Convention zu bringen ... : [... Friedenstein, den 1ten December 1749.] -
Groser Herzog, weiser Fürst! Darf ich aus geringen Händen, Dir ein schlecht gereimtes Blat unterthänigst übersenden? ...
[Weimar den 26ten Maij. 1755.] -
Dicta Sapientum Selectiora & insigniora græco-latina, ex optimis & probatissimis Autoribus hinc inde collecta, & in rhythmum germanicum ad usum tironum græcissantium redacta
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Den Ausbruch zärtlicher Freude widmete nach erwünscht-vollzogener Vermählung Ihres geliebten Sohnes, Herrn Ernst Friedrichs, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Und Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Sophien Antonien ... gebohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg Bey dem am [] April 1749. erfolgten glücklichen Einzuge allhier zu Coburg diesem vergnügten Paare mit innigster Elterlichen Zufriedenheit F.J.H.z.S. und A.S.H.z.S.G.F.z.S.R.
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Wir Frantz von Gottes Gnaden/ Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König ... Entbiethen dem Hochgebohrnen, Frantz Josias, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berge, Landgrafen in Thüringen ... Unsere Kayserl. Gnade ... und thun kund ...: Daß Uns unterthänigst vorgetragen worden, was gestalten Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berge ... unter dem neunzehenden Jenner dieses lauffenden Jahrs dieses Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, wodurch dann die Succession in die Fürstl. Sachsen-Weymar- und Eysenachische Lande ... auf dessen eintzig hinterlassenen Printzen, Ernst August Constantin , Hertzog zu Sachsen ... mithin eines Vormunders bedörffte, verfället worden seyn ...
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Von Gottes Gnaden Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Unsern freundlichen ... Gruß ... zuvor! Hoch-und Wohlwürdige, Wohl-auch Edle, Veste ... Churfürsten, Fürsten ... Gleichwie Wir gegen die Herren und Dieselbe zu besonderer Danck-Erstattung Uns verbunden erachten ...
[Dat. Coburg zur Ehrenburg den 18, Septembr.1748]