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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn/ Wilhelm Ernsts/ Hertzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Vor sich/ und Dero freundlich geliebten Herrn Vetter/ Herrn Ernst Augusten, Hertzog zu Sachsen/Jülich/ Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tags, So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. gesamten Fürstenthum und Landen, Freytags vor den andern Advent, wird seyn der 7de December, gehalten werden soll.
[Gegeben Weimar/ zur Wilhelms-Burg/ den 14. Nov. 1725.] -
Ein unterthänigstes Danck- und Freuden-Opfer wurde auf dem Altar seines theuer-verpflichtetsten getreuen an dem abermahl unter göttlichen Seegen höchst-glücklich erlebten Gebuhrts-Tage Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August, Gnädigst-Regierenden Herzogs zu Sachsen-Weimar und Eisenach [et]c. [et]c. ... Preißwürdigsten Stiffters des Sächs. Ritter-Ordens De La Vigilance, Rectoris Magnificentissimi der Universität Jena, als Jhro Gnäd. Regierende Herzogl. Durchlaucht. den 19. April 1743. das 56te Jahr Dero geseegneten Hoch-Fürstl. Alters höchst-glücklichst antraten, Jn unterthänigster Gratulation und Bezeugung seiner devotesten Treue vor alle unverdiente hohe Gnade demüthigst angezündet von Heinrich Ludolph Glüsing.
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Auf des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Hochfürstl. Geburts-Tag, Welcher den 19. Aprilis 1725. höchst-erfreulichst erschienen
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn/ Wilhelm Ernsts/ Hertzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Vor sich/ und Dero freundlich geliebten Herrn Vetter/ Herrn Ernst Augusten, Hertzog zu Sachsen/Jülich/ Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tags, So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. gesamten Fürstenthum und Landen, Freytags vor den andern Advent, wird seyn der 7de December, gehalten werden soll.
[Gegeben Weimar/ zur Wilhelms-Burg/ den 14. Nov. 1725.] -
Weimarische Catechismus-Schule, welche auf ... Befehl ... Herzog Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen ... nach apostolisch-evangelischer Art aus Martin Luthers kleinen Catechismo u. den Libris symbolicis erläutert u. erweitert u. zum öffentlichen ... Gebrauch der Kirchen und Schulen ... hrsg. worden von Johann Georg Weber
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Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm Ernsten, Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Und Dem auch Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten, Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Wolte Zu dem in allen Hoch-Fürstl. Wohlergehen Angetretenen 1725ten Jahre Bey Betrachtung Der Glückseligkeit eines Landes unter der Regierung löblicher Regenten In unterthänigsten Respect glückwünschend gratuliren ... Christian August Schnorr, Jur. Stud.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ Fuegen hiermit zu wissen, demnach Uns hinterbracht worden, wasmaßen in Unsern Fuerstenthuemern ... sich hie und da rotzige Pferde zum unwiederbringlichen Schaden der Unterthanen befinden sollen; Und Wir der unumgaenglichen Nothdurfft zu seyn erachten, dieser ... ansteckenden Kranckheit, wodurch das gantze Land ... inficiret werden kan ... vorzukommen ; Als haben Wir ... folgenden Befehl ... durch den Druck zu publiciren: daß nemlich alle Schmiede, Pferde-Haendler und Roß-Aerzte ... den ... Eyd ablegen sollen ...daß ... selbige ... die mindeste Spuhr finden... solches der Obrigkeit ungesaeumt ... anzeigen... Uhrkundlich ist dieses Patent in oeffentlichen Druck gbracht, von Uns eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedruckt... publiciret und ... affigiret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Mart. 1743. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ Fuegen hiermit Unsern Beamten...und allen Unseren ... Unterthanen zu wissen, wasmassen Uns zu hoechsten Mißfallen gereichet, daß ... durch ein ... gedrucktes Patent alles Nachlauffen und Nachschicken der Suppliquen und Berichte an Uns auf Unsere Land-Schloesser ... gäentzlichen ... verbothen, sich dennoch ... Beamte ... zu belaestigen keine Scheu getragen. ... Unser nochmaliges ... Begehren, daß fuehrohin alle Berichte ... an unsere Fürstl. Collegia ... eingeschicket und ueberreichet werden ...Uhrkundlich haben Wir Unsere wiederholte Willens-Meynung eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedrucken ... lassen ... von denen Canzeln in Unseren saemtlichen Landen abzulesen ... und ... affigiren und zu publiciren befohlen. So geschehen und geben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 21 August, 1743. