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Seqvun tur Epicedia. (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Der Liebhaber Gottes – Allerbestes Kinder-Recht, in der Kirchen, in der Welt, in dem Himmel (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Terra morientium damnata, et regio viventium beata. Das ist Daß Verbandte/ vnsichere vnd vngewisse SterbeLand/ vnd Sicheres/ Herliches/ Gesegnetes/ Ewiges FriedenLandt/ auß dem 32 Cap. Esaia – Bey Der Christlichen Volckreichen Sepultur, Des Weyland Edlen/ Gestrengen/ Ehrenvesten/ Wolbenambten vnd Hochgelahrten Herrn Paul Friedlands (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Christliche Begräbniß-Reime/ Bey trawrigem wiewol seligem Abschiede aus dieser Welt Der [.] Frawen Gertrudis gebohrnen von Weinbeeren/ Seiner WolEdl. Herrl. Hn. Friedrichs vom Stein/ Weiland Churfl. Hoff- und Gerichts-Rahts/ [et]c. hinterlassenen Witwen – Welche im 54. Jahr ihres Alters 1656. 23. Mertz [.] abgedancket/ und 29. folgends Chistlichem Gebrauche nach in der Löbnichtischen Kirchen [.] eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Felices quibus obtigit In Christo placide mori! Das ist: Christliche Leich-Reime/ Bey seligem zwar wiewol trawerhafftem Ableiben Der . Margarethen gebornen Benckendorffinn/ Des . Herrn Heinrich Dwelen . Bürgers und Handelsmanns allhie/ hinterlassenen Witwen – Welche im 67. Jahr ihres Alters 1656. 10. Ostermonat . eingeschlaffen/ und bald darauff den 14. . in dem Thum zu Königsberg eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Christliche Leich-Reime/ Bey frühzeitigem und kläglichem Ableiben Des . Hn. Albrecht Schollen . Kauffgesellen – Welcher (nachdem er in dieser Welt 23. Jahr weniger 3. Monat und 2. Tage gelebet) 1656. 7. Mäy . eingeschlaffen/ und folgends den 10. darauff . auff dem Altstädtischen Kirchhoff . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Was hertzt Das schmertzt/ Das ist Christliches Denckmal/ Der Liebreichen Eh und derselben trübseligen Trennung/ Des . Hn. Jeremiae Beinstürtzers/ Sr. Königl. Maytt zu Schweden . Referendarii. Mit der . Jungfr. Annen/ Hn. Andreae Kogenals Gewürtzhändlers in der AltenStad Königsberg eheleiblichen Tochter – Nach dem Ihr der Herr Bräutigam im 39. Jahr seines Alters kurtz vor der Hochzeit 23. Augustmon. . eingeschlaffen/ und 31. darauff in der AltStad . beerdiget worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Der König sprach zu seinen Knechten: Die Hochzeit ist zwar bereitet/ aber die Gäste warens nicht wehrt. Das ist: Christliche Leich-Reime/ Bey seligem wiewol betrübtem Ableiben Des . Hn. M. Georg Bodendorffs/ Der Christlichen Gemeine im Löbenicht . SeelSorgers und Diaconi – Welcher im 45 Jahr seines Alters 1656. 27. Weinmon. . eingeschlaffen/ und 30. desselben . in derselben Kirchen der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Einfältige Trost-Reimchen Als der . Herr Michael Rurok/ Der Artzney Doctor und der . Stadt Kneiphoff Königsberg . Physicus – Welcher im 32. Jahr seines Alters 8. Christmon. 1656. . eingeschlaffen/ und den 10. folgends . im Thum der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Einfältige Leich-Reime Bey seligem Ableiben/ Des . Herrn Johann Fridewalds/ Der löblichen Stad Kneiphoff Königsberg . Rahts-Verwandten – Welcher im 71. Jahr seines Alters 1656. 15. Christmonat . eingeschlaffen/ und den 20. bald darauff . im Thum der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Obiit. Rarae. Pietatis. Ac. Doctrinae. Theologus Joachimus Lütkemannus, S.S. Th. D. Olim Professor & Ecclesiasta Rostochiensis: postea Abbas Coenobii Riddagshusiani . – XV. Cal. Novembr. Anni MDCLV. . / Indolescunt Amici Quos Reliquit Rostochii (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Die Lehrer werden leuchten wie des Himmels Glantz – Das ist: Schuldiges wiewol Einfaltiges Gedächtniß Dem Weiland ehrwürdigen/ Achtbarn und Wolgelarten Herrn Babatio (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Joachimi Lütkemanni Der Heiligen Schrifft Doctoris und Superintendentis Generalissimi in Wulffenbüttel Valet-Rede An die Christliche Gemeine zu S. Jacob in Rostock – Sampt dessen zwo Predigten/ nemlich