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(Dom. X. post Trinit. 1803. abzulesen.)
Eurer christlichen Liebe wird auf ... Befehl unsers ... Herzogs zur allgemeinen ... Theilnehmung und zum Lobe ... Gottes hierdurch bekannt gemacht, daß der ... im Jahre 1790. angefangene Wiederaufbau des Fürstl. Residenzschlosses zur Wilhelmsburg ... so weit vollendet worden, daß am ... Montage den 1. August die Herzogliche Familie Jhren Einzug in dasselbe ... wieder haben halten können ... -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen etc. ... Wir haben Uns, aus der landesvaeterlichen Absicht, den bey Unsern Regierungs-Collegien sowohl als bei den Unterbehoerden verwahrlich niedergelegten Geldern eine groeßere Sicherheit und Unverletzlichkeit zu gewaehren, und zugleich deren Eigenthuemern den Vortheil zu verschaffen, daß ihre Gelder waehrend deren Deponirung nicht ohne allen abwerflichen Nutzen fuer sie bleiben ...
Urkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent eigenhändig vollzogen ... ; Gegeben, Weimar, den 21. May 1813 -
Eisenachische Stadt-Ordnung, Eisenach, den 1sten May, 1813
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Patent die Errichtung einer Landwehr betreffend
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen ... Urkunden hiermit: demnach Wir Uns bewogen gefunden, in Uebereinstimmung mit den Vorkehrungen, welche zu Herstellung eines - das gemeinsame Wohl Deutschlands sichernden Friedens - ... : Gegeben Weimar, den 20. Dec. 1813 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir nach gepflogener Berathung und mit Einverstaendniß der hiezu besonders zusammenberufenen - zur Ausmittelung der durch die gegenwaertigen Zeit-Ereignisse erheischten außerordentlichen Fonds eigens devutirten getreuen Staende die Ausschreibung einer Zwangsanleihe von 224000 thl., außer den bereits gemachten freiwilligen Anleihen von 76000 thl., als das unter den gegenwaertigen Umstaenden einzige Mittel, die enormen Staatsbedeurfnisse einigermaaßen zu decken. anerkannt, und daher in Ausfuehrung bringen zu lassen, resolvirt haben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent mittelst Unserer ... Unterschrift vollzogen ... auch solches, nebst dem nachstehenden Regulativ, zur oeffentlichen Kenntnis zu bringen, befohlen
Gegeben Weimar, den 4. Juny 1813 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherren ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen ... In Genehmigung des Uns von der Sub-Deputation der getreuen Stände dieserhalb vorgelegten Antrags haben Wir die Einführung der gedachten Personen-Steuer vom 1sten Januar 1814 an, vorerst auf fuenf Jahre beschlossen, und setzen darueber folgendes fest: § 1. Alle und jede Unsern Landesherrlichen Schutz genießende Personen ... sind, ... der Personensteuer unterworfen, ...
[So geschehen Weimar, den 30sten October 1813.] -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Thun hiermit kund und zu wissen: Die ausserordentlichen Landesbeduerfnisse, welche die kriegerischen Zeit-Umstände hervorgebracht, sind so hoch angestiegen, daß selbst die zu deren Bestreitung bestimmte Summe der Zwangs-Anleihe, welche durch das Patent vom 4. Juny d. J. ausgeschrieben worden, nicht mehr zureichen wollen ....
