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Gründlicher Beweiß, daß in Garantie-Sachen die Pluralitas Votorum auf dem Reichs-Tag zu Abfassung eines allgemeinen Conclusi und Reichs-Schlusses statt habe
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Præcognita Juris Publici Germanici Generalissima. Oder Tractat Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung von Teutschland überhaupt
Nemlich Von deren Natur, Nothwendigkeit, Nuzen, der Befügnus, solche zu lehren, und wie ferne ? Deren gegenwärtigem Zustand, der besten Art, diese Staats-Verfassung zu erlernen, und denen im Druck vorhandenen theils besten, theils neuesten, sowohl vollständigern als kurtzen Einleitungen darzu entworffen -
Reichs-Stättisches Hand-Buch
Worinn Die heutiges Tages noch einen Nuzen zu haben scheinende Urkunden, welche des Heiligen Römischen Reichs Frey- und Reichs-Stätte überhaupt oder ins besondere angehen, als Extracte derer Reichs-Geseze und Matriculn, Reichs- und andere Schlüsse, Kayser- und Königliche, Päbstliche und andere Privilegia, Verträge zwischen dem Magistrat und der Burgerschafft oder mit Fremden, Urtheile derer höchsten Reichs-Gerichte, Protestationes, Contracte, Bündnüsse, Reverse und dergleichen, aus Herrn Lünigs Reichs-Archiv extrahirt und mit vilen daselbsten nicht befindlichen Stücken vermehret, theils in extenso, theils nach ihren fürnehmsten passibus anzutreffen seynd ; Mit einem Register der darinn enthaltenen Stücke -
Gründlich-Historischer Bericht von denen Alten Reichs-Vogteyen, Bey denen Erb- Frey- und Reichs-Städten, Wie auch bey denen Hoch- Stifft- und andern Clöstern; So dann, von denen Pfaltz-Graffschafften bey denen weltlichen Fürstenthumen und Ländern, Darinnen hauptsächlich Von dem alten Stand deß Reichs, von dem Amt, ... der Reichs- und Casten-Vögte, auch Pfaltz-Grafen; Deßgleichen, Von der Bischöffe und Prälaten weltlicher Obrigkeit, Blut-Bann, Regalien und Superiorität ... außführlich gehandelt wird. Auß denen allerbewährtesten Historicis zusammen getragen, nicht nur mit inserirten Diplomatibus und Urkunden, sondern auch mit Juristischen Rationibus erläutert
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Patent, Wegen Abstellung Der Mißbräuche Bey den Handwercken
Sub Dato Wien, den 16. Augusti 1731. Berlin, den 6. Augusti 1732. -
Gründlich-Historischer Bericht von denen Alten Reichs-Vogteyen, Bey denen Erb- Frey- und Reichs-Städten, Wie auch bey denen Hoch- Stifft- und andern Clöstern; So dann, von denen Pfaltz-Graffschafften bey denen weltlichen Fürstenthumen und Ländern, Darinnen hauptsächlich Von dem alten Stand deß Reichs, von dem Amt, ... der Reichs- und Casten-Vögte, auch Pfaltz-Grafen; Deßgleichen, Von der Bischöffe und Prälaten weltlicher Obrigkeit, Blut-Bann, Regalien und Superiorität ... außführlich gehandelt wird. Auß denen allerbewährtesten Historicis zusammen getragen, nicht nur mit inserirten Diplomatibus und Urkunden, sondern auch mit Juristischen Rationibus erläutert
[Theil 1] -
Gründlich-Historischen Berichts Zweyter Theil, Oder Discvrsvs von denen Alten Reichs- und Casten-Vogteyen, samt denen Fundamentis Discursus, So zu mehrerer Beleuchtung der Reichs-Vogteyischen Apologie als deß grössern und vollständigen Wercks, wiederum beygedruckt und angehänget worden