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Serenissimi Verordnung, Die bey der, der Vieh-Seuche halber noch fortwährenden Gefahr, wegen der bevorstehenden Braunschweigischen Lichtmeß-Messe, und auf solche ankommenden fremden Kauf- und Fuhr-Leute auch übrigen Passagiers auf dem Lande zumachenden Anstalten betreffend
Wolfenbüttel den 20. Decembr. 1745. -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Wir vernehmen, daß der unter anderen zu Abwendung der leidigen Vieh-Seuche kraft Unserer gnädigsten Verordnung vorzukehrenden Mitteln zugleich befohlne Gebrauch derer Haar-Seile, an verschiedenen Orten in Unseren Landen theils noch nicht eingeführet worden ...
Gegeben Salzthalen, den 28. Augusti 1745. Carl, H. zu B. u. L. ... A. A. v. Cramm -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Es ist bey verschiedenen Fällen wahrgenom[m]en worden, daß Zweifel über die Frage entstanden, wem die Erhaltung und Verpflegung wahnsinniger Armen obliege ...: Gegeben in Unser Verstung Wolfenbüttel, den 19ten Aprilis. Carl, H. zu B. u. L. ... A. A. v. Cramm
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Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist bekannter massen in den hiesigen Landen der Gebrauch, daß das Gras, was auf den Aengern und Wiesen wächset, unter den Interessenten bey jeglicher Gemeine vertheilet wird, und daß zu jeglichem Flecke, auch ein jeder Bauer zu seinem Antheil gehöret ...
[Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel, den 20sten Decembris 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach zu verschiedenem Behuef eine Quantität derer nachgesezten Kerne und Saamen erfordert wird, und Wir gnädigst gut gefunden solche nachgerade sammlen zu lassen; So werden Unsere Bedienten und Unterthanen ... angewiesen ... dahin zu sehen, daß bey Consumierung ... des Obsts, von ihren besten frischen Früchten ... die Kerne ... aufgesam[m]let, und so dann an die Beamten jeglichen Orts eingeliefert werde ...
Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 19 May, 1745.