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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majest. würcklich commandirenden Generals der sämtlichen Käyserl. Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassierrs, und ein Regiment Infanterie, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 16. Martii, dieses 1736sten Jahres, gehalten werden soll
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Syntagma Historico-Philologicvm De Re Militari Vetervm, Præcipve Romanorvm, Ex Optimis Scriptoribvs, Tam Græcis, Qvam Latinis
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Dissertatio Juridica De Familiarum Nobilium Splendore
= Von den Vorzügen Adelicher Geschlechter -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majest. würcklich commandirenden Generals der sämtlichen Käyserl. Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassierrs, und ein Regiment Infanterie, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 16. Martii, dieses 1736sten Jahres, gehalten werden soll
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Q. D. B. V. Princeps, Veram Non Tribvens, Sed Illvstrans Nobilitatem Natali Avspicatissimo Serenissimi Principis Ac Domini, Dn. Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniæ, Jvliaci, Cliviæ, Montivm ... Principis Ac Patris Patriæ Clementissimi In Ill. Gymnasio Wilhelmo-Ernestino CIƆ IƆCC XXXVI. D. XIX. Aprilis Hora IX. Matvtina In Avditorio Majori ...
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Weimars besten Hoffnungs-Tag, Wollte Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... den 19. Aprilis Anno 1736. Dero ... Gebuhrts-Tag ... erlebten ... vorstellen Die sämmtliche Büchsen-Schützen Compagnie zu Weimar
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Unterthänigster Glück- und Freuden-Wunsch aus der Wiegen an den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... , Seinen gnädigsten Herrn PAPA, zu DERO den 19. Aprilis Anno 1736. ... erlebten und zu Jlmenau ... celebrirten ... Gebuhrts-Tage in ... Respect und Devotion überschicket
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Das ...ohnweit Blanckenhayn neu-angelegte Lust- und Jagd-Schloß
in einer bewillkommwnden poetischen Rede an den ... Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen ... im Oct. 1736,... -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fügen hiermit zu wißen was maßen Wir mißfaellig wahrgenommen, wie ... in hiesiger Residenz-Stadt die Semmeln und anders weißes Brod sowohl, als das schwarze Brod überaus schlecht ... gebacken wird, obgleich an gutem Getreydig so wenig Mangel allhier, als ... zu Erfurth, Jena ... erscheinet. Mithin ... die Mueller wegen ihrer allzugroben Schrot-Beutel, die Becker... wegen ihres suchenden Profits und Unachtsamkeit im Backen an ... hoechst-schaedlichen Ubel Schuld haben ... Als befehlen Wir ... daß nicht nur die Mueller... sondern auch die Becker... angelegen seyn lassen sollen, feines weißes und gutes schwartzes Brod ... zu backen;... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben, im Druck publiciret .... So geschehen und geben in Unser Residenz Stadt Weimar den 13. April. 1736. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen... allen denenjenigen Deserteurs, so von unsern zum Dienst Ihro Roemisch-Kaeyserlichen Majestaet gestellten beyden Regimentern zu Roß und Fuß vormahls sich weggemachet und entlauffen, gnaedigsten Pardon dieses Verbrechens halber zu ertheilen, und sie nicht mit der geringsten Straffe anzusehen, woferne sie sich wieder in hiesigen Landen einfinden werden...So haben Wir solchen durch den Druck publiciren... und bedrucken lassen. So geschehen ... in unserer Residenz-Stadt Weimar den 15. Maji, 1736. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤FUgen hiermit jedermaenniglich zu wissen, was massen Wir wahrgenommen .̤ Nachdem Wir... durch Aufnehmung auswaertiger Handwercks-Leuthe aufzuhelffen, besonders auch die Strumpff-Manufactur wiederum ... in guten Stand zu setzen, in alle Wege gemeynet sind, zu dem Ende auch alle Handwercks-Leuthe und Strumpff-Fabricanten, welche... in hiesigem Lande... sich niederzulassen gesinnet, Vier Jahre von Abgabe der Herrschaftlichen Gefaelle, und von dem Soldaten-Stande gaentzlich befreyen... Urkundlich ist dieses von Uns eigenhaendig unterschrieben, im Druck publiciret und gewoehnlich affigiret worden. So geschehen und geben in Unser Residenz-Stadt Weimar den 29. Maji Anno 1736. Ernst August, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit jedermaenniglich zu wissen.̤ Nachdem Wir.