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Benedict Schmidts ... Programma
Erweis, Wie daß sich die Reichs-Historie Anno 843. mit dem Verdunischen Vertrag, Die Kayser-Historie Anno 964. mit Pabst Leone VIII. und Kayser Ottone I. anfange. Und so dann die Kayser und Reichs-Staats-Geschichte von der Historie von Teutschland behutsam zu unterscheiden. Mit welchem Er seine Academische Winter-Vorlesungen de Dato 27ten Novemb. pag. 3. bis 8. ankündiget und eröffnet -
Benedict Schmidts ..., Programma
Erweis, Wie daß sich die Reichs-Historie Anno 843 mit dem Verdunischen Vertrag, Die Kayser-Historie Anno 964 mit Pabst Leone VIII. und Kayser Ottone I. anfange, Und so dann die Kayser und Reichs-Staats-Geschichte von der Historie von Teutschland behutsam zu unterscheiden ; Mit welchem Er seine Academische Winter-Vorlesungen de Dato 27ten Novemb. pag. 3 bis 8 ankündiget und eröffnet -
Benedict Schmidts Jcti zu Bamberg, Geschichtsmäßig, Reichs-Grund-Gesäzliche Prüffung und Erweis, Des Kayserlich-Höchsten Kirchen-Gewalts, Uber dem Unter die Weltlichkeit, eingeruckten Protestantischen Kirchen-Staat
Aus denen, als Confessata beybehalten, auch in so weith angenohmen-Gegnerischen Historien, und Principiis deducirt, von daher allen dißfalls in der Menge herausgetrungenen Dissertationen Protestantisch-offentlicher Lehrern, als Stryck, Nettelblad, Boehmer, Thomasij, Lincken, Textor, Cocceji &c. De Jure Papali Principum Evangelicorum circa Sacra Entgegen gestellt, und aus jenseitigem selbst-Geständnis schlußbündig gefolgert -
Benedict Schmidts beyder Rechten Licentiat zu Bamberg, Gründliche Aus denen Teutschen Reichs-Staats, und denen besonderen Hoch-Stifft Würtzburgischen Geschichten, denen ohnlaugbahren Urkunden, und der alten Teutschen Gerichts-Verfassung erleuterte Beleuchtung/ Des, diesem Hoch-Stifft von seinem ersten Ursprung an, in einem ohnverneinlich geschlossenen Land competirenden Herzogthums zu Francken, worinnen aus einer umständlichen Bewährung die wahre wesentliche Rechte dieses, theils noch nie in seinen ächten Vorzügen anerkannten Herzogthums aus unwiderleglichen Gründen behauptet, theils aber die Gegnerisch von verschiedenen Privatis eingeworffene Zweiffel standhaft abgefertiget worden
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Benedict Schmidts ..., Juristisches Bedencken, und Gutachten, von jenem, Nach beschwornen Ordens-Regeln, aus dem Closter ad Protestantes entwichenen, Von aller Erbschafts- und Lehens-Folge Ausgeschlossen-bleibendem Ubergänger
Vulgò: De Apostata Jus in Hereditate, aut feudo succedendi, non amplius recuperante ; Nicht nur aus denen Natürlich- und Positiv-Göttlichen Satzungen, sondern auch durch alle Theile der Rechts-Gelehrtheit, besonders aber dem Westphälischen Friedens-Schluß, als dem wichtigsten, & Puncto Diversorum Religionis definitivè entscheidenden Reichs-Grund-Gesätze erprobet, und aufgekläret -
Benedict Schmidts JCti zu Bamberg, Reichs-Geschichts-mäßig-aufgeklärte Staats-Ursache, Warum unter denen Carolingern, Das Teutsche Reich ein Wahl-Reich verbleiben müssen, und kein Erb-Reich werden können
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Erweis, Wie daß sich die Reichs-Historie anno 843 mit dem Verdunischen Vertrage, die Keyser-Historie a. 964 mit Papst Leone VIII und Kayser Ottone I. anfange, Und so dann die Kayser- und Reichs-Staatsgeschichte von der Historie von Teutschland behutsam zu unterscheiden
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Dissertatio historico-iuris publici et feudalis germanici practica inauguralis II.da de notis characteristicis superioritatis territorialis