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Einfeltiger vnterricht/ von verbotenen personen vnnd graden/ vnd wes sie sich in Ehesachen halten sollen/ Vornemlich vor die Superattendenten vnd Pfarherrn im Stifft Merseburgk/ Darnach auch andern Pfarherrn zu Christlichem dienst vnd nutz gestalt
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Letzte Predig, So der Durchleuchtig ... Johannes Marggraff zu Brandenburg,... kurtz vor seinem abscheidt ... angehört, und auff ... begeren, den 11. Januarii zu Custrin auff dem Schloß gethan hat
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Leichpredig Uber den Tödlichen abgang weiland des ... Herrn Johannes Marggraffen zu Brandenburgk ... welcher den 13. Januarij ... zu Custrin Gott seinen Geist in seine Hende bevohlen, 1571
[Leichenpredigt auf Johannes Markgraf zu Brandenburg, +13. Januar 1571] ; Item Von S. F. G. Sepultur, .... den 1. Februarij ... -
Christliche Vermanunge aus dem CXXVIII Psalm/ zur Einsegunge des Durchlauchten Hochgebornen Fürsten Hertzogen Augustn zu Sachssen/ Vnd seiner Fürstl. G. Gemahel Fraw Anna geborne aus Kön. Stam[m] zu Dennemarck [et]c. Durch Fürst Georgen zu Anhalt etc. Thumprobst etc. geschehen zu Thorgaw/ Montags den achten Octobris/ Anno 1548
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Einfeltiger vnterricht/ von verbotenen personen vnnd graden/ vnd wes sie sich in Ehesachen halten sollen/ Vornemlich vor die Superattendenten vnd Pfarherrn im Stifft Merseburgk/ Darnach auch andern Pfarherrn zu Christlichem dienst vnd nutz gestalt
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Einfeltiger vnterricht/ von verbotenen personen vnnd graden/ vnd wes sie sich in Ehesachen halten sollen/ Vornemlich vor die Superattendenten vnd Pfarherrn im Stifft Merseburgk/ Darnach auch andern Pfarherrn zu Christlichem dienst vnd nutz gestalt
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Einfeltiger vnterricht/ von verbotenen personen vnnd graden/ vnd wes sie sich in Ehesachen halten sollen/ Vornemlich vor die Superattendenten vnd Pfarherrn im Stifft Merseburgk/ Darnach auch andern Pfarherrn zu Christlichem dienst vnd nutz gestalt
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Munster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Landtgerichts Ordnung
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Münster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Hoffgerichts Ordnung
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Munster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. unsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Gemeine Ordnungen
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Münster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Hoffgerichts Ordnung
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Münster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Hoffgerichts Ordnung
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Die Begnadung des Adels im Liegnitschen Goltbergischen vndt Hainischen Weichbilde. Anno 1511.
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Christliche Vermanunge aus dem CXXVIII Psalm/ zur Einsegunge des Durchlauchten Hochgebornen Fürsten Hertzogen Augustn zu Sachssen/ Vnd seiner Fürstl. G. Gemahel Fraw Anna geborne aus Kön. Stam[m] zu Dennemarck [et]c. Durch Fürst Georgen zu Anhalt etc. Thumprobst etc. geschehen zu Thorgaw/ Montags den achten Octobris/ Anno 1548