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Dissertatio Inavgvralis Medica De Febribvs Malignis In Regione Roemhildensi A Mense Decembri Anni MDCCXXXX. Ad Avgvstvm Vsqve Anni MDCCXXXXI. Grassatis
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Das weimarische Sommer-Vergnügen über die Anno 1749. neu verfertigte Ilmen-Brükke in das daran liegende Lust-Hölzgen. Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst August Constantin, Prinzen zu Weimar, Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg auch Engern und Westphalen, Landgrafen in Thüringen, ... zu unsterblichen Ehren
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Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen allen und jeden Unsers ... Erb-Printzens, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, ... Gemeinden und sämtlichen Unterthanen hiesigen Fürstenthums, der Jenaischen Landes-Portion, und dazu gehörigen Lande, hiermit zu wissen, was massen denen Plackereyen, Erpressungen, ... welche von denen in hiesigen ... Orten Trouppweise ... herumstreiffenden Marodeurs ausgeübet, und ... die ... mitgenommene Unterthanen noch mehr entkräfftet ... werden, mit allem ... Ernst und Nachdruck zu begegnen, ... . Gleichwie Wir nun die von Unserer OberVormundschaftl. Regierung dieserhalb bereits unterm 25. Febr. des 1758sten und 29. Junii des ... 1759sten Jahres erlassene Circular-Verordnungen in Ansehung dergleichen Marodeurs hierdurch wiederholen und erneuern: ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 10. Octobr. 1760. -
Weimar's Flora
Erste Abteilung, Pflanzen mit deutlichen Geschlechtern / [Dennstedt, August Wilhelm ; Luise, Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogin ; Anna Amalia, Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzogin] -
Auszug der sichern und nützlichen Nachrichten von dem Englischen America besonders von Carolina und der fruchtbaren Landschaft Georgia
denen dahin reisenden zum besten aus allerunterthänigster Ehrfurcht gegen ... Sr. Königl. Großbritt. Majest. Georg II. ... -
Demnach der hiesigen Fürstl. OberVormundschaftlichen LandschaftsCasse die Unterhaltung der mit denen liederlichen WeibsPersonen ins Zuchthauß kommenden Kinder, zur allzugrosen Last und Beschwerde fället, und daher solchem abhelfliche Masse zu geben, wie auch um zu verhindern, daß die Anzahl solcherley unzüchtgen Dirnen sich künftighin nicht noch mehr vermehren, verordnet und anbefohlen worden ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg, den 19. Septembr. 1759. -
Hochfürstlich SachsenWeimar- und Eisenachische OberVormundschaftliche Verordnung und Patent, wie es führohin in Ansehung des Näher- und GespildeRechts gehalten werden soll
[So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 6ten Martii 1760] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Hertzog zu Braunschweig und Lueneburg et[c.] OberVormund und Landes-Administrator. Entbieten allen Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unterthanen der Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. Gruß ... und fuegen denenselben zu wissen, ist Ihnen auch zum Theil bereits bekannt, wasmassen es dem Herrn über Leben und Tod gefallen, den weyl. Durchlauchtigsten Fuersten, Herrn Ernst August Constantin, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unsers freundlich vielgeliebten Herrn Schwieger-Sohns Lbdn, am 28sten dieses Morgens frueh um 4 Uhr aus dieser Zeitlichkeit abzufordern, und zu sich in sein ... Himmerlreich zu versetzen, dadurch ... hinterlassene Fuerstenthuemer und Lande auf Dero unmuendigen Erb-Printzen Carl Augusts, Hertzogs zu Sachsen ... zu verfaellen. Nachdem nun hochgedacht Unsers Herrn Schwieger-Sohns Lbdn einige Zeit vor Dero tödlichen Hintritt Uns mittelst einer codicillarischen Disposition zum Curatore personae Deroselben hinterlassenen Frauen Gemahlin der Durchlauchtigsten Fürstin, Frauen Annen-Amalien, verwittibten Hertzogin zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unserer hertzlich geliebte Frauen Tochter Lbdn und bis zu Dersoselben Großjährigkeit ... zum Administratore der Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachischen Landen erbethen und verordnet; Und Wir ... hierunter in Uns geseztem Vertrauen Uns ... nicht füglich entziehen mögen, ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, solches mit Unsern Fürstl. Jnsiegel bedrucken lassen und ... zu publiciren befohlen. Datum Braunschweig den 31. May 1758.
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Nachdem Hochfürstliche gnädigste OberVormundschaftsHerrschaft, um denen zum grosen Nachtheil der LandschaftsCassen gereichenden Propre-Resten derer SteuerEinnehmere zu steuern, gegen die hierunter ihre Pflicht verfehlende Einnehmere ernstliche Vorkehrungen zu treffen, vor nöthig ermessen, ...
