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Serenissimi gnädigste Declaration, den, dem Collegio Carolino in Braunschweig verliehenen Burgfrieden betreffend, de dato Salzthalen, den 10. Julii 1745.
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Serenissimi renovirtes Cartel mit Ihro Königl. Majest. in Preussen
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Serenissimi Verordnung, Die bey der, der Vieh-Seuche halber noch fortwährenden Gefahr, wegen der bevorstehenden Braunschweigischen Lichtmeß-Messe, und auf solche ankommenden fremden Kauf- und Fuhr-Leute auch übrigen Passagiers auf dem Lande zumachenden Anstalten betreffend
Wolfenbüttel den 20. Decembr. 1745. -
Christoph Timotheus Seidels der heiligen Schrift Doctor. ... Zeugnisse von der Wahrheit vor die jetzige Welt
Erster Theil und dessen erstes Stück, darinnen solche Zeugnisse in Predigten über die Fest- und Sonntags-Evangelia vom ersten Advent biß zum Fest der Erscheinung Christi vorgetragen werden -
Christoph Timotheus Seidels der heiligen Schrift Doctor. ... Zeugnisse von der Wahrheit vor die jetzige Welt
Erster Theil und dessen erstes Stück, darinnen solche Zeugnisse in Predigten über die Fest- und Sonntags-Evangelia vom ersten Advent biß zum Fest der Erscheinung Christi vorgetragen werden -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Wir vernehmen, daß der unter anderen zu Abwendung der leidigen Vieh-Seuche kraft Unserer gnädigsten Verordnung vorzukehrenden Mitteln zugleich befohlne Gebrauch derer Haar-Seile, an verschiedenen Orten in Unseren Landen theils noch nicht eingeführet worden ...
Gegeben Salzthalen, den 28. Augusti 1745. Carl, H. zu B. u. L. ... A. A. v. Cramm -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Es ist bey verschiedenen Fällen wahrgenom[m]en worden, daß Zweifel über die Frage entstanden, wem die Erhaltung und Verpflegung wahnsinniger Armen obliege ...: Gegeben in Unser Verstung Wolfenbüttel, den 19ten Aprilis. Carl, H. zu B. u. L. ... A. A. v. Cramm
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Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist bekannter massen in den hiesigen Landen der Gebrauch, daß das Gras, was auf den Aengern und Wiesen wächset, unter den Interessenten bey jeglicher Gemeine vertheilet wird, und daß zu jeglichem Flecke, auch ein jeder Bauer zu seinem Antheil gehöret ...
[Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel, den 20sten Decembris 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach zu verschiedenem Behuef eine Quantität derer nachgesezten Kerne und Saamen erfordert wird, und Wir gnädigst gut gefunden solche nachgerade sammlen zu lassen; So werden Unsere Bedienten und Unterthanen ... angewiesen ... dahin zu sehen, daß bey Consumierung ... des Obsts, von ihren besten frischen Früchten ... die Kerne ... aufgesam[m]let, und so dann an die Beamten jeglichen Orts eingeliefert werde ...
Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 19 May, 1745. -
Christoph Timotheus Seidels der heiligen Schrift Doctor. ... Zeugnisse von der Wahrheit vor die jetzige Welt
Erster Theil und dessen erstes Stück, darinnen solche Zeugnisse in Predigten über die Fest- und Sonntags-Evangelia vom ersten Advent biß zum Fest der Erscheinung Christi vorgetragen werden -
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Obgleich in denen gemeinen Kayserlichen/ in hiesigen Landen angenommenen Rechten/ deutlich geordnet und versehen ist/ daß Capitalia , welche unmündige ... Gläubigere zu fordern haben/ denselben ... ordentlicher Weise von den Schuldnern ... nicht ausgezahlet werden können ... [Geben in Unser Stadt Braunschweig den 17ten Februarii 1745.]
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Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Ob Wir gleich in Unserm unterm 2ten Januarii 1744. publicirten Edict gnädigst verordnet haben/ daß dem Witwen/ Waisen/ und Armen zum Besten die im Lande zu verbrauchende Spiel-Karten/ als das ... dem Misbrauch am meisten unterworfene Werkzeug der Wollust/ mit einem leidlichen Impost beleget ... und Unsere Unterthanen sich keiner andern als mit dem Geld-Stempel bezeichneten Karten bedienen sollen ... [Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel den 20sten Martii 1745.]
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Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Es ist bey verschiedenen Fällen wahrgenom[m]en worden, daß Zweifel über die Frage entstanden/ wem die Erhaltung und Verpflegung wahnsinniger Armen obliege ...
[Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel/ den 10ten Aprilis 1745.] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschw. u. Lüneb. [et]c. fügen hiermit zu wissen: wasmassen die Buchbindere sich darüber beschweret haben/ daß die Hocken und Winkel-Krämere auf den Dörfern/ imgleichen die Küstere und andere Personen ... welche sich zur Buchbinder-Profession nicht legitimiret haben ... des Vertriebs/ feilen Kaufs und Handels ... zur Ungebühr sich bishero angemasset haben ...
