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Von der Kunst Vernünfftig und Tugendhafft zu lieben. Als dem eintzigen Mittel zu einen glückseligen/ galanten und vergnügten Leben zu gelangen – Oder Einleitung Zur SittenLehre (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Theses Inaugurales De Jurisdictionis Et Magistratuum Differentia Secundum Mores Germanorum
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Christian Thomasens, Königlichen Preußischen Geheimen Raths und Professors zu Halle, Kurtze und deutliche Dedvction, Daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, Der Chur-und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, Unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, So wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen, in Erster Instanz für sich zu citiren,
Nebst handgreiflichem und augenscheinlichen Beweiß Des von dem Reichs-Fiscal, und etlichen Reichs Hof-Räthen hierwieder im Sept. 1714. begangenen offenbahren Unfugs -
D. Michaelis Alberti, Reg. Maj. Borussiae Consil. Aulic. Ac Prof. Medic. Et Philos. Natur. Publ. Ordin. Systema Jurisprudentiae Medicae
Quo Casus Forenses, A JCtis Et Medicis Decidendi, Explicantur ... In Partem Dogmaticam Et Practicam Partitum ... -
Herrn Christian Thomasens, Königl. Preußischen Geheimden Raths [et]c. Juristische Disputation Von der Kebs-Ehe, Deme Wegen Gleichheit der Materie noch beygefüget: M. P. Antonini Antwort auf die Einwürffe Herrn Abt Breithaupts, Herrn Cantzler Jägers, D. Zierolds, Petri Encratitæ und Herrn Pastor Reinbecks wieder die Disp. von der Kebs-Ehe; Ferner Erörterung von der Lutherischen und Reformirten Fürstlichen Personen Heyrath; Fang des edlen Lebens; vier Programmata über seine Grund-Lehren; Bericht von seinen zukünfftigen Collegiis und Schrifften; von Besoldungen der Kirchendiener und ein vollständiges Register über gesamte Materien.
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Kurtze/ doch nöthige Anmerckungen über einige Lehr-Sätze/ Welche Tit. Herr D. Christian Thomasius, P.P. zu Halle/ Und Tit. Hr. Lic. Enno Rudolph Brenneysen In ihrem Tractat Vom Recht Evangelischer Fürsten in Theologischen Streitigkeiten/ Und nahmentlich in dem andern Satz zu behaupten gedencken
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Gerichtliches Leipziger Protocoll In Sachen die so genandten Pietisten betreffend
Sa[m]mt Hn. Christian Thomasii berühmten J.C. Rechtlichem Bedencken darüber; Und zu Ende beygefügter Apologia Oder Defensions-Schrifft Hr. M. Augusti Hermanni Franckens, An Ihro Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen ; Wie solches zusa[m]men von einem vornehmen Freund ist communicirt, und hiemit getreulich, zu Complirung der bißhero herauß gegebenen Actorum Pietisticorum, zum Truck befördert worden -
Die Natur Des Ehestandes Und Verwerfflichkeit des dawieder streitenden Concubinats, Aus der Heil. Schrifft, und anderen vernünfftigen Gründen gezeiget, Und Wider des Herrn Geheimten Raths Thomasii Dissertation (De Concubinatu) Vom Concubinen-halten behauptet
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Christian Thomasens ... Weitere Erleuterung durch unterschiedene Exempel des ohnlängst gethanen Vorschlags wegen der neuen Wissenschafft, Anderer Menschen Gemüther erkennen zu lernen
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Christian Thomasens/ ICti, Chur-Brandenburgischen Raths und Professoris zu Halle/ Von der Kunst Vernünfftig und Tugendhafft zu lieben. Als dem eintzigen Mittel zu einen glückseeligen/ galanten und vergnügten Leben zu gelangen/ Oder Einleitung Zur Sitten-Lehre
Nebst einer Vorrede/ In welcher unter andern der Verfertiger der curiösen Monatlichen Unterredungen freundlich erinnert und gebeten wird/ von Sachen die er nicht verstehet/ nicht zu urtheilen/ und den Autorem dermahleins in Ruhe zu lassen -
Christian Thomasens/ ICti, Chur-Brandenburgischen Raths und Professoris zu Halle/ Von der Kunst Vernünfftig und Tugendhafft zu lieben. Als dem eintzigen Mittel zu einen glückseeligen/ galanten und vergnügten Leben zu gelangen/ Oder Einleitung Zur Sitten-Lehre
Nebst einer Vorrede/ In welcher unter andern der Verfertiger der curiösen Monatlichen Unterredungen freundlich erinnert und gebeten wird/ von Sachen die er nicht verstehet/ nicht zu urtheilen/ und den Autorem dermahleins in Ruhe zu lassen -
Bericht von einem zweyjährigen cursu juris so wohl in öffentlichen als Privat-Lectionen und Collegiis
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Bericht von einem zweyjährigen cursu juris so wohl in öffentlichen als Privat-Lectionen und Collegiis
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Christianus minime Christianus oder das Eben-Bild Christian Thomasii/ darin desselben Un-Christliche und Leichtfertige Critiqve über vieler vornehmen und gelehrten Leute/ insonderheit über des ... Masii Person und Schrifften/ aus desselben Monath-Geschwätzen und liederlichen Gedancken entworffen/ auch zugleich die beyden Fragen/ als 1. von dem Vorzug der wahren Evangelischen Religion vor allen andern/ in der Lehre vom Gehorsahm gegen der Hohen Obrigkeit/ und 2. ob Gott eine unmittelbahre Uhrsach der Majestät?
