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Differentiæ Juris Communis Et Electoralis Trevirensis Circa Testamentum Filiifamilias De Bonis Adventitiis
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Fernere Beyfügung unterschiedlicher, nach und nach ausgegangener und zur Fürstlichen Gothaischen Landes-Ordnung gehöriger Gesetzen, Ordnungen und Rescripten
auf gnädigsten Befehl Des ... Herrn Friederichs, des Dritten, Hertzogens zu Sachsen-Gotha [et]c. [et]c. zusammen gebracht und herausgegeben -
... Fortsetzung und Vollendung der nechst-vorhergehenden, Zwischen Dem Römischen und löblichen Kayser, Maximiliano II. Und Dem letzt-verstorbenen Hertzog zu Sachsen-Gotha, Friderico II. ...
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... Zwischen Dem Römischen Kayser, Maximiliano II. Und Dem letzt-verstorbenen Hertzog zu Sachsen-Gotha, Friderico II. ...
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Verordnung, ... Friedrichs, ... Landgr. zu Hessen, ... Wie es hinfüro mit Entrichtung derer ... Inzugs- und Beysitzer- Bürger- Zunfft- Abzugs -Sterb- Falls- oder beste Haupt- Thaidigungs- desgleichen auch Forst-Gelder in unsern Hessischen Fürstenthümern ... gehalten werden sol
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Erneuerte Verordnung, ... wie es in hessischen Landen mit dem Garn-Spinnen, Leinen-Tuch-Machen und dessen Handel hinfüro gehalten werden soll
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Doxologia Sacra Veteris Testamenti. Das ist, Gründliche Erzehlung, der Herrlichkeit des Gottes-Dienstes im Ersten Bunde
Sowohl in öffentlicher Versammlung, als auch derer Patriarchen und Juden Privat-Andachten, nach seinem majestätischen Ursprung, Ceremonialischen Wachsthum und mercklichen Abfall, vor und bey der Stiffts-Hütten, Wie auch zur Zeit des ersten und andern Tempels, ... ; Aus denen besten Scribenten und bewehrtesten Monumentis mit höchstem Fleiß zusammen getragen, mit Kupffern versehen -
Institvtiones Theologiae Parabolicae. Operis Maioris Prodromvs
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Cartel Mit dem Hoch Fuerstl. Hause Brandenburg-Bayreuth vom 3. Januarii. 1738. Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Uhrkunden und bekennen hiermit; Demnach mit dem ... Fuersten und ... Herrn Friederich, Marggrafen zu Brandenburg ... [daß, I. alle und jede Deserteurs ... sobald sie nur in Unsere Fuerstliche Lande kommen ... angehalten und arrestiret werden sollen ... Uhrkundlich haben Wir diesen Vergleich eigenhaendig unterschrieben ... und oeffentlich affigiren lassenn ... So geschehen in Unserer Residenz-Stadt Weimar, den 3. Januarii. 1738. Ernst August H. z. S.]
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Gespräche In Dem Reiche derer Todten
... Entrevue ... – 229, Maximiliano II. u. Friderico II. -
Gespräche In Dem Reiche derer Todten
... Entrevue ... – 230, Forts. u. Vollendung zw. Maximiliano II. u. Friderico II.