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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica als den 19ten März, a. c. gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advents-Sonntage als den 3ten December gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica als den 19ten März, a. c. gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advents-Sonntage als den 3ten December gehalten werden soll
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Prolvsio Natalitiis Sacris Serenissimi Principis ac Domini Domini Caroli Avgvsti Dvcis Saxoniae Ivliaci, Cliviae, Montivm, Angariae Et Westphaliae. &c. &c. In Gymnasio Wilhelmo - Ernestino A. D. IX Sept. H. L. Q. O. Celebrandis Praemissa
[P. P. Wimariae a. d. VIII Sept. Anno CIƆIƆCCLXXIX] -
Während Hochfürstl. Wochenbette wird unmittelbar nach dem Kirchengebet folgende Vorbitte verlesen
Wir schließen auch besonders in unser Gebet, Unsers ... Landes-Fürsten ..., Herrn Carl August, Herzogs zu Sachsen ... Frau Gemahlin ... die wir, nebst Jhrer ... Prinzeßin Tochter, bey währenden Wochen dem Schutz ... Gottes besonders ... empfehlen ... -
Carolo Augusto Patriae Patri Serenissimo Sacrvm. ...
[Ienae d. XXII Aprilis CIƆIƆCCLXXVIIII. Ex tempore ita cecinit devotissimus humillimusque D. Henr. Godofredvs Scheidemantel] -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern ... Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 15. Jan. 1779 ... -
Während Hochfürstl. Wochenbette wird unmittelbar nach dem Kirchengebet folgende Vorbitte verlesen
Wir schließen auch besonders in unser Gebet, Unsers gnädigsten Landes-Fürsten ... Herrn Carl August, Herzogs zu Sachsen ... Frau Gemahlin ... , die wir, nebst Jhrer geliebtesten Prinzeßin Tochter bey währenden Wochen dem Schutz und der Gnade Gottes besonders und inbrünstig empfehlen ... -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen jedermänniglich hiermit zu wissen, daß Wir der Nothdurft zu seyn erachtet, sowohl um allen wider das fahrende Postwesen entstehen könnenden Beschwerden vorzukommen, als auch überhaupt zu Beförderung der Correspondenz und des gemeinnützlichen Commercii, nicht minder zu besserer Bequemlichkeit derer Reisenden und Nutzen des Publici, nachstehende Post-Ordnung abfassen ... Urkundlich haben Wir diese PostOrdnung Eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstl. Canzley-Secret bedrucken lassen.
[So geschehen Weimar, den 15. Jan. 1779.] -
Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen jedermänniglich hiermit zu wissen, daß Wir der Nothdurft zu seyn erachtet, sowohl um allen wider das fahrende Postwesen entstehen könnenden Beschwerden vorzukommen, als auch überhaupt zu Beförderung der Correspondenz und des gemeinnützlichen Commercii, nicht minder zu besserer Bequemlichkeit derer Reisenden und Nutzen des Publici, nachstehende Post-Ordnung abfassen ... Urkundlich haben Wir diese PostOrdnung Eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstl. Canzley-Secret bedrucken lassen.
[So geschehen Weimar, den 15. Jan. 1779.]