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[Stammbucheintrag]
[Dresden] : [1553-1585] -
General Articul vnd gemeiner bericht/ wie es in den Kirchen mit den Pfarherrn/ Kirchendienern/ den Eingepfarten/ vnd sonst allenthalb ordentlich/ auff Hertzogen Augusten Churfürste[n] zu Sachsen etc. in jüngst verschienen Fünff vnd Sechs vnd funfftzigsten Jaren/ verordenthe vnd beschehene Visitation/ gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Hochgeborne[n] Fürsten vnd Herrn/ Herrn Augusten Hertzogen zu Sachsen .̤ vnd Churfürsten .̤ Vorordenungen vnd Constitutionen des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher .̤ fell halben .̤ in seiner Churfürstlichen Gnaden Landen/ zu recht erkandt/ vnd gesprochen werden sol
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Des Durchlauchtigsten Hochgeborne[n] Fürsten vnd Herrn Herrn Augusten Hertzogen zu Sachsen .̤ vnd Churfürsten .̤ Vorordenungen vnd Constitutionen des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher .̤ fell halben .̤ in seiner Churfürstlichen Gnaden Landen/ zu recht erkant/ vnd gesprochen werden sol
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Die Ehe wirdt vornemlich von wegen der Blutfreuntschafft, Darnach auch von wegen der Schwegerschafft, wie folgend zusehen, verboten
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G General Articul vnd || gemeiner bericht/ wie es in den Kirch||en mit den Pfarherrn/ Kirchendienern/ den Ein=||gepfarten/ vnd sonst allenthalb ordentlich/ auff || Hertzoge[n] Augusten Churfuersten zu Sachsen [et]c.|| in juengst verschienen Fuenff vnd Sechsvnd||funfftzigsten Jharen/ verordente vnd || beschehene Visitation/ gehal=||ten werden soll.|| (Die Ehe wirdt vor=||nemlich/ von wegen der Blutfreunt=||schafft/ Darnach auch von wegen || der Schwegerschafft/ wie fol=||gend zusehen/ ver=||boten.||)
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General Articul vnd gemeiner bericht, wie es in den Kirchen mit den Pfarherrn, Kirchendienern, den Eingepfarten, vnd sonst allenthalb ordentlich, auff Hertzog Augusten Churfürste[n] zu Sachsen ... in jüngst verschienen Fünff vnd Sechs vnd funfftzigsten Jaren, verordenthe vnd beschehene Visitation, gehalten werden soll
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Die Ehe wirdt vornemlich, von wegen der Blutfreuntschafft, Darnach auch von wegen der Schwegerschafft, wie folgend zu sehen, verboten
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Ordnungen, Hertzog Ernsten, Hertzog Albrechten, Hertzog Moritzen vnd Hertzoge[n] Augusten, Chur vnd Fürsten zu Sachsen ...
So jhre ... Gnade, in sachen Policey, Visitation, Hoffgerichte, und andere nothwendige Articul belangende, vor dieser vnd jetziger zeit in derselben Landen verordnet vnd auffgerichtet ... -
Des Durchlauch||tigsten Hochgebornẽ || Fürsten vnd Herrn/|| Herrn Augusten Hertzogen zu Sach=||sen ... || Churfürsten ... || Vorordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher || zweiuelhafftiger vnd streitiger fell halben ... || zu recht erkandt/ vnd ge=||sprochen werden sol.||