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ Fuegen hierdurch maenniglich zu wissen, wasmaßen Wir in Gnaden entschlossen, denen Deserteurs von Unserer Weimarischen und Eisenachischen Miliz, abermahls einen General-Pardon auf vier Wochen, aus besonderer Clemenz., dergestalt angedeyhen zu lassen, daß diejenigen, so sich binnen gesetzter Zeit, die von dem Tage der Publication an zu reuen, zu ihren Fahnen einfinden werden, von aller Strafe befreyet, wiedrigen Falls aber denenjenigen, welche sich in gesetzter vier woechentlicher Frist nicht stellen, keine Gnade wiederfahren.. werden sollen. Zu mehrerer Gewißheit dessen, haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben... zum oeffentlichen Druck befoerdern, auch von den Canzeln in Unsern beyden Fuerstenthuemern Weimar und Eisenach zu jedermanns Wissenschaft verkuendigen lassen. Datum Schloß Allstedt den 7. Sept. 1743. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ Fuegen Unsern getreuen Staenden... und Staedten des Fuerstenthums Eisenach ... und jedermaenniglich zu wissen: Was massen Wir, mit Landschafftlicher Bewilligung, acht Extraordinar-Steuren, nebst der gewoehnlichen Ordinar-Steuer, als: Eine Extraordinar-Steuer den 1. Januar. incl. einer Ritter-Steuer...vom Neuen Jahr des 1744ten Jahrs bis ult. Septembris dieses Jahrs ... ansetzen zu lassen, vor noethig befunden ... Uhrkundlich haben Wir dieses Steuer-Patent ... zum Druck bringen lassen, solches eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstl. Insiegel zu bedrucken befohlen. So geschehen Eisenach den 30ten Decembris 1743. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Thun hiermit kund und zu wissen, demnach zeithero sich in Unserm Fuerstenthume Eisenach und besonders Unserer ... Residenz-Stadt die kleine geringhaltige Kupfer-Muentze dergestalt haeuffig eingeschlichen...und Wir dan solchemnach... Landes-vaeterliche Verfuegung zu thun, der Nothdurfft befinden; Als ... verordnen Wir hiermit, daß I. Alleine die Gotha- und Altenburgische Heller wie auch die Ilmenauer Heller mit der Henne so von 1702. bis 1713. in grosser Form geschlagen worden, ... als welche insgesamt auf den guten Valor geschlagen, auch so viel und als deren zwey einen guten Pfen[n]ig fernerhin gelten sollen ... Wie Wir nun diese Verordnung zu des Landes Besten ergehen lassen. Also wollen Wir darueber ernstlich gehalten wissen, und haben ... solche durch den Druck ... jedermaenniglich ... bringen lassen. Gegeben Weimar den 28. Martii 1743. Ernst August, H. z. S
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Dissertatio Inavgvralis Medica De Spasmo Ventricvli
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Als Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten, Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Von Dero Hertzvielgeliebesten Gemahlin, Der auch Durchlauchtigsten Fürstin und Frau, Frau Eleonora Wilhelmina, Vermählten Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Ein Prinz so frisch und wohlgestalt, als voller Hoffnung am 19. Decembris 1725. glücklich gebohren und folgenden Tages mit dem Nahmen Immanuel Friederich Wilhelm Bernhard in der heiligen Tauffe beleget wurde, Wolte .... seinen unterthänigsten Glückwunsch hierdurch abstatten, Seiner Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit Particulier Renth-Cammer-Collegium zu Weimar
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Die Dauerhaffte Blüte Gottes An dem Hohen Geburts-Tage Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .... Weyland Röm. Kayserl. Majestät würcklich-commandirenden Generals über die sämtliche Cavallerie und Obristens über ein Regiment Cuiassiers und über ein Regiment Infanterie, Als solcher den 19. Aprilis 1743. Bey allen Hoch-Fürstl. Hohen Wohlergehen unter gewünschter Freude Des Durchl. Fürstl. Hauses sowohl als auch aller treuen Diener, Vasallen und Unterthanen, wie nicht weniger des gantzen Landes sich ereignete, In unterthänigster und devotester Veneration und Gratulation erwogen
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Verordnung Vnd Reglement, Wegen Einrichtung der Aempter und Gilden/ auch Abschaffung der bey denen Künstlern und Handwerckern eingerissenen schädlichen Gewohnheiten und Mißbräuche/: Jn des ... Hauses Braunschweig und Lüneburg Fürstenthümern und Landen auf desfalls genommenes gemeinsames concert und Abrede
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Die singende Fürsten-Lust wolte An dem höchsterfreulichsten Hoch Fürstl: Geburths-Tage des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts Hertzogs zu Sachßen, Jülich, Cleve und Berg ... Welcher durch Gottes Gnade den 19. Aprilis. 1943. in allem ... Wohlergehen celebriret wurde, zu Bezeigung ihres Respects ... in einer ... Serenata vorstellen Bernhardina Christiana Sophia. Herzogin zu Sachßen et[c]. Weimar, geschrieben von Bernhard Ludwig Keülla. H. F. S. L.