§ 1. Die, nach der Vorschrift des 9ten §. des Unserm Patent vom 4. Juny d. J. beygefuegten Regulativs, bei dem dritten Termine der Zwangs-Anleihe, unter gewissen Umständen, nachgelassene Zurechnung der rueckstaendigen Einquartirungs-Verguetungen ... : Gegeben Weimar, den 7. Nov. 1813 -
Untersuchungen über die Natur und Heilung des Fiebers
nebst Bemerkungen über die Vorbauung desselben, insbesondere über die Abwendung der Ansteckung contagiöser Fieberkrankheiten -
Wie Carl August, Großherzog von Sachsen-Weimar, sich bei Verketzerungsversuchen gegen akademische Lehrer benahm
Aktenmäßig dargestellt -
Dem Durchl. Herzog und Herrn Herrn Carl August souverainen Herzog zu Sachsen-Weimar und Eisenach zur Feier Höchst Ihro frohen Geburtsfestes den 3ten Sept. 1813. ehrfurchtsvoll gewidmet von der Herzoglichen Societät für die gesammte Mineralogie zu Jena
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Lied der Büchsenschützen zu Weimar, zu festlicher Erinnerung an den zweiten September 1805
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Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherrn, ... und sonst insgesamt Unsern Unterthanen des Jenaischen Kreises Unsern resp. Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, durch ein Zusammentreffen guenstiger Umstaende, in den Stand gesetzt sind, Unsern getreuen Unterthanen des gedachten Kraises, wie, auf den Antrag der ... deputirten Staende, hiermit geschieht, vom 1. Januar des ... Jahres 1813 an, eine halbe Steuer und zwar des August-Termins erlassen und sonach die Zahl der Steuertermine daselbst von 17 1/2 auf 17 vermindern zu koennen. Bey der Stadt Jena, ... bleibt es jedoch bey den bisherigen Steuern der Haeuser ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 15. Januar 1813 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen etc. ... Wir haben Uns, aus der landesvaeterlichen Absicht, den bey Unsern Regierungs-Collegien sowohl als bei den Unterbehoerden verwahrlich niedergelegten Geldern eine groeßere Sicherheit und Unverletzlichkeit zu gewaehren, und zugleich deren Eigenthuemern den Vortheil zu verschaffen, daß ihre Gelder waehrend deren Deponirung nicht ohne allen abwerflichen Nutzen fuer sie bleiben ...
Urkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent eigenhändig vollzogen ... ; Gegeben, Weimar, den 21. May 1813 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherren ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen ... In Genehmigung des Uns von der Sub-Deputation der getreuen Stände dieserhalb vorgelegten Antrags haben Wir die Einführung der gedachten Personen-Steuer vom 1sten Januar 1814 an, vorerst auf fuenf Jahre beschlossen, und setzen darueber folgendes fest: § 1. Alle und jede Unsern Landesherrlichen Schutz genießende Personen ... sind, ... der Personensteuer unterworfen, ...
[So geschehen Weimar, den 30sten October 1813.] -
[Zeitungsaufsätze über Großherzog Karl Alexander, und Großherzogin Sophie, Großherzog Karl August, Großherzogin Caroline, Großherzog Wilhelm Ernst u. andere ...]
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Stadtordnung für Jena
vom 20. Dec. 1825 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir nach gepflogener Berathung und mit Einverstaendniß der hiezu besonders zusammenberufenen - zur Ausmittelung der durch die gegenwaertigen Zeit-Ereignisse erheischten außerordentlichen Fonds eigens devutirten getreuen Staende die Ausschreibung einer Zwangsanleihe von 224000 thl., außer den bereits gemachten freiwilligen Anleihen von 76000 thl., als das unter den gegenwaertigen Umstaenden einzige Mittel, die enormen Staatsbedeurfnisse einigermaaßen zu decken. anerkannt, und daher in Ausfuehrung bringen zu lassen, resolvirt haben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent mittelst Unserer ... Unterschrift vollzogen ... auch solches, nebst dem nachstehenden Regulativ, zur oeffentlichen Kenntnis zu bringen, befohlen
Gegeben Weimar, den 4. Juny 1813 -
Patent die Errichtung einer Landwehr betreffend
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen ... Urkunden hiermit: demnach Wir Uns bewogen gefunden, in Uebereinstimmung mit den Vorkehrungen, welche zu Herstellung eines - das gemeinsame Wohl Deutschlands sichernden Friedens - ... : Gegeben Weimar, den 20. Dec. 1813 -
Aufruf an die Freywilligen
"Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen etc.etc ..." -
Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags nach Palmarum, als den 8ten April, ...
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 2ten December, ...
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, am Charfreitag, als den 16. April ...
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, Freitag, vor dem 2. Advent, als den 3. December ...
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Praktische Anleitung zur Berechnung der Bau- und Nutzhölzer auch Schneidemühlen-Waaren nach dem Cubik- und Quadratfuß
Ein gemeinnütziges Handbuch ; Mit 4 illuminirten Kupfertafeln, und 74 Holz- und Schneidemühlen-Tabellen -
Von dem Dienste des Officiers im Felde besonders der leichten Truppen sowohl der Kavallerie als Infanterie
Nach dem Englischen Originale aufs neue bearbeitet und mit Beyspielen aus dem siebenjährigen und dem letzten Revolutionskriege beleuchtet ; Zum Gebrauch der Akademie zu Belvedere bey Weimar ...