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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 22sten März a.c. gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent, als den 6ten Dec. a. c. gehalten werden soll.
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen Wir mehrmalen wahrgenommen, daß die Rettung derer im Wasser oder durch Frost und andere plötzliche Fälle verunglückten Personen öfters um deshalb verhindert worden ... weil die dazu erforderliche Mittel aus vorgefaßten Vorurtheilen und Unwissenheit entweder zu spät, oder nicht auf die rechte Art angewandt worden ...
[So geschehen und geben Weimar den 21sten Februarii 1776.] -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 22sten März a.c. gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent, als den 6ten Dec. a. c. gehalten werden soll.
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[Patent über das Verfahren zur Rettung Ertunkener und anderer Verunglückter]
[Datiert:] Weimar, 21. Febr. 1776 -
Dissertatio Ivridica De Portione Statvtaria In Legitimam Compvtanda
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ...Unsern resp. Gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßenWir mehrmalen wahrgenommen, daß die Rettung derer im Wasser oder durch Frost und andere plötzliche Fälle verunglückten Personen öfters um deshalb verhindert worden, und ohne glücklichen Erfolg gewesen, weil die dazu erforderliche Mittel aus vorgefaßten Vorortheilen und Unwissenheit entweder zu spät, oder nicht auf die rechte Art angewandt worden ...
so geschehen und geben Weimar, den 21sten Februarii 1776 -
Dissertatio Inavgvralis De Privilegio Pecvniae Hereditariae Creditorvm In Concvrsv
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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit zu wissen, was gestalten Wir Uns zwar versehen, es wuerde durch das Mandat, welches Unserer ... Frau Mutter Gnaden, waehrend Dero Obervormundschaftl. Landes-Administration, wegen des Leseholzes und wider die in der um Unsere Residenz-Stadt Eisenach gelegenen und daran stossenden Fuerstl. Waldung ueberhand genommene Holzdieberey sub dato den 21sten Dec. 1773. emaniren lassen, der letztern hinlaenglich gesteuret worden seyn. Nachdem Wir aber zu Unserm groeßten Mißfallen in Erfahrung gebracht, daß nach Publication dieses Fuerstl. Mandats sich die Holzdieberey in ermeldter Waldung nicht vermindert habe, sondern vielmehr noch mehr ueberhand genommen; So haben Wir Uns dadurch ... bewogen gesehen, die in sothanem Mandat und dessen $ II. auf die Holzdieberey gesetzte Strafe des Halseisens zu erhoehen. Wir ordnen und wollen demnach, ...
So geschehen Eisenach, den 17. Julii 1776 -
Dissertatio Inavgvralis Medica De Flvxv Haemorrhoidali Nimio Cvm Nimia Diarrhoea Conivncto
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen Wir mehrmalen wahrgenommen, daß die Rettung derer im Wasser oder durch Frost und andere plötzliche Fälle verunglückten Personen öfters um deshalb verhindert worden ... weil die dazu erforderliche Mittel aus vorgefaßten Vorurtheilen und Unwissenheit entweder zu spät, oder nicht auf die rechte Art angewandt worden ...
[So geschehen und geben Weimar den 21sten Februarii 1776.] -
Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen Wir mehrmalen wahrgenommen, daß die Rettung derer im Wasser oder durch Frost und andere plötzliche Fälle verunglückten Personen öfters um deshalb verhindert worden ... weil die dazu erforderliche Mittel aus vorgefaßten Vorurtheilen und Unwissenheit entweder zu spät, oder nicht auf die rechte Art angewandt worden ...
[So geschehen und geben Weimar den 21sten Februarii 1776. -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen dabey zu wissen, wasmaßen zeithero mehrmalen vorgekommen, daß bey vorhandenen Concursen, nach erfolgter Location derer Gläubigere und deshalb eingegangenen Classifications-Urtel, von denen nachlocirten Gläubigeren wider die Auszahlung der liquidirten und prælocirten Herrschafftlichen Steuern protestiret werden wollen ... Also haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 23. Febr. 1776.
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Erneuertes Fürstl. Sachsen-Weimarisches Mandat wider das Bettel-Wesen, und wie die einheimischen Armen zu versorgen, die auswärtigen Bettler und Landstreicher aber wegzuweisen und zu bestrafen
Ergangen Weimar den 24. May 1776.