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Briefe und Schrifften, Worinn enthalten so wohl die Beschwerden, Welche die Republic Polen gegen Se. Königl. Maj. in Preussen neulich ausgehen lassen, Als auch Die Antwort, Wodurch diese Beschwerden gäntzlich gehoben werden
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Des Vorsprechers der Jesuiten von Thoren Peinliche Anklage, Wie er solche vor dem Königlichen Hohen Assessorial-Gericht Zu Warschau erhoben Nebst beygefügter Relation der darauf erfolgten harten Sentenz und unerhörten Execution, Wie auch des an den König in Pohlen Von Se. Majest. in Dennemarck Dieserhalb, Als wegen der Verfolgung der Protestirenden in Pohlen und Litthauen Ergangen Schreibens, Nach dem Polnischen Original übersetzet.
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Constitution des zu Warschau den 2. October 1724 angefangenen Reichs-Tages
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Ihrer Königl. Maj. in Pohlen, ... als Chur-Fürstens zu Sachsen, ... Anderweites Müntz-Mandat wegen Annehmung derer käyserl. 7. und 17. Creutzer, wie auch des alten Frantz-Geldes, uff gewisse Maaße, und nochmahliger Herab-Setzung derer frembden und geringen Müntz-Sorten, sambt was deme mehr anhängig
ergangen de dato Dreßden, den 11ten Augusti 1725 -
Kurtze Acten-mäßige Species Facti Und Deductio Fundamentorum Cum Exceptionibus Et Responsionibus Ad Easdem Pro Memoria Jn Sachen Herrn Hertzogs Christian Ludwigs Zu Mecklenburg ... Contra Dero Regierenden ... Hertzog Carl Leopolds Zu Mecklenburg ... Die vergleich-mäßige Abtrettung des Ambts Grabow und Eldena ... betreffend
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Schreiben eines Freundes an einen Freund, betreffend eine verlangte unpartheyische Nachricht, was es eigentlich für eine Bewandtniß habe, mit denen, aus des ... Hertzoges Carl Leopolds zu Mecklenburg ... an die noch fortwährende Reichs-Versammlung in Regenspurg ... den 11. Sept. Anno 1725 abgelassenen, ... Circulair-Schreiben, extrahirten ... Beschwerungs-Puncten, über ... Hertzogs Christian Ludwigs, zu Mecklenburg ... wegen der ... Interims-Demeure, auf dem Fürstl. Grabauischen Schlosse ...
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Repræsentatio Iudicis Muneribus Ac Donis Corrupti, Das ist: Kurtze Abbildung Eines durch Gaben und Geschencke Bestochenen Richters
Darinnen gezeiget wird: 1. Ob und wie weit einem Richter Geschencke zunehmen erlaubt sey oder nicht. 2. Wie sich ein Richter des Criminis Baratariæ verdächtig mache. 3. Wie dieses Laster zubestraffen, und 4. Wie sich eine Hohe Landes-Herrschafft vor solchen Geschenck-Freßern hüten könne -
Constitution Des zu Warschau d. 2. Octobr. 1725. angefangenen Reichs-Tages