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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 18sten März, gehalten werden soll
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 2ten Decemb. a. c. gehalten werden soll
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Fürstlich Sachsen Weimar- und Eisenachisches Obervormundschaftliches Mandat, die Münze betreffend, wie es vorerst in denen Obervormundschaftlichen Landen dieserhalb gehalten werden soll
Ergangen sub dato Weimar zur Wilhelmsburg, den 26. April 1763. -
[Patent über Ordinar- und Extraordinarsteuern]
22. Nov. 1763 -
[Fürstlich Sachsen-Weimarisches Patent, die anno 1759 zu Eisenach ausgeprägten Sechs- und Dreipfennig-Stücke betreffend
13. Mai 1763] -
[Fürstlich Sachsen-Weimarisches Patent wegen den bis 1758 ausgeprägten 6 und 3 Pfennigstücken]
Weimar 4. Juni, 1763 -
Fürstlich Sachsen Weimarisches OberVormundschaftliches Mandat und Verordnung, wie es hinführo in der Fürstl. Residenzstadt Weimar sowohl, als übrigen LandStädten, Flecken und Dorfschaften ... bey Begräbnissen und mit der Trauer gehalten werden soll
Ergangen den 1sten Junii 1763 -
Fürstlich Sachsen Weimarisches OberVormundschaftliches Mandat und Verordnung, wie es hinführo in der Fürstl. Residenzstadt Weimar sowohl, als übrigen LandStädten, Flecken und Dorfschaften ... bey Begräbnissen und mit der Trauer gehalten werden soll
Ergangen den 1sten Junii 1763 -
Von GOttes Gnaden Wir Anna Amalia ... Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... In OberVormundschaft ... Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach ... thun hiermit kund zu wissen: Welchergestalt Wir zwar durch Unser unterm 26sten vorigen Monaths emanirtes Mandat, die Münze betreffend, festgesetzet und verordnet haben, daß die ... bis zu und mit dem Jahre 1758. zu Eisenach ausgepräte silberne Sechser und Dreyer in denen OberVormundschaftl. Landen, ... zur ScheideMünze dienen, ... sollen ...
Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. May 1763. ... -
Ihro, der Frau Herzogin Regentin Hochfürstl. Durchl. haben bey dem durch göttliche Güte wieder hergestellten allgemeinen RuheStand, nach der gegen HöchstIhro sämtliche getreue Unterthanen tragenden landesmütterlichen Gnade und preiswürdigen Vorsorge, Endes Verzeichnete in Gnaden zu befehligen geruhet, ...
Sign. Weimar den 30sten May 1763 -
Fürstlich Sachsen Weimarisches Obervormundschaftliches Mandat und Verordnung, wie es hinführo in der Fürstl. ResidenzStadt Weimar sowohl, als übrigen LandStädten, Flecken und Dorffschaften des Fürstenthums Weimar und der Hennebergischen LandesPortion bey Begräbnissen und mit der Trauer gehalten werden soll
Ergangen den 1sten Junii 1763 -
Nach nunmehro ... gröstentheils wieder hergestellten allgemeinen Ruhe ist bey Ihro der Frau Herzogin Regentin Hochfürstl. Durchl. gegründete Besorgniß entstanden, daß eine beschwerliche Folge dieser sonst erwünschten und so erfreulichen Begebenheit seyn dürfte, daß bey denen aller Orten vorgehenden Reductionen eine Menge zeithero bey denen verschiedenen Arméen gestandene, nunmehro aber Dienst- und Herrenlose Leute sich finden und die gemeine Sicherheit stöhren, ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg den 5ten Mart. 1763 -
Nachdem sich leider nunmehro auch die HornViehSeuche in der Stadt Rastenberg geäusert, und nach erforderten medicinischen Gutachten, davor gehalten worden, daß diese Seuche in den HauptStücken mit der zeithero in Werningshausen, Sömmerda und andern benachbarten Orten grassirenden contagieusen Krankheit des HornViehes übereinkomme, solches ein faules, inflammatorisches und ansteckendes Fieber sey, welches in den Brand der Viscerum nobiliorum schnell übergehe, ... Dieser Seuche aber vorzukommen und zu begegnen, nachstehende Mittel an Hand gegeben worden: ...
Weimar den 13ten Oct. 1763 -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen,Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unseren OberVormundschaflichen Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, GerichtsHerren, ... Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmassen zeithero wahrzunehmen gewesen, daß, nachdem die ehemalige LandesVerordnung, nach welcher denen Unterthanen männlichen Geschlechts ... das Heyrathen unter dem 24sten Jahre verbothen gewesen, im Jahr 1751 wieder aufgehoben worden, viele unnütze, arme, und denen Communen zur Last fallende BettelKinder erwachsen, und Wir dahero, um diesen Beschwerden in Zukunft vorzubeugen, sothane in vorigen Zeiten ergangene Verordnung wieder dahin zu erneuern vor unumgänglich nöthig erachtet, daß keinem Unterthan männlichen Geschlechts das Heyrathen unter dem 24sten Jahre ... verstattet und nachgelassen werden soll, es sey denn in folgenden Fällen: ...
Geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8ten Febr. 1763. -
Fürstlich SachsenWeimar- und Eisenachisches Obervormundschaftliches Mandat, die Münze betreffend, wie es vorerst in denen Obervormundschaftlichen Landen dieserhalb gehalten werden soll
Ergangen sub dato Weimar zur Wilhelmsburg, den 26sten April 1763 -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 18sten März, gehalten werden soll
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 2ten Decemb. a. c. gehalten werden soll
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Fürstlich Sachsen Weimarisches OberVormundschaftliches Mandat und Verordnung, wie es hinführo in der Fürstl. Residenzstadt Weimar sowohl, als übrigen LandStädten, Flecken und Dorfschaften ... bey Begräbnissen und mit der Trauer gehalten werden soll
Ergangen den 1sten Junii 1763 -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen,Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unseren OberVormundschaflichen Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, GerichtsHerren, ... Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmassen zeithero wahrzunehmen gewesen, daß, nachdem die ehemalige LandesVerordnung, nach welcher denen Unterthanen männlichen Geschlechts ... das Heyrathen unter dem 24sten Jahre verbothen gewesen, im Jahr 1751 wieder aufgehoben worden, viele unnütze, arme, und denen Communen zur Last fallende BettelKinder erwachsen, und Wir dahero, um diesen Beschwerden in Zukunft vorzubeugen, sothane in vorigen Zeiten ergangene Verordnung wieder dahin zu erneuern vor unumgänglich nöthig erachtet, daß keinem Unterthan männlichen Geschlechts das Heyrathen unter dem 24sten Jahre ... verstattet und nachgelassen werden soll, es sey denn in folgenden Fällen: ...
Geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8ten Febr. 1763. -
Die schuldigen Züge der Ehrfurcht, wodurch an dem höchsterfreulichen GeburtsTagsFest der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen Frauen Annen Amalien verwittibter Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve ... Unserer gnädigsten Fürstin und Frauen, welches am 24sten des Weinmonats 1763 höchstbeglückt erschien, ihre unterthänigste Pflicht am Tag zu legen sich bemüheten, die sämtlichen Mitglieder der ersten Ordnnng.
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Cantate An dem höchsterfreulichen hohen Geburts-Feste Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen Frauen Annen Amalien verwitweten Herzogin zu Sachsen [et]c. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Obervormünderin und Landes-Regentin der Fürstenthümer Weimar und Eisenach unterthänigst glückwünschend aufgeführet von der musikalischen Gesellschaft der sämtlichen Beflissenen der Kaufmanschaft zu Eisenach. den 24ten des Weinmonats 1763