der Ersten und Letzten/ daselbst gehalten (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Erstes Buch Deß Alten Pommer-Landes – Teutsch Wendisch Sächsisch Nebenst Historischer Erzehlung, dero in Nähisten Dreißig Jahren biß auff des Letzten Hertzogen Bogißlai XIV. Todt, in Pommern Vorgegangenen Geschichten (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Ander Buch Deß Alten Wendischen Pommerlandes – Darin erzehlet wird/ Wie nach dem Außzugk der Alten Teutschen in frembde Länder/ die Wendische Nation mit den hintergebliebenen Einwohnern zu einerley Sprache/ Sitten vnd Rechte sich vermischet/ vnd endlich den Christlichen Glauben angenommen habe (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Drittes Buch Deß Alten Sächsischen Pommerlandes – Darin befindlich/ Was sich seyther Suantibori Zeiten biß auff den Held Bogislaum X. in vnterscheidlichen Regierungen zugetragen habe (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Ander Theil Deß Dritten Buches Vom Alten Sächsischen PommerLand – Darin vermeldet wird/ Was sich von Bogiszlao X. an biß auff den Todt Bogißlai XIII. da gleichsam daß Alte Pommerland mit den Alten Fürsten abgegangen ist/ zugetragen habe (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Das Vierdte Buch Vom PommerLande – Erstes Theil Der Letzten Pommerschen Jahr-Geschichten Vom 1606. Jahr biß auff die Käyserliche Einquartierung in Pommern (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Fünfftes Buch Der Pommerschen Jahr-Geschichten – Vom 1627. Jahr/ Biß auff den Todt Bogislai XIV. des letzten Hertzogen in Pommern (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Sechstes vnd Letztes Buch Von deß Pommerlandes Gelegenheit vnd Ein-Wohnern (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Herbarium Portatile, Oder Behendes Kräuter- und Gewächs-Buch – Darinn nicht allein 1363. so wol Einheimische als Außländische Kräuter/ zierlich und eigentlich mit Lateinisch und Deutscher Benennung abgebildet/ sondern auch die meisten/ so in der Medicin gebräuchlich/ kürtzlich erkläret werden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Teutscher Fürsten Stat Oder: Gründliche vnd kurtze Beschreibung/ Welcher gestalt Fürstenthümer/ Graff- vnd Herrschafften im H. Römischen Reich Teutscher Nation, welche Landes-Fürstliche vnnd Hohe Obrigkeitliche Regalia haben/ von Rechts- vnnd löblicher Gewonheit wegen beschaffen zu seyn/ Regieret/ mit Ordnungen vnd Satzungen/ Geheimen vnd Iustitz Cantzeleyen/ Consistoriis vnd andern hohen und niedern Gerichts-Instantien, Aemptern vnd Diensten/ verfasset vnd versehen/ auch wie deroselben Cammer- vnd Hoffsachen bestellt zu werden pflegen – Zu beliebigem Gebrauch vnd Nutz hoher Standspersonen/ dero Jungen Herrschafften/ Räthe vnd bedienten auch männiglichs/ der bey Fürstlichen vnd dergleichen Höffen/ Gerichten vnd Landschafften zu thun hat/ nach Anleytung der Reichssatzungen vnd Gewonheiten/ auch würcklicher Observantz abgefasset (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Das vertheidigte Gottes-geschick/ und vernichtete Heyden-Glück – Das ist: Gründlicher Unterricht/ von der Göttlichen Vorseh- und Regierung/ in dem Menschlichen Glückwesen Auß H. Göttlicher Schrifft/ den Alten Kirchen-Vätern/ Geist- und Weltlichen Schrifften und Zeitgeschichten zusammen gerichtet (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Asylum Christianorum Das ist Gewisse Sichere und Freye Zuflucht/ dahin ein Christliches Hertz in Noht und Todt seinen Succurs und absehen haben kan und sol/
Aus dem schönen Goldt-sprüchelein Deß 68. Psalms: Gott leget uns eine Last auff/ etc. Beym ... Leichbegängnis Deß ... Herrn Busso von Alvensleben Auff Kalbe/ Zichtow und Rogetz Erbherren. Welcher ... 1654 sehlig verschieden/ und hernach Anno 1655 den 20 Junii zu Zichtow in sein Erbbegräbnis bey gesetzet worden -
Eigentliche endtwerffung der ansehnlichen Leichaußführung Deß Weylandt HochEdelgebornen ... Herrn Busso von Alvenschleben/ auff Zichto/ Calbe/ und Rogetz Erbherrn/ Als derselbe ... den 19. Novembris Anno 1654. Seliglich verstorben. Und nacher den 9 Decembris 1655. allda ab: und nach seinem Erb-Begräbnüß nach Zichto gebracht worden.