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Mineralogische Reisen durch das Herzogthum Weimar und Eisenach und einige angränzende Gegenden
in Briefen – Erster Theil, Mit VI illuminirten Kupfertafeln / [Voigt, Johann Carl Wilhelm ; Carl August, Sachsen, Herzog] -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags nach Palmarum, als den 29sten März, a. c. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent als den 6ten Decembr. a. c. gehalten werden soll.
[Gegeben Weimar, den 1sten Novembr. 1782] -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags nach Palmarum, als den 29sten März, a. c. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent als den 6ten Decembr. a. c. gehalten werden soll.
[Gegeben Weimar, den 1sten Novembr. 1782] -
Mineralogische Reisen durch das Herzogthum Weimar und Eisenach und einige angränzende Gegenden
in Briefen – Erster Theil, Mit VI illuminirten Kupfertafeln -
Das Fürstliche Gymnasium wird den hohen Geburthstag seines Durchlauchtigsten Herzogs und Landesherrn den 6 September vormittags 9 Uhr feyren
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Briefe des Plinius
nebst dem Leben desselben -
Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 14. Junius 1782 -
Erneuerte Bedingungen, unter welchen der Besuch und Gebrauch der Herzoglichen Bibliothek zu Weimar verstattet ist. Auf Serenissimi speciellen Befehl
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Erneuerte Bedingungen, unter welchen der Besuch und Gebrauch der Herzoglichen Bibliothek zu Weimar verstattet ist. Auf Serenissimi speciellen Befehl
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Nach Serenissimi Höchst eigener Anordnung erneuerte Bedingungen, unter welchen der Besuch und Gebrauch der Herzoglichen Bibliothek zu Weimar verstattet ist
[Gegeben Weimar, den 21. März 1810.] -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Allen und Jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden und ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, wasmaassen die getreuen Stände des hiesigen Fürstenthums, im Betracht die ... im Jahr 1777 gehaltenen Land-Ausschuß-Tage, geschehene Landschaftliche Verwilligung der Extraordinar- und Personen-Steuer ... so wie auch die Stempel-Papier-Gelder-Abgabe bis auf Ostern 1784 fernerweit zuerstrecken ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 4ten September 1782 -
Das Fürstliche Gymnasium wird den hohen Geburthstag seines Durchlauchtigsten Herzogs und Landesherrn den 6 September vormittags 9 Uhr feyren
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Das Fürstliche Gymnasium wird den hohen Geburthstag seines Durchlauchtigsten Herzogs und Landesherrn den 6 September vormittags 9 Uhr feyren
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Am Geburtstage des Durchl. Protectors 1810
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Nach Serenissimi Höchst eigener Anordnung erneuerte Bedingungen, unter welchen der Besuch und Gebrauch der Herzoglichen Bibliothek zu Weimar verstattet ist
[Gegeben Weimar, den 21. März 1810.] -
Verordnung
Se. Herzogl. Durchlaucht zu Sachsen-Weimar und Eisenach haben den §.5.Cap. IX. des Zweyten Theils der Jagd- und Weidwerks-Ordnung d. d. 7. März 1775 dahin zu erläutern ... geruhet, daß dasjenige, was hierinne, wegen Confiscation der Gewehre, disponirt worden ... : Weimar, den 2. April 1810 -
Von GOTTES Gnaden Wir, CARL AUGUST, Herzog zu Sachsen etc. etc. etc. Nachdem Se. Majestaet der Kaiser und König, Protector des Rheinischen Bundes, Uns den Wunsch zu erkennen geben lassen, daß der neue Tarif von Abgaben, welche in Frankreich von allen Arten der Colonial-Waaren, vermöge Kaiserl. Decrets vom 5. May d. J. erhoben werden, auch in Unsern Herzoglichen Landen eingeführt werden möge ...
[Gegeben Weimar, den 5. October 1810] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, [et]c. [et]c. Thun kund, und fügen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, mit Inbegriff des Jenaischen Creises, hiermit zu wissen: Da wahrzunehmen gewesen, daß sowohl in Concursen bey Erlassung der Edictalien, die hypothecarichen und andern bekannten Gläubiger, besonders citirt ... wurden ... diese Observanz und Verfahren aber, bedeutende Unkosten und nachtheiligen Aufenthalt verursacht hat; So haben Wir die Entschließung gefaßt, hierdurch ... zu verordnen und zu bestimmen: daß in solchen Fällen die besondern Vorladungen, außer den Edictalien, unterbleiben ... Gegeben Weimar, den 31sten October 1810
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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 14. Junius 1782 -
Herzoglich Sachsen-Weimar- und Eisenachische Stempel-Papier-Ordnung vom 29. December 1810
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Allen und Jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden und ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, wasmaassen die getreuen Stände des hiesigen Fürstenthums, im Betracht die ... im Jahr 1777 gehaltenen Land-Ausschuß-Tage, geschehene Landschaftliche Verwilligung der Extraordinar- und Personen-Steuer ... so wie auch die Stempel-Papier-Gelder-Abgabe bis auf Ostern 1784 fernerweit zuerstrecken ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 4ten September 1782 -
Carl Ludwig Fernow's Leben
mit zwei Kupfern -
Von GOTTES Gnaden Wir, CARL AUGUST, Herzog zu Sachsen etc. etc. etc. Nachdem Se. Majestaet der Kaiser und König, Protector des Rheinischen Bundes, Uns den Wunsch zu erkennen geben lassen, daß der neue Tarif von Abgaben, welche in Frankreich von allen Arten der Colonial-Waaren, vermöge Kaiserl. Decrets vom 5. May d. J. erhoben werden, auch in Unsern Herzoglichen Landen eingeführt werden möge ...
[Gegeben Weimar, den 5. October 1810]