[Geben in Unser Vestung Wolfenbüttel/ den 24 May 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Wir vernehmen/ daß Zweifel über die Frage entstanden; Ob in Concursu Creditorum der Guts-Herr vor denen Erben/ welche ihre Erbschafft in des Cridarii Gütern unverzinset stehen lassen/ ein Vorrecht habe ...
[Geben in Unserer Vestung Wolfenbüttel/ den 21. Aprilis 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Wir vernehmen/ daß das Würfel-Spiel auf dem Lande/ jetzo mehr als jemals exerciret werde. Nachdem Wir aber solchem schädlichen Unwesen nachzusehen nicht gemeinet sind; So ist hiermit Unser ... Befehl/ daß das Würfel-Spiel den Bauren und Leuten niedrigern Standes ... auf dem Lande durchaus nicht gestattet ... werden solle ...
[Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel/ den 21. Junii 1745.] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. fügen hiedurch zu wissen/ wasgestalt Uns berichtet worden/ daß hin und wieder in Unseren Landen die Bauren/ wenn sie neue Gebäude aufführen/ selbige nicht ordentlich gründen ... dahero dann dergleichen Gebäude nicht dauerhaft sind/ sondern ... bald wiederum einfallen ...
[Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel/ den 3ten Julii 1745.] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Ob gleich das Schiessen auf dem Lande bey Hochzeiten und Kindtaufen durch verschiedene Landes-Fürstliche Verordnungen scharf genug verboten worden; So müssen Wir dennoch mit grössestem Mißfallen vernehmen/ daß dieses Unwesen noch so gemein sey/ daß dadurch nicht selten ganze Dörfer in die äuserste Gefahr gesetzet werden ...
[Geben in Unser Stadt Braunschweig/ den 23ten Augusti 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Wir sind berichtet worden, daß seither an verschiedenen Orten in Unseren Landen von toll gewordenen Hunden nicht geringer Schade sonderlich am Horn- und Schwein-Vieh veruhrsachet worden sey ...
[Gegeben Salzthalen den 18ten Septembris 1745.] -
Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Demnach Wir berichtet worden/ wasgestalt die Land-Soldaten in Unsern Landen wenn selbige zum exerciren oder auf Postirung commandiret werden/ über die 2 mgr. welche wir denenselben aus Unserer Fürstlichen Krieges-Casse zu deren Unterhalt täglich reichen lassen
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Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach Uns gemeldet worden, daß die Einsendung der Anzeigen in das Braunschweigische Intelligenz-Contoir von allen Unsern Fürstlichen Aemtern und den Gerichten bishero nicht mit gleicher Aufmerksamkeit geschehen, sondern von verschiedenen versäumet und unterlassen worden; So werden alle Unsere Ober-und Beamte ... befehliget, pressante Anzeigen ... zu melden ,,, [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 29sten November 1745.]
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Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Fügen hiermit zu wissen, was massen es eine zwar sehr unvernünftige/ aber doch ziemlich gemeine Gewohnheit sey/ daß die Pferde-Jungens auf den Dörfern am dritten Pfingst-Tage/ einen Wettelauf mit den Pferden anstellen/ und als wilde Leute ... in den Feldern und Wiesen herumjagen ... So wollen Wir diese ... böse Gewohnheit durchaus nicht weiter gestattet wissen ...
[Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel den 20. December 1745.] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Fügen hiermit zu wissen. Obgleich die Fast-Nachts-Schwärmereyen sowol in der Landes-Ordnung/ als nachhero vielfältig verboten worden; So vernehmen Wir dennoch mit Mißfallen/ daß dagegen an vielen Orten soche ärgerliche Fast-Nachts-Schwärmerey ... getrieben werde ... [So werden sämtliche Unsere ... Beamten ... befehliget/ diesen Unfug ... zu verbieten ...]
[Gegeben in Unser Vestung Wolfembüttel den 20. Decembris 1745.] -
Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Carls/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. unsers gnädigsten Herrn, Wir verordnete Vice-Canzler und Rähte fügen hiemit allen und jeden bey hiesiger Fürstl. Canzley bestellten Advocatis und Procuratoribus zu wissen. Demnach unsers gnädigsten Herrn Durchl. in Erfahrung gebracht/ Daß ein guter Theil derer hiesigen Advocatorum eine ... Geschicklichkeit besitze/ auch viele derselben sich in Vorträgen ... allzu groser Weitläufftigkeit befleißigen/ womit sie ihren Clienten mehr Schaden als Nutzen bringen ...
[Urkundlich des hierunter gedruckten Fürstl. Canzley-Insiegels und beygesetzter Unterschrift. Wolfenbüttel den 28. Decembris 1745] -
Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschw. und Lüneb. [et]c. Demnach bisher bey dem durch toller Hunde Biß oder sonst toll gewordenen Vieh gar selten die gehörige Vorsicht gebrauchet worden/ indem nicht nur die Eigenthümer dergleichen Vieh so lange stehen zu lassen pflegen/ bis es an der Tollsucht crepiret ... [Wir setzen/ ordnen und wollen also hiemit gnädigst ... daß in Zukunft alles toll gewordene Vieh ... getödtet und eingegraben ... werden solle ...]
[Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel den 29. Decembris 1745.]