̤ durch Aufnehmung auswaertiger Handwercks-Lethe aufzuhelffen, besonders auch die Strumpff-Manufactur wiederum in ... guten Stand zu setzen, in alle Wege gemeynet sind, zu dem Ende auch alle Handwercks-Leuthe und Strumpff-Fabricanten, welche.̤ in hiesigem Lande.̤ sich niederzulassen gesinnet, Acht Jahre von Abgabe der Herrschaftlichen Gefaelle, und von dem Soldaten-Stande gaentzlich befreyen.̤ Urkundlich ist dieses von Uns eigenhaendig unterschrieben, im Druck Publiciret...So geschehen und geben in Unser Residenz-Stadt Weimar den 8. Jun. Anno 1736. Ernst August, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen allen Unter-Obrigkeiten... hiermit.̤ zu wissen, wasgestalten Wir der Nothdurfft zu seyn befunden, derer herumlauffenden Hunde halber, welche allerhand Unfug in denen Fuerstlichen Gehegen und sonsten verursachen.̤ Daß keiner derer Unterthanen und Inwohner seine Hunde in denen Staedten oder Doerffern, weniger aber auf dem Felde und im Holtze frey herum lauffen lassen, die Hauß-Hunde an Ketten gehalten, die Metzger-Hunde.̤ am Stricke geführet, die Schaefer-Hunde aber mit Knuetteln einer Ellen lang versehen werden sollen; Und damit die Hunde desto leichter erkannt werden moegen, so soll denen erstern der Schwantz, denen Schaaf-Hunden die Ohren und denen Metzgers-Hunden sowohl Schwantz, als Ohren abgeschnitten werden ̤̤Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben.̤ und gewoehnlich publiciret worden. Datum in Unserer Residenz Weimar, den 6. Aug. 1736. Ernst August, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit allen Unsern Fuerstlichen Rechnungs-Beamteten, auch Steuer-Accis- und andern Einnehmern Unserer Fuerstlichen Lande zu wissen, daß Wir aus denen ... Verzeichnißen ihrer bishero genossenen Einzehl-Gelder und Collectur-Gebuehren wahrgenommen, wie denenselben bishero zu viel eingestanden worden. Nachdem Wir nun solches... nicht weiter passiren zu lassen, sondern auf die Helffte zu reduciren, gemeynet sind...Geben Weimar den 16. Junii 1736. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit denen Unter-Obrigkeiten Unsers Fuerstenthums und Lande zu wissen, was massen Wir... bereits vor einigen Jahren die Verordnung ergehen lassen, daß weder die Vasallen, noch Beamte, Stadt-Raethe, Geistlichen und Advokaten Bauern-Guether an sich bringen sollen... daß keine liegende Guether und Grund-Stuecke, zumahlen, so auf denen Grentzen liegen, von Auswaertigen... erkaufft oder sonst acquirirt werden sollen... Geben in Unser Residenz-Stadt Weimar den 16. Jun. Anno 1736. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit denen saemtlichen Unter-Obrigkeiten an Amt-Leuten, Gerichts-Herren und Stadt-Raethen, wie auch allen Unsern Unterthanen zu wissen, Demnach Wir mißfaellig vernehmen muessen, daß in denen Fluhren Unserer Lande ... viele Aecker unbestellet liegen geblieben; Und Wir denn diese Nachlaeßigkeit... keineswegs gemeynet seyn, Als ... befehlen Wir ... ernstlich, es wollen alle ... Unter-Obrigkeiten dahin sehen, daß die Felder ueber Winter 8. Tage vor Michaelis richtig wieder bestellet und mit der Sommer-Saat gleichermaßen nichts verabsaeumet werde...Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley Siegel bedrucken lassen, auch zu jedermanns... publiciren... lassen. Geben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Julii 1736. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit allen Unter-Obrigkeiten, wie auch jedermaenniglich hiesigen Fuerstenthums und Landen zu wissen, Demnach Wir .̤ nicht nur die ehedem ergangene Verordnungen wegen zu verhuetender Feuers-Gefahr, bey den Taback-rauchen... zu wiederholen..., sondern auch anzubefehlen, daß niemand auf denen Boeden oder in denen Staellen ohne Laternen mit Licht herum zu gehen, noch auch des Nachts Waeschen anzustellen, oder die Asche..., als Feuer-feste Orte auszuschuetten, bey Zuchthauß- oder ...Geld-Straffe sich unterstehen sollte...Als haben alle Unter-Obrigkeiten dahin zu sehen, daß diesen... Feuer-Verordnungen genau nachgelebet werde... Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben... und publiciret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Aug. 1736. Ernst August, H. z. S