Aus den Principiis der gesunden Vernunfft und der Heil. Schrifft erörtert/ und contra Thomasii Sophismata vindiciret werden ; Der vernünfftigen und gelehrten Welt vorgestellet -
Herrn Christian Thomasii, JCti, Rechtliches Bedencken über die Leipzigische Universitäts-Acta mit M. Francken
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Gerichtliches Leipziger Protocoll in Sachen die so genannten Pietisten betreffend
sammt Christian Thomasii rechtlichem Bedencken darüber; und zu Ende beygefügter Apologia oder Defensions-Schrifft Augusti Hermanni Franckens -
Dissertatio Inauguralis, De Jure Circa Pharmacopolia Civitatum
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Christian Thomasens/ ... Weitere Erleuterung durch unterschiedene Exempel des ohnlängst gethanen Vorschlags wegen der neuen Wissenschafft, Anderer Menschen Gemüther erkennen zu lernen
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Christian Thomasens/ Icti, Chur-Brandenburgischen Raths und Professoris Publici zu Halle/ Weitere Erleuterung durch unterschiedene Exempel des ohnlängst gethanen Vorschlags wegen der neuen Wissenschafft/ Anderer Menschen Gemüther erkennen zu lernen
Auff Anleitung der nöthigen und gründlichen Beantwortung derer vielfätigen und über drey Jahr hero continuirten Zunöthigungen Hr. M. W. E. Tentzels publiciret, ... -
Der Sich Selbst verurtheilende Christian Thomasius, Daß er ein Calumniante und Ehren-Dieb sey
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Christian Thomasens/ Icti, Chur-Brandenburgischen Raths und Professoris zu Halle Von der Kunst Vernünfftig und Tugendhafft zu lieben. Als dem eintzigen Mittel zu einen glückseligen/ galanten und vergnügten Leben zu gelangen/ Oder Einleitung Zur SittenLehre
Nebst einer Vorrede ... -
Christian Thomasens/ ICti, Chur-Brandenburgischen Raths und Professoris zu Halle Von der Kunst Vernünfftig und Tugendhafft zu lieben. Als dem eintzigen Mittel zu einen glückseligen/ galanten und vergnügten Leben zu gelangen/ Oder Einleitung Zur SittenLehre
Nebst einer Vorrede/ In welcher unter andern der Verfertiger der curiösen Monatlichen Unterredungen freundlich erinnert und gebeten wird/ von Sachen die er nicht verstehet/ nicht zu urtheilen/ und den Autorem dermahleinst in Ruhe zu lassen -
Herrn D. Johann Friedrich Mäyers/ ... Schändliche Prostitution seines Ehrlichen Namens/ für den Augen der gantzen erbaren Welt durch Publication eines offenbahren Pasqvills
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Kurtze/ doch nöthige Anmerckungen über einige Lehr-Sätze/ Welche Tit. Herr D. Christian Thomasius, P.P. zu Halle/ Und Tit. Hr. Lic. Enno Rudolph Brenneysen In ihrem Tractat Vom Recht Evangelischer Fürsten in Theologischen Streitigkeiten/ Und nahmentlich in dem andern Satz zu behaupten gedencken
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Vernunfft-gegründeter Bericht/ Was von einem Scribenten zu halten sey/ dessen Schrifften durch den Hencker öffentlich verbrennet/ Darum/ Daß ehrlicher Leute guter Nahme muhtwillig und ohn alle Ihm gegebene Ursach drin angegriffen und laediret worden
Dem also genandten Rechtsgegründeten Bericht Attilae Friedrich From[m]holds entgegen gesetzet