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Oratio continens historiam vitae et obitus ... Joachimi ... et Johannis, Marchionum Brandenburgensium fratrum ...
[Gedächtnisrede auf Joachim II. Hektor, Kurfürst zu Brandenburg, +3. Jan. 1571, und Johann, Fürst zu Brandenburg-Küstrin, +13. Jan. 1571] -
Der Erste Theil. Der Newen Papistischen Jnquisition, darinn vier vnd zwaintzig Gottloser Artickel der Jesuwiter, auß heiliger schrifft, Alten vn[d] Newen bewerten Lehrern, auch zum theil des Bapsts Decret selbs, gründlich widerlegt werden. Durch M. Georgium Codonium Pfarhern vnd Superintendenten zu Laugingen.
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Letzte Predig, So der Durchleuchtig ... Johannes Marggraff zu Brandenburg,... kurtz vor seinem abscheidt ... angehört, und auff ... begeren, den 11. Januarii zu Custrin auff dem Schloß gethan hat
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Leichpredig Uber den Tödlichen abgang weiland des ... Herrn Johannes Marggraffen zu Brandenburgk ... welcher den 13. Januarij ... zu Custrin Gott seinen Geist in seine Hende bevohlen, 1571
[Leichenpredigt auf Johannes Markgraf zu Brandenburg, +13. Januar 1571] ; Item Von S. F. G. Sepultur, .... den 1. Februarij ... -
Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Munster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Landtgerichts Ordnung
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Münster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Hoffgerichts Ordnung
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Vnnsers Johans Von Gotts gnaden Bischoffen zu Munster, Administratorn der Stifften Oßnabrugk vnd Paderborn, etc. verfaste, vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende angenommene, Auch folgents durch die Rom. Kay. May. unsern Allergnedigsten Hern, Bestettigte Münsterische Gemeine Ordnungen
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Die Begnadung des Adels im Liegnitschen Goltbergischen vndt Hainischen Weichbilde. Anno 1511.