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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hierdurch zu wissen: Demnach Wir bißhero mit grossem Mißfallen wahrgenommen, daß demjenigen was in Unserer An. 1731. wegen Einrichtung des öffentlichen Gottes-Dienstes, Haltung der Predigten, und Visitirung sowohl der Geistlichen als Schul-Bedienten, emanirten Kirchen-Ordnung §. 4. und 5. [et]c [et]c. verordnet worden, nicht allenthalben nachgelebet werde...Als befehlen Wir Unsern respective General- und Special-Superintendenten, Adjunctis, und sämtlicher Priesterschafft hiermit ... ernstlich, daß sie bey Vermeidung der Suspension, auch nach Befinden der gäntzlichen Remotion...1.) Die Predigten mit einem erbaulichen ... Gebeth, anfangen und endigen...Daran geschicht Unser gnädigster Wille und Meinung, welcher in dieses gedruckte Patent gebracht, und um mehrern Nachdruck von denen Cantzeln abgelesen werden soll. Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 19. Octobris 1736.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sonsten... zu wissen, wasgestalten Wir mißfaellig wahrgenommen, daß Unser Anno 1729. ergangenes Patent wegen der Couteaux de Chasse und des Degen-Tragens Zeithero schlecht beobachtet worden... Als befehlen Wir hiermit nochmahlen ... ernstlich, daß ... niemand, ausser denen Cavalliers, Hof-Bedienten und wuercklichen Jaegern Couteaux de Chasse oder Hirschfaenger tragen sollen...Wornach sich also zu achten, bey Vermeidung unnachbleiblicher Straffe. Uhrkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhaendig unterschrieben... und oeffentlich publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 3. Novembr. 1736. Ernst August, H. z. S
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Fuerstl. Sachsen-Weimarisches Reglement wornach sich wegen des Kayserl. Sachsen-Weimarischen in dem Fuerstenthum Weimar einquartierten Regiments zu Fuß, sowohl die Officiers und gemeine Soldaten, als Unterthanen, biß auf weitere Verordnung, zu achten haben
[Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... DEmnach wir sehr mißfaellig vernommen, was massen bey Unserm ... in Kayserl. Diensten stehenden Regiment zu Fuß verschiedene Mißbraeuche sich hervor gethan ... Als haben wir ... nachfolgendes Reglement zu treffen. 1. Sollen Unsere Unterthanen gedachte Miliz so, wie sie ihnen zugetheilet wird, unweigerlich aufnehmen ...Uhrkundlich haben Wir dieses ... bedrucken ... und in oeffentlichen Abdruck bringen lassen. So geschehen Weimar, den 2. Jan. 1736] -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, was maßen Wir hoechst mißfaellig wahrnehmen muessen, daß Unserer... wegen Abstellung des elend befundenen Bier-Getraenckes, und Verbesserung desselben, ergangenen Verordnungen... ungeachtet... schlechtes... Bier zu brauen und ... gar mit Wasser zu vermischen und untrinckbar zu machen. ... Als setzen, ordnen.. Wir hiermit... gegenwaertigen Edicts... bey Verlust ihrer Brau-Gerechtigkeit, sich guten... Bieres befleißigen...Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Edict... zum oeffentlichen Druck befoerdern lassen, drey Exemplaria ... eigenhaendig unterschrieben... Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 23. Martii 1736. Ernst August, H. z.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir zu Vorkomm- auch Abhelffung des von denen Unterthanen und sonst vorfallenden Querulirens ueber die an ein und andern Orten erhoeheten Gerichts-Sportuln, die Tax-Ordnung de an. 1704. in allen Unsern Aemtern und Gerichten Unserer Lande, als eintzige Norm und Regul mit Ubergehung aller sonst gewesenen Observantien geachtet wissen wollen; Und ...begehren Wir hiermit... es wollen alle Unsere Beamten, Adeliche und andere Gerichte, wie auch Stadt-Raethe...durch den Druck publicirten Tax-Ordnung allenthalben nachgehen und sich ... darnach richten.... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 18. Decembr. 1736. Ernst August, H. z. S
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Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August, Hertzogen zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Seinem Gnädigst-Regierenden Landes-Fürsten und Herrn, wollte zur Bezeugung tieffster Devotion zum gesegneten Eintritt des Neues Jahres MDCCXXXVI. unterthänigst gratuliren
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Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Stiffter und Ordens-Meister des Sächsischen Ritter-Ordens der Wachsamkeit, den 19. Aprilis Anno 1736. Dero höchsterfreulichen Gebuhrts-Tag zum allgemeinen Vergnügen celebrirten, Wollten diesem ihrem mildesten Nvtritori in tieffster Unterthänigkeit in einer Cantata den Glück-Wunsch abstatten
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Bey der erwünschten Auslängung des Lebens-Feld Ortes Seiner Hoch-Fürstl. Durchlaucht, Herrn Ernesti Augusti, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsers Gnädigst-Regierenden Landes-Fürstens und Herrn, Welche den 19. April st. v. 1736. In Ilmenau hocherfreulich begangen wurde, Solte Die mit dem Schlegel und Eisen hertzinniglicher Seuffzer gewonnene Gratulations-Ertze in tieffster Unterthänigkeit hierdurch zu Tage fördern,