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Des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ Ernewerung vnd erklerung etzlicher Artickel/ so in seiner F. G. hieuor ausgegangen Ordnung begriffen sein
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Horn des heyls mensch=||licher blœdigkeit.|| Oder/|| Kreütterbuch || Darinn die Kreütter des Teut=||schen lands ... || beschriben.|| Durch Philomusum Anonymum ... || Jetzunder erst durch Doctorem Toxiten allen me-||dicis ... || z°u gefallen in truck geben.||
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Reformacion der bay̋risch[e]n Lanndrecht nach Cristj vnsers [unsers] Hailmachers geburde Jm[m] Fünftzehenhundert vnnd achtzehenden Jar Aufgericht
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Das buech der gemeinen Landpot, Landsordnung, Satzung vnnd [unnd] Gebreuch des Fürstenthumbs in Obern vnnd Nidern Bairn Jm Fünftzehenhündert vnnd Sechtzehendem Jar aufgericht
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Die Ordnung vber gemainer Lanndtschafft inn Bayrn auffgerichte Hanndtuesst
Tausent Fünfhundert vnd im sechzehenden jar, zu Jngolstat beschlossen -
Die New Erclärung der Landsfreyhait des loblichen haus vnd Fürstenthumbs Obern vnnd Nidern Bairn
Anno fünfftzehenhundert vnnd im Sechtzehenden auf den vierundzwainzigistn [!] tag des Monats Aprilis zu Jngelstat aufgericht -
Reformacion der bay͏̈rischn Lanndrecht
nach Cristj vnsers Hailmachers geburde Jm Funftzehenhundert vnnd Achtzehendm Jar Aufgericht -
Gerichtzordnung Jm[m] Fürstnthumb Obern vnd Nidern Bayrn/ Anno 1520 aufgericht
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Die New Erclärung der Landsfreyhait des loblichen haus vnd Fürstenthumbs Obern vnnd Nidern Bairn. Anno fünfftzehenhundert vnnd im Sechtzehenden auf den vierundzwainzigistn tag des Monats Aprilis zu Jngelstat aufgericht
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Des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ Ernewerung vnd erklerung etzlicher Artickel/ so in seiner F. G. hieuor ausgegangen Ordnung begriffen sein
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Des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ Ernewerung vnd erklerung etzlicher Artickel/ so in seiner F. G. hieuor ausgegangen Ordnung begriffen sein
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Des durchlauchtigen || hochgebornen Fürsten vnd || Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern || Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüne=||burg/ Ernewerung vnd erklerung etz=||licher Artickel/ so in seiner F.G. hieuor || ausgegangen Ordnung begriffen sein.||
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Herrliche/ War=||haffte Beschreibung/ der bey=||der Fürstlichen Heimfahrt/ so mit deß || ... Herrn Wilhelmen/ Hertzogen zu Gülich Cleue || vnd Berg ... || zweyen ältern Töchtern/ Hertzogin Ma=||ria Leonora in das Landt zu Preussen/ vnd Hertzogin || Anna/ in das Fürstenthumb Newburg ... || zu vnterschiedlichen || zeiten beschehen.|| ... ||
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Des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ Ernewerung vnd erklerung etzlicher Artickel/ so in seiner F. G. hieuor ausgegangen Ordnung begriffen sein
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CORPVS || DOCTRINAE.|| Das ist/|| Die Summa/ Form vnd || vorbilde der reinen Christlichen Lehre/ welche aus der || heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten vnd Apostel || zusammen gezogen ist/ darinn folgende || Schrifften begriffen.|| I. Die Drey Heubtsymbola ... || 2. Die Augspurgische Confession ... || 3. Die darauff erfolgte Apologia.|| 4. Die Schmalkaldische Artickel ... || 5. Der Kleine vnd Grosse Catechismus Lutheri.|| Nach welcher Form man bisher ... || in Kirchen vnd Schulen des löblichen Fürstenthums Lůneburg geleret vnd geprediget/|| Auch fortan anderer gestalt nicht geleret noch || geprediget werden solle.|| ... ||
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CORPVS || DOCTRINAE.|| Das ist/|| Die Summa/ Form vnd || vorbilde der reinen Christlichen Lehre/ welche aus der || heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten vnd Apostel || zusammen gezogen ist/ darinn folgende || Schrifften begriffen.|| I. Die Drey Heubtsymbola ... || 2. Die Augspurgische Confession ... || 3. Die darauff erfolgte Apologia.|| 4. Die Schmalkaldische Artickel ... || 5. Der Kleine vnd Grosse Catechismus Lutheri.|| Nach welcher Form man bisher ... || in Kirchen vnd Schulen des || löblichen Fürstenthums Lůneburg geleret vnd geprediget/|| Auch fortan anderer gestalt nicht geleret noch || geprediget werden solle.|| ... ||