Sign. Weimar zur Wilhelmsburg, den 15den Sept. 1759 -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit in OberVormundschaft Unsers freundlich geliebten unmündigen ErbPrinzens, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. und als LandesRegentin männiglich zu wissen: Demnach Wir aus bewegenden Ursachen nachstehende ausführende ThorSperrOrdnung in allhiesiger Fürstlichen Residenz zu reguliren, resolviret haben; ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 18ten Jul. 1764$dAmelie, H. z. S. -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... OberVormünderin und LandesRegentin, Urkunden hiermit: Nachdem bishero wahrzunehmen gewesen, daß die von dem Herzoglichen Gesamthause Sachsen, Ernestinischer Linie, schon in ältern Zeiten durch einen gemeinsamen Schluß beliebte Befreyung der geistlichen und weltlichen Dienerschaft vom Abzugsgelde nicht durchgängig unangefochten geblieben, sondern unter allerley Vorwand hier und da darwider gehandelt worden, ... ; Als sind sämtliche Fürstliche Sächsische Häuser, Ernestinischer Linie, darinnen überein kommen, und haben sich durch mutuelle Declarationes in vim pacti zusammen dahin einverstanden: I.) ...
Zu Urkund und mehrerer Festhaltung dessen ist diese gemeinsame Abrede in gegenwärtigen Recess gebracht, und solcher mit ... Insiegel und Unterschrift bekräftiget, 5 gleichlautende Exemplaria darüber verfertiget, und jeden Fürstlichen interessirenden Theil ein vollzogenes Exemplar darüber ausgestellet worden$dSo geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 2ten Oct. 1772$dSerenissma -
Pestilentiæ averrvncvs sive de avertenda peste
Dissertatio Prior Generalis -
Die von Caroli Magni Geblüte im acht und zwanzigsten Gliede gerader absteigender Linie erwiesene Abstammung ... Friderici Avgvsti Königs in Pohlen [et]c. ... sowohl derer jetzt regierenden und blühenden ... Herzogl. Sächß. Häuser Ernestinischen Stammes
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Zuverläßiger Auszug der sichersten Nachrichten von der Vortreflichen und fruchtbaren Landschaft Süd-Carolina und dem Angräntzenden Georgia In dem Engelländischen America, Aus allerunterthänigster Ehrfurcht gegen die mildreichste und Glorwürdigste Gnadenbezeichnungen Sr. Königl. Großbrittannis. Maiestät, welcher so viele arme, nothleidende und um der Wahrheit willen Verfolgte können theilhaftig werden, wenn sie der liebreichen Wohlthaten würdig sind, und selbige nur annehmen wollen
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Nachdem bis anhero gezweifelt werden wollen, ob in dem von HochFürstlicher gnädigsten ObervormundschafftsHerrschafft, wegen des dem Fisco bey Concursen zuzugestehenden VorzugsRechts, unterm 3ten Martii des 1759sten Jahres emanirten Patent, dergleichen VorzugsRecht dem Fisco blos in Ansehung derer onerum realum zugeeignet worden, oder ob selbiges auch auf die übrigen und zu PersonalOneribus zuzehlenden Forderungen des Fisci zu extendiren seyn möchte? ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg den 16den Januarii 1761 -
Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachisches Edict wieder die Beschädigung derer jungen Tannen, Fichten und Kiefern, durch Ausschneidung derer Gipfel, welche zu Verfertigung derer Querle und andern unerlaubten Gebrauch zeithero verwendet worden. Anno 1758.
[So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 28. Ianuar. Anno 1758.] -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, ihro Röm. Käyserl. Majestät würcklichen General-Feld-Marschall-Lieutenants, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines großen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages, So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 24. Martii, dieses 1730sten Jahres, gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majestät würcklichen General-Feld-Marschall-Lieutenants, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines großen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor Judica, als den 9. Martii, dieses 1731sten Jahres, gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majestät würcklich commandirenden Generals über alle Dero Käyserl. Cavallerie, und ein Regiment Infanterie, etc.Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem 2. Advent, als den 3. Decembr. dieses 1734sten Jahres, gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein, Ihro Röm. Käyserl. Majest. würcklich commandirenden Generals der sämtlichen Käyserl. Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassierrs, und ein Regiment Infanterie, etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Beth - und Fast-Tages So In höchstgedachter Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchl. Fürstenthum und Landen, Freytags vor dem Sonntag Judica, als den 16. Martii, dieses 1736sten Jahres, gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica als den 2. April 1756. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2. Advent als den 3. Decembr. 1756 gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 25sten Märtz 1757. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem 2 Advent als den 2 December 1757 gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica als den 10 Martii 1758 gehalten werden soll.