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Formvla Jvramenti, Quo Ordinandi ad S. S. Ministerium fidem promittunt
[Signatum Sondershausen den 28. Febr. 1729. Guenther H. z. S.] -
VOn GOttes Gnaden Wir Guenther, Fürst zu Schwarzburg ... Fuegen hiermit maenniglich zu wissen; Nachdem biß anhero, aller, des Zigeuner, Bettler, und andern ... liederlichen ... Gesindes halber gemachten Anstalten ohngeachtet, selbes dennoch in Unsere Lande zu Dero Beschwerde ... wiederum einschleichen wollen ... ; Als sind Wir ... bewogen worden ... in GOtt ruhenden Vorfahren publicirte Mandata ... zu wiederhohlen ... auch ... folgende puncta hinzu zuthun ... 1. Soll kein auslaendischer Bettler in Unsern Landen ... gedultet ... daß diesen Unsern zu des Landes, und Jhren Nutz abzielenden Mandat .... gehorsamst nachkommen werden ... Daran beschiehet Unser ernstlicher Will und Meynung. Datum Sondershausen den 26. August. 1729.
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EUrer Christlichen Liebe ist hierdurch Leidmuethig zu vermelden, was gestalt der Allmaechtige GOtt, nach seinem heiligen allein weisen Rath und Willen, die weyland Durchlauchtigste Fuerstin und Frau, Frau Annen Sophien, verwittibte Fuerstin zu Schwartzburg, gebohrne Hertzogin zu Sachsen,Juelich, Cleve und Berg ... [am 28ten Decembris ietzo kurtz abgewichenen 1728sten Jahrs ... abgefordert ... in sein Himmlisches Reich der Herrlichkeit zu sich aufgenommen.]