Die Autorin untersucht das Haftungsrisiko, dem der Sanierungsberater aufgrund seiner Tätigkeit ausgesetzt ist, und zwar gegenüber dem beratene Unternehmen sowie dessen Gläubigern, Gesellschaftern und Geschäftsführern. Zunächst wird dem Berater...
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Die Autorin untersucht das Haftungsrisiko, dem der Sanierungsberater aufgrund seiner Tätigkeit ausgesetzt ist, und zwar gegenüber dem beratene Unternehmen sowie dessen Gläubigern, Gesellschaftern und Geschäftsführern. Zunächst wird dem Berater aufgezeigt, welche inhaltlichen Anforderungen die Rechtsprechung an ein Sanierungskonzept stellt und ob der IDW S 6 diese Anforderungen ausreichend umsetzt. Darauf aufbauend werden vertragliche, vertragsähnliche und deliktische Haftungsansprüche untersucht, die vor Insolvenzeröffnung gegen den Berater entstehen, wobei auch die Möglichkeiten des Beraters zur Beschränkungen seiner Haftung begutachtet werden. Abschließend geht die Autorin auf die Haftungsgefahren des Beraters ein, die erst mit der Insolvenzeröffnung entstehen, namentlich die Ansprüche aus Insolvenzanfechtung. The author investigates the liability risk towards the company being advised, as well as its creditors, shareholders and managers, which a reorganisation consultant is exposed to due to his or her occupation. Initially, the consultant is advised of which contextual requirements jurisprudence has of a reorganisation plan, and whether the IDWS 6 [directive issued by the Institute of Public Auditors in Germany] is implementing these requirements adequately. On this basis, contractual, quasi-contractual, and tortious liability claims which arise against the consultant prior to opening of bankruptcy are investigated, while also considering the consultant’s options to limit his or her liability. Finally, the author discusses the consultant’s liability risks which only arise at opening of bankruptcy, namely those arising from insolvency proceedings.