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Goethe's goldener Jubeltag
Siebenter November 1825$dMit des Gefeierten Bildniß, Seinen Schriftzügen, und einer Abbildung des Festsaales -
Sr. Königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Carl August Grossherzoge zu Sachsen-Weimar-Eisenach und Ihro Königlichen Hoheit der Durchlauchtigsten Fürstin und Frau Frau Louise Grossherzogin zu Sachsen-Weimar-Eisenach am Tage Höchstderoselben goldnen Vermählungs-Festes in tiefster Verehrung dargebracht
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Carl August, von Gottes Gnaden ... In dem Gesetz über die Militär-Dienstpflicht vom 24. Junius 1823 finden sich über den Gerichtsstand der Militär-Personen in Untersuchungssachen folgende, die früher bestandene Verfassung zum Theil abändernde Vorschriften...
Weimar am 16. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... In dem Bestreben, die Hindernisse, welche in einigen Theilen Unseres Großherzogthumes dem freyen Verkehre bey der Erwerbung von Grundeigenthume entgegenstanden, zu beseitigen, und um auch in diesem Theile der Gesetzgebung immer mehr Gleichförmigkeit herzustellen, haben Wir unter Zustimmung und mit Beyrath des getreuen Landtages nachstehendem, allgemeine Gesetze ...
Weimar am 17. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Zu Abkürzung des Verfahrens und zu Vermeidung unnöthiger Kosten bey Bekanntmachung der Versteigerungs-Patente und Ediktalien ertheilen Wir, unter Beyrath und mit Zustimmung der getreuen Stände, folgende Verordnung
Weimar am 12. May 1826 -
Carl August, ... In Erwägung, daß auch der weiblichen Jugend vor ihrem Eintritte in das bürgerliche Leben eine reifere Bildung sehr heilsam sey und mit Berücksichtigung der Erfahrung, daß sie diese vor erfülltem vierzehnten Lebensjahre selten zu erlangen pflegt, ...
So geschehen Weimar den 29. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Auf eine Uns vorgelegte Erklärung des getreuen Landtages, daß die für die alt-Weimarischen Lande durch eine Circular-Verordnung vom 23. Dezember 1781 erlassene Vorschrift, nach welcher unreine Schafe, ... heben wir das angeführte Gesetz hiermit auf und verordnen an dessen Stelle, ... nunmehr Folgendes ...
So geschehen Weimar am 21. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Nachdem Wir von Unseren beyden Landesregierungen auf die Unzweckmäßigkeit der in dem Römischen Rechte enthaltenen, in Umserem Großherzogthume theils unbedingt, theils mit gewissen Modifikationen geltenden und sehr verschieden ausgelegten Lex Anastasiana und einiger ähnlichen Gesetze über Cessionen aufmerksam gemacht worden sind: so finden Wir ... Uns bewogen, Folgendes zu verordnen
So geschehen Weimar am 6. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Zur Abstellung einiger unzweckmäßigen Förmlichkeiten, welche nach der Eisenachischen Prozeß-Ordnung vom Jahre 1702 bey dem gerichtlichen Verfahren noch zur Anwendung kamen, haben Wir ... unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Erklärung Unseres getreuen Landtages und mit dessen Zustimmung, Nachstehendes beschlossen ...
So geschehen und gegeben Weimar am 8. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Da in Unserem Großherzogthume über die Termine der Volljährigkeit und der Eidesmündigkeit zeither sehr abweichende Gesetze und Gewohnheiten Statt fanden ... so haben Wir , mit Zustimmung des getreuen Landtages ... beschlossen und verordnen deshalb ...
So geschehen Weimar den 7. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Nachdem Wir Uns von der Nothwendigkeit überzeugt haben, für die Aemter Geisa, Vacha und Dermbach rücksichtlich des vormahls Fuldaischen Antheiles, so wie für die Patrimonial-Aemeter Lengsfeld und Völkershausen und für das Gericht Wenigentaft einige neue ... Bestimmungen über mehre den Konkurs betreffende Gegenstände zu geben, so verordnen Wir ...
So geschehen Weimar am 10. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Durch eine Bekanntmachung vom 9. Oktober 1815 haben wir bereits verordnent, daß die Stellvertretungsgelder der aus den Feldzügen nach Tyrol, Spanien und Rußland nicht zurückgekommenen Füseliers nebst dem übrigen Vermögen derselben an ihre Intestat-Erben ausgeantwortet werden sollten ... Wir haben uns daher bewogen gefunden, mit Zustimmung und Beyrath Unseres getreuen Landtages zu verordnen ...
Weimar am 11. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Damit die Dauer der Rechtstreitigkeiten, so weit es ohne Nachtheil für die Gründlichkeit der Rechtsvertheidigung geschehen kann, abgekürzt werde, verordnen Wir ... für den ganzen Umfang unseres Großherzogthumes ...
Weimar am 13. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Die immermehr begründete Erfahrung, daß die unbedingt nachgelassene Einholung auswärtiger Erkenntnisse in appellabeln Strafrechtsfällen einer sich gleichbleibenden, festen Handhabung des Rechtes keineswegs förderlich ist ... haben Uns bewogen ...Folgendes zu verordnen ...
Weimar am 15. May 1826 -
Carl August, von Gottes Gnaden ... Für die Aemter Geisa und Vacha, für die Patrimonial-Aemter Lengsfeld und Völkershausen und für das Gericht Wenigentaft, wo noch der gemeine Prozeß zur Anwendung kommt, haben Wir ... für notwendig erachtet ...
So geschehen Weimar am 9. May 1826 -
Carl August, von Gottes ... Mit Beyrath und Zustimmung des getreuen Landtages haben Wir beschlossen zu verordnen ... I. In allen öffentlichen Landeskassen ...
So geschehen Weimar den 23. May 1826 -
Geschichtliche Übersicht der Schicksale und Veränderungen des Grossherzogl. Sächs. Militairs während der glorreichen Regierung Sr. Königl. Hoheit des Grossherzogs Carl August zur ehererbietigsten Feyer Höchst Dessen funfzigsten Regierungs-Festes
Nebst XXII Beilagen und XX colorirten Abbildungen in Steindruck -
Catalogus über Serenissimi clementissime Regentis Caroli Augusti Magni Ducis Saxoniae cet. Charten Sam[m]lung
I. Band -
[Catalogus über Serenissimi clementissime Regentis Caroli Augusti Magni Ducis Saxoniae cet. Charten Sam[m]lung]
[II. Band] -
Catalogus über Serenissimi clementissime Regentis Caroli Augusti Magni Ducis Saxoniae Chartensam[m]lung
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Carl August, ... Die häufigen Feuersbrünste, welche in den letzten Jahren auch Unsere Lande betroffen und nicht in ihren unmittelbaren Folgen den Wohlstand vieler Familien und ganzer Ortschaften zerrüttet, sondern auch ... eine drückende Last herbeygeführt haben, ...Wir verordnen demnach mit Beyrath und Zustimmung des getreuen Landtages ...
gegeben zu Weimar den 28. May 1826