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Reglement für die enrolirten Ober- und andere Jäger beim leichten Füßelier-Bataillon
Weimar, den 1. Juli 1808 -
Reglement für die enrolirten Ober- und andere Jäger beim leichten Füßelier-Bataillon
Weimar, den 1. Juli 1808 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August Herzog zu Sachsen etc. ... Entbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren, ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. ... Gruß und geben zu vernehmen; daß Wir die nothwendige Tilgung der Landes-Schulden, ... von einer Deputation der getreuen Weimar- und Jenaischen Lanschafften in Berathschlagung ziehen lassen, ...
So geschehen und gegeben, Weimar, den 27. Febr. 1808 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen etc. .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern ... Gruß und geben zu vernehmen; daß Wir die nothwendige Tilgung der Landes-Schulden, welche durch die Französische Kriegs-Contribution verursachet worden ...
[So geschehen und gegeben, Weimar, den 27. Febr. 1808] -
Regulativ, zu Tilgung der auf die Weimarische Landschafft gefallenen Kriegs-Contributions-Schulden
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Regulativ, zu Tilgung der auf die Jenaische Landschafft gefallenen Kriegs-Contributions-Schulden
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Regulativ, wegen der zu Bestreitung der allgemeinen Kriegskosten, bestimmten Auflagen
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen etc. .. geben zu vernehmen
daß WIr die nothwendige Tilgung der Landes-Schulden, welche durch die Französische Kriegs-Contribution verursachet worden, so wie die Bestreitung der übrigen noch fortdauernden Kriegs-Kosten, von einer Deputation der getreuen Weimar- und Jenaischen Landschafften in Berathschlagung ziehen lassen, um, wegen des Tilgungs-Fonds und dessen Verwaltung, zu zwecksmäßigen Vorschlägen zu gelangen ... -
Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, Freitags nach Palmarum, als den 15. April a. c.
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, Freitags vor dem andern Advent, als den 2ten December ...
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August Herzog zu Sachsen etc. ... Entbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren, ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. ... Gruß und geben zu vernehmen; daß Wir die nothwendige Tilgung der Landes-Schulden, ... von einer Deputation der getreuen Weimar- und Jenaischen Lanschafften in Berathschlagung ziehen lassen, ...
So geschehen und gegeben, Weimar, den 27. Febr. 1808