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns/ und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Hertzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen hiermit allen und jeden Unter-Obrigkeiten zu wissen/ was maßen Uns Ober- und andere Meister des Zinngießer-Handwercks allhier in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben/ wie Sie/ nachdem Wir/ aus ... Vorsorge vor das Wohl ... Unser ... Unterthanen/ ... zu Beybehaltung einer ... den Reichs-Ordnungen gemäßen Zinn-Probe ... confirmiret ... Wir wolten ... geruhen/ ein Edict wider die Stöhrer und Pfuscher ergehen zu laßen ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eingenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 18ten Julii 1725.
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Von Gottes Gnaden/ Wir Wilhelm Ernst, Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern gesamten Prälaten ... Unsern ... Gruß, und fügen Ihnen darneben zu wissen ... was gestalt bey dem ohnlängsthin am 19den dieses Monats Martii, gehaltenen Ausschuß-Tags, Unsere gesamte ... Stände ... des Ausschusses, an Prälaten ... zu Bestreitung der Unserer Landschaffts-Cassa, auf das ... 1725ste Jahr ... als: Eine gantze Steuer Cantate. Eine gantze Steuer Jacobi. Eine gantze Steuer Bartholomæi. Eine gantze Steuer Andreæ ... verwilliget ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent ... unterschrieben ... So geschehen Weimar zur Wilhelms-Burg den 29. Martii 1725.
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Von Gottes Gnaden/ wir Ernst Augusts/ Bischoff zu Oßnabrüg/ Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zu wissen. Demnach Wir ... vernehmen/ was gestalt die ... zunehmende Korntheurung grössesten theils daher entstünde/ daß das Getreyde ... von Frembden ... zusammen gekauffet/ und theils ausser Landes gefahren ... werde ... Als wird hiemit Jedermänniglich ... anbefohlen/ sich alles wucherlichen Vor- und Auff-Kauffs gäntzlich zu enthalten ...
Zur Göhrde den 15. Octobr. 1692 -
Von Gottes Gnaden/ wir Ernst Augusts/ Bischoff zu Oßnabrüg/ Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zu wissen. Demnach Wir ... vernehmen/ was gestalt die ... zunehmende Korntheurung grössesten theils daher entstünde/ daß das Getreyde ... von Frembden ... zusammen gekauffet/ und theils ausser Landes gefahren ... werde ... Als wird hiemit Jedermänniglich ... anbefohlen/ sich alles wucherlichen Vor- und Auff-Kauffs gäntzlich zu enthalten ...
Zur Göhrde den 15. Octobr. 1692 -
Von Gottes Gnaden/ wir Ernst Augusts/ Bischoff zu Oßnabrüg/ Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zu wissen. Demnach Wir ... vernehmen/ was gestalt die ... zunehmende Korntheurung grössesten theils daher entstünde/ daß das Getreyde ... von Frembden ... zusammen gekauffet/ und theils ausser Landes gefahren ... werde ... Als wird hiemit Jedermänniglich ... anbefohlen/ sich alles wucherlichen Vor- und Auff-Kauffs gäntzlich zu enthalten ...
Zur Göhrde den 15. Octobr. 1692