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G. Neumarks von Mühlhausen aus Thüringen Fortgepflantzter Musikalisch-Poetischer Lustwald
1, In welcher/ theils zu Gottseeliger übung und Christlichen Gedanken; theils zu guten Sitten und Tugendlehre/ wie auch zu keuscher Ehrenliebe anführende Lieder/ mit ihren beygesetzten Melodien/ und Musikalischen Zusammenstimmungen begriffen sind -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen hiermit allen ... zu wissen/ wie daß Wir in Erfahrung gebracht/ was Massen unerachtet Unserer etliche Jahre herausgelassenen ernstlichen Mandaten abermals beydes der Drescher ... als auch anderer Tagelöhner und Gesinde halber sich allerhand Beschwerungen ereignen ... Und ist hiermit anderweit Unser ernstliches Begehren/ daß hinfüro alle und iede/ so in Unsern Fürstenthum und Landen des Dreschens sich zu nähren gemeinet ... zum wenigsten ümb den Vierzehenden Scheffel dreschen/ des Gelddingens aber sich dißfals gäntzlich enthalten ...
So geschehen und geben Weinmar den 7. Spetembris 1657 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fugen allen Unsern Praelaten ... hiermit zu wissen/ Ob wir wohl bißhero jährlichen vor angehender Flöße uf dem Saalenstrom durch sonderbahre Mandata ... publiciren, und gebieten lassen/ daß sich niemands an Unserm Floßholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstehlen/ und wegtragen solle ...
Geben zu Weimar den 20. Martii 1657 -
Dero Duchleuchtigsten Hochgebohrnen Chur- und Fürsten/ allerseits Hertzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... entbieten allen und jeden ... unsern günstigen Gruß ... unterm dato Meinungen ... des verwichenen 1656. Jahres/ abgelassenen ... Patenten und Mandaten, darinnen alle heimliche und öffentliche Kriegswerbung/ deren so wohl Adelstandes als auch andere Personen dieser Fürstlichen Graffschaft Hennenbergk zugethan und angehörig/ unbefugter weise unterfangen möchten/ bey hoher ernster Strafe verboten worden ... Und damit solches Jedermänniglichen desto ehender kund werden ... So ist dieses Patent in Truck bringen zu lassen vor nöthig erachtet worden ...
So geschehen Meinungen den 22. Februarii Anno 1658 -
Von Gottes Gnaden Wilhelm, Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Berg ...Lieber Getrewer/ Demnach auf Unsern gegen den 20. dieses Monats Januarii ... geendigten Landtage/ Unsere getreue Land-Stände von ihrem eigenen Erb: sowohl dere Untersassen Gütern ohne unterscheid/ mit dene[n] bey vorigem Landtage Anno 1653. verwilligten Fünff Steüren noch drey Jahre lang zu Coninuiren und solche auf die bißherige vier Termine ... ein zutheilen ...
Datum, Weinmar den 29. Januarii. Anno 1657 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen hiermit allen ... zu wissen/ wie daß Wir in Erfahrung gebracht/ was Massen unerachtet Unserer etliche Jahre herausgelassenen ernstlichen Mandaten abermals beydes der Drescher ... als auch anderer Tagelöhner und Gesinde halber sich allerhand Beschwerungen ereignen ... Und ist hiermit anderweit Unser ernstliches Begehren/ daß hinfüro alle und iede/ so in Unsern Fürstenthum und Landen des Dreschens sich zu nähren gemeinet ... zum wenigsten ümb den Vierzehenden Scheffel dreschen/ des Gelddingens aber sich dißfals gäntzlich enthalten ...
So geschehen und geben Weinmar den 7. Spetembris 1657 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fugen allen Unsern Praelaten ... hiermit zu wissen/ Ob wir wohl bißhero jährlichen vor angehender Flöße uf dem Saalenstrom durch sonderbahre Mandata ... publiciren, und gebieten lassen/ daß sich niemands an Unserm Floßholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstehlen/ und wegtragen solle ...
Geben zu Weimar den 20. Martii 1657 -
Dero Duchleuchtigsten Hochgebohrnen Chur- und Fürsten/ allerseits Hertzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... entbieten allen und jeden ... unsern günstigen Gruß ... unterm dato Meinungen ... des verwichenen 1656. Jahres/ abgelassenen ... Patenten und Mandaten, darinnen alle heimliche und öffentliche Kriegswerbung/ deren so wohl Adelstandes als auch andere Personen dieser Fürstlichen Graffschaft Hennenbergk zugethan und angehörig/ unbefugter weise unterfangen möchten/ bey hoher ernster Strafe verboten worden ... Und damit solches Jedermänniglichen desto ehender kund werden ... So ist dieses Patent in Truck bringen zu lassen vor nöthig erachtet worden ...
So geschehen Meinungen den 22. Februarii Anno 1658 -
Von Gottes Gnaden Wilhelm, Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Berg ...Lieber Getrewer/ Demnach auf Unsern gegen den 20. dieses Monats Januarii ... geendigten Landtage/ Unsere getreue Land-Stände von ihrem eigenen Erb: sowohl dere Untersassen Gütern ohne unterscheid/ mit dene[n] bey vorigem Landtage Anno 1653. verwilligten Fünff Steüren noch drey Jahre lang zu Coninuiren und solche auf die bißherige vier Termine ... ein zutheilen ...
