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Demnach der hiesigen Fürstl. OberVormundschaftlichen LandschaftsCasse die Unterhaltung der mit denen liederlichen WeibsPersonen ins Zuchthauß kommenden Kinder, zur allzugrosen Last und Beschwerde fället, und daher solchem abhelfliche Masse zu geben, wie auch um zu verhindern, daß die Anzahl solcherley unzüchtgen Dirnen sich künftighin nicht noch mehr vermehren, verordnet und anbefohlen worden ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg, den 19. Septembr. 1759. -
Nachdem Hochfürstliche gnädigste OberVormundschaftsHerrschaft, um denen zum grosen Nachtheil der LandschaftsCassen gereichenden Propre-Resten derer SteuerEinnehmere zu steuern, gegen die hierunter ihre Pflicht verfehlende Einnehmere ernstliche Vorkehrungen zu treffen, vor nöthig ermessen, ...
Sign. Weimar zur Wilhelmsburg, den 15den Sept. 1759 -
Nachdem Hochfürstliche gnädigste OberVormundschaftsHerrschaft, um denen zum grosen Nachtheil der LandschaftsCassen gereichenden Propre-Resten derer SteuerEinnehmere zu steuern, gegen die hierunter ihre Pflicht verfehlende Einnehmere ernstliche Vorkehrungen zu treffen, vor nöthig ermessen, ...
Sign. Weimar zur Wilhelmsburg, den 15den Sept. 1759 -
Demnach der hiesigen Fürstl. OberVormundschaftlichen LandschaftsCasse die Unterhaltung der mit denen liederlichen WeibsPersonen ins Zuchthauß kommenden Kinder, zur allzugrosen Last und Beschwerde fället, und daher solchem abhelfliche Masse zu geben, wie auch um zu verhindern, daß die Anzahl solcherley unzüchtgen Dirnen sich künftighin nicht noch mehr vermehren, verordnet und anbefohlen worden ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg, den 19. Septembr. 1759. -
Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Und Dero Hochgeliebteste Frau Gemahlin, Die Durchlauchtigste Fürstin und Frau, Frau Soph. Charl. Albertine, Vermähltr Hertzogin zu Sachsen, [et]c. [et]c. Gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, und Hertzogin zu Preußen, [et]c. [et]c. Am 1. Octobr. 1735. Mit einem Durchlauchtigsten Erb-Printzen, Printz Carl August Eugen, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen [et]c. [et]c. höchlich erfreuet und den 6. Novemb. darauf das Hoch-Fürstl. Kirch-Gangs-Fest bey allem höchst-erwünschten Hoch-Fürstl. Wohlergehen zu allgemeinen Frohlocken des gantzen Landes in Dero Residenz gefeyret wurde, Solte seinen unterthänigst-devotesten Glück-Wunsch ablegen, sich zu Hoch-Fürstlicher Huld und Gnade demüthigst empfehlend,
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Das Bild eines hohen künftigen Regenten, als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Höchst Dero erfreulichsten Geburths-Tag den 2ten Junii 1752. ... feyerten ... glückwünschend entworfen, von F. C. D. Asverus, J. G. Buddeus, G. A. Faselius
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Obwohln Hochfuerstl. gnaedigste Landes-Herrschaft verhoffet, daß saemtliche hiesige Jnwohnere ... dieses durch den Druck bekannt gemachten Verordnung, ... bey der darinnen gesetzten Strafe, gaentzlich enthalten, sich um ihn nichts angehende Sachen keinesweges bekuemmern, sondern ... seiner Berufs-Arbeit ... obliegen solle, ... Graf von Buenau J. G. Buddeus.
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Sr. des gnaedigst regierenden Herrn ... hegen zwar zu ... getreuen Unterthanen ... Vertrauen ..., es werde ein Jeder derselben bey ... Umstaenden sich ... ruhig verhalten, damit ... alle Gelegenheit zu Unordnung und Schaden abgewendet werde. ... So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 12ten Septembris 1757. Fuerstl. Saechs. Stadthalter und Regierung daselbst. Graf von Buenau J. G. Buddeus.
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Demnach mißfällig zu vernehmen gewesen, welchergestalt zeithero hin und wieder über die gegenwärtigen allgemeinen Umstände öfters unziemende Raisonnements vorgefallen, wobey meistentheils gantz falsche Zeitungen, ... propaliret worden, welches denn zu vielen üblen Folgen Anlaß geben könnte, ... Datum Weimar zur Wilhelmsburg, den 7 Septembr. 1757. Fürstl. Sächs. Stadthalter und Regierung daselbst. Graf von Bünau J. G. Buddeus.