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Edict, Daß die Zigeuner, So im Lande betreten werden, Und 18. Jahr und darüber alt seyn, Ohne Gnade mit dem Galgen bestraffet, Und die Kinder in Wäysen-Häuser gebracht werden sollen
De dato Berlin, den 5. Octobr. 1725. -
Erneuertes Edict, Wieder die Einführung Des fremden Glases
De dato Berlin, den 16. April 1725. -
Renovirtes und geschärftes Edict, Daß Die Bieber geschonet, Und bey 200. Rthlr. Strafe keiner geschossen werden soll
De dato Berlin, den 24. Martii 1725. -
Edict, Wie die Wahren Armen Versorget und verpfleget, Die Muthwilligen Bettler Bestrafet und zur Arbeit angehalten, Auch überhaupt keine Bettler Gesehen noch geduldet werden sollen
De dato Berlin, den 21. Junii 1725. -
Edict, Wie es Mit den Hunden gehalten werden soll, Damit selbige Dem Wildprett, Sonderlich in Der Setz- und Brüte-Zeit, keinen Schaden zufügen
De dato Berlin, den 17. Martii 1725. -
Edict, Daß alle diejenigen, so Schäfereyen und Schafe im Lande halten, Sich des Hofzeichnens Mit Theer hinfüro gäntzlich enthalten sollen
De dato Berlin, den 11. April 1725 -
Abdruck Der Schreiben, Welche Se. Königl. Maj. in Preussen [et]c. [et]c. An Jhro Königl. Majest. in Pohlen [et]c. Jngleichen an der Könige in Groß-Britannien [et]c. Dennemarck [et]c. und Schweden [et]c. Majest. Majest. Majest. Wegen der Thorenschen Sache, Und der Verfolgung der sämtlichen Evangelischen Kirchen in Pohlen und Litthauen, haben abgehen lassen
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Königliches Preußisches Privilegium Auf 12. Jahr Vor die nach Rußland handelnde Compagnie
Sub Dato Berlin, den 21. Septembr. 1725. -
Briefe und Schrifften, Worinn enthalten so wohl die Beschwerden, Welche die Republic Polen gegen Se. Königl. Maj. in Preussen neulich ausgehen lassen, Als auch Die Antwort, Wodurch diese Beschwerden gäntzlich gehoben werden
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Des Vorsprechers der Jesuiten von Thoren Peinliche Anklage, Wie er solche vor dem Königlichen Hohen Assessorial-Gericht Zu Warschau erhoben Nebst beygefügter Relation der darauf erfolgten harten Sentenz und unerhörten Execution, Wie auch des an den König in Pohlen Von Se. Majest. in Dennemarck Dieserhalb, Als wegen der Verfolgung der Protestirenden in Pohlen und Litthauen Ergangen Schreibens, Nach dem Polnischen Original übersetzet.
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Fürstliche Anhaltische gesambte Landes- und Proceß-Ordnung
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Monvmentvm Magdebvrgicvm, Das ist, Kurtze Nachricht Von den dreyen Antiquitäten In Magdeburg, Welche den Ursprung der Stadt betreffen,
Als I. Dem Burggrafen-Schloß, II. Hünenthurm und III. Sogenannten Venus-Bilde -
Patent, Wegen des Preises, Nach welchem das im Lande gewonnene Korn in der Chur-Marck, und zwar in denen Städten Berlin, Spandow, Brandenburg, Ruppin Und Tangermünde, verkauffet werden soll
De dato Berlin, den 12. Septembr. 1725. -
Gründliche Nachricht Desjenigen/ Was sich seit den 16. Julii des 1724sten Jahres/ In der Bekannten Streit-Sache Zwischen denen Evangelischen und Jesuiten In Thoren zugetragen
Nebst beygefügten Schreiben Ihro Königl. Majest. von Preussen An Ihro Maj. Maj. Maj. Maj. Die Könige von Groß-Brittannien/ Dennemarck/ Schweden und Polen ... -
Constitution des zu Warschau den 2. October 1724 angefangenen Reichs-Tages
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Ihrer Königl. Maj. in Pohlen, ... als Chur-Fürstens zu Sachsen, ... Anderweites Müntz-Mandat wegen Annehmung derer käyserl. 7. und 17. Creutzer, wie auch des alten Frantz-Geldes, uff gewisse Maaße, und nochmahliger Herab-Setzung derer frembden und geringen Müntz-Sorten, sambt was deme mehr anhängig
ergangen de dato Dreßden, den 11ten Augusti 1725 -
Anderweitiges Schreiben Seiner Königl. Majestät in Preussen ... an Ihro Königl. Majestät in Schweden ... wegen der Thorenschen Sache
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Repræsentatio Iudicis Muneribus Ac Donis Corrupti, Das ist: Kurtze Abbildung Eines durch Gaben und Geschencke Bestochenen Richters
Darinnen gezeiget wird: 1. Ob und wie weit einem Richter Geschencke zunehmen erlaubt sey oder nicht. 2. Wie sich ein Richter des Criminis Baratariæ verdächtig mache. 3. Wie dieses Laster zubestraffen, und 4. Wie sich eine Hohe Landes-Herrschafft vor solchen Geschenck-Freßern hüten könne -
Notitia Bibliothecæ, Quam Serenissimus ac Potentissimus Princeps & Dominus Dn. Fridericus Wilhelmus Marchio & Elector Brandenburgicus, In Aula sua Coloniæ ad Spream fundavit
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Die Gerichts- Oder Proceß-Ordnung
[So geschehen den ein und zwantzigsten Novembris, des 1665ten Jahres] -
Gerichts-Taxe in Bürgerlichen und Peinlichen Sachen, So bey denen Amts- und Stadt-Gerichten des Fürstl. Anhalt. Dessauischen Antheils eingeführet, Auch Bey denen Adelichen Gerichten zu beobachten ist
[So geschehen Dessau am 6. Augusti Anno 1710.] -
Stempel-Edict
[Urkundlich publiciret ... zu Dessau den 23. Decembr. An. 1701.] -
Ehe-Mandat
[So geschehen Dessau am 17. Junii. Anno 1694.] -
Abdruck Der Schreiben, Welche Se. Königl. Maj. in Preussen ec. An Ihro Königl. Majest. in Pohlen ec. Ingleichen an der Könige in Groß-Britannien ec. Dennemarck ec. und Schweden ec. ... Wegen der Thorenschen Sache, Und der Verfolgung der sämtlichen Evangel. Kirchen in Pohlen und Litthauen, haben abgehen lassen
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Abdruck Der Schreiben, Welche Se. Königl. Maj. in Preussen ec. An Ihro Königl. Majest. in Pohlen ec. Ingleichen an der Könige in Groß-Britannien ec. Dennemarck ec. und Schweden ec. ... Wegen der Thorenschen Sache, Und der Verfolgung der sämtlichen Evangel. Kirchen in Pohlen und Litthauen, haben abgehen lassen