Datum, Weinmar den 29. Januarii. Anno 1657 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Bergen ... Liebe Getreue/ Demnach nunmehr die Vier Jahre/ auf welche ... mit Fünf Steuren unterthänig zu statten zu kommen ... zu ende gelauffen ... Begehren demnach hiermit gnädig/ Ihr wollet euch des Abends zuvor in Person/ ... in Unserer Fürstlichen Residenz-Stadt allhier einstellen/ und ... nach verrichteter Landtagspredigt/ Unsere Proposition und Fürtrag in unterthänigen Gehorsam anhören ...
[Datum Weinmar den [ ] Januarii 1657.] -
Poetische Gedanken ... [Neujahrsgedicht an Wilhelm IV., Herzog von Sachsen-Weimar]
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Gluekkwuenschender Zuruff, An Den Durchlaeuchtigsten, Hochgebohrnen Fuersten und Herrn, HERRN WJLHELM Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... als Seine ... Durchlaeuchtigkeit an Dero ... Namens-Tage, war der 28. Maey dieses 1658. Jahrs, die ... Hof-Kirche in ... Weimar einweihete, ... geschehen von Den gesamten anietzo aus Weimar allhier Studierenden
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Bergen ... Liebe Getreue/ Demnach nunmehr die Vier Jahre/ auf welche ... mit Fünf Steuren unterthänig zu statten zu kommen ... zu ende gelauffen ... Begehren demnach hiermit gnädig/ Ihr wollet euch des Abends zuvor in Person/ ... in Unserer Fürstlichen Residenz-Stadt allhier einstellen/ und ... nach verrichteter Landtagspredigt/ Unsere Proposition und Fürtrag in unterthänigen Gehorsam anhören ...
[Datum Weinmar den [ ] Januarii 1657.] -
Almanach Baszler Bistumbs/ nach dem Corrigierten Calender/ auff das Jahr/ nach unsers HErren und Säligmachers Jesu Christi geburt M.DC. XXIIII.
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen hiermit allen ... zu wissen/ wie daß Wir in Erfahrung gebracht/ was Massen unerachtet Unserer etliche Jahre herausgelassenen ernstlichen Mandaten abermals beydes der Drescher ... als auch anderer Tagelöhner und Gesinde halber sich allerhand Beschwerungen ereignen ... Und ist hiermit anderweit Unser ernstliches Begehren/ daß hinfüro alle und iede/ so in Unsern Fürstenthum und Landen des Dreschens sich zu nähren gemeinet ... zum wenigsten ümb den Vierzehenden Scheffel dreschen/ des Gelddingens aber sich dißfals gäntzlich enthalten ...
So geschehen und geben Weinmar den 7. Spetembris 1657 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Bergen ... Liebe Getreue/ Demnach nunmehr die Vier Jahre/ auf welche ... mit Fünf Steuren unterthänig zu statten zu kommen ... zu ende gelauffen ... Begehren demnach hiermit gnädig/ Ihr wollet euch des Abends zuvor in Person/ ... in Unserer Fürstlichen Residenz-Stadt allhier einstellen/ und ... nach verrichteter Landtagspredigt/ Unsere Proposition und Fürtrag in unterthänigen Gehorsam anhören ...
[Datum Weinmar den [ ] Januarii 1657.] -
Von Gottes Gnaden Wilhelm, Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve/ und Berg ...Lieber Getrewer/ Demnach auf Unsern gegen den 20. dieses Monats Januarii ... geendigten Landtage/ Unsere getreue Land-Stände von ihrem eigenen Erb: sowohl dere Untersassen Gütern ohne unterscheid/ mit dene[n] bey vorigem Landtage Anno 1653. verwilligten Fünff Steüren noch drey Jahre lang zu Coninuiren und solche auf die bißherige vier Termine ... ein zutheilen ...
Datum, Weinmar den 29. Januarii. Anno 1657 -
Dero Duchleuchtigsten Hochgebohrnen Chur- und Fürsten/ allerseits Hertzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... entbieten allen und jeden ... unsern günstigen Gruß ... unterm dato Meinungen ... des verwichenen 1656. Jahres/ abgelassenen ... Patenten und Mandaten, darinnen alle heimliche und öffentliche Kriegswerbung/ deren so wohl Adelstandes als auch andere Personen dieser Fürstlichen Graffschaft Hennenbergk zugethan und angehörig/ unbefugter weise unterfangen möchten/ bey hoher ernster Strafe verboten worden ... Und damit solches Jedermänniglichen desto ehender kund werden ... So ist dieses Patent in Truck bringen zu lassen vor nöthig erachtet worden ...
So geschehen Meinungen den 22. Februarii Anno 1658 -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fugen allen Unsern Praelaten ... hiermit zu wissen/ Ob wir wohl bißhero jährlichen vor angehender Flöße uf dem Saalenstrom durch sonderbahre Mandata ... publiciren, und gebieten lassen/ daß sich niemands an Unserm Floßholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstehlen/ und wegtragen solle ...
Geben zu Weimar den 20. Martii 1657 -
De Christianis Apud Iaponios Triumphis Sive De Gravissima Ibidem Contra Christi Fidem Persecutione Exorta Anno MDCXII Usq[ue] Ad Annum MDCXX. Libri Quinq[ue]
In annos totidem summa cum fide ex annuis Societatis Jesu litteris continua historiae serie distributi Ad Serenissimos Principes Guilelmum Parentem, Ferdinandum Et Maximilianum. S.R.I. Septemviros Electores, Albertum FFF. Com. Pal. Rheni Utriusq[ue] Bavar. Duces