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Dissertatio Historica De Friderico Duce Brunovicensi Et Luneburgensi Ad Imperatoriam Dignitatem Destinato
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet- und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 14ten März a. c. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet- und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent, als den 5ten Dec. a. c. gehalten werden soll
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet- und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 14ten März a. c. gehalten werden soll.
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Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. christfürstliche Anordnung eines grossen allgemeinen Buß - Bet- und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthume Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor dem 2ten Advent, als den 5ten Dec. a. c. gehalten werden soll
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Dissertatio Inavgvralis Medica De Generatione Pvris
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 2ten August 1777$dCarl August, H. z. S. -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen dabey zu wissen, wasmaßen Wir zeither mißfällig wahrgenommen, daß in Unsern Fürstenthümern und Landen nicht allein die Erhebung des Lehn-Geldes bey Tausch-Fällen auf unterschiedene Art geschehen, sondern auch die herrschaftliche Lehn-Gelder durch übermäßige Schlüssel-Gelder und bedungene Auszüge vor die Verkäufer, als weshalber sodann die zu verlehnrechtenden Grund-Stücke in einem geringern Werth pflegen angeschlagen zu werden, zu schmälern gesucht worden, daher Wir Uns bewogen finden, nicht eine durchgehends gleichförmige Einrichtung, nach welcher das Lehen-Geld bey Tasch-Fällen an allen Orten Unserer Fürstenthümer und der Jenaischen Landes-Portion, wo solches herkömmlich und eingeführet ist, fürs künftige erhoben werden solle, festzusetzen, sondern auch denen zu Schmälerung der herrschaftlichen Lehn-Gelder bedungen werdenden übermäßigen Schlüssel-Geldern und Auszügen vor die Verkäufer die rechtsforderlichen Gränzen zu setzen ...
Also haben Wir auch gegenwärtiges Patent nicht allein eigenhändig vollzogen ... sondern auch dasselbe zum Druck befördern lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 24sten Martii 1777... -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, denen von der Ritterschaft und Adel ... wie auch sonst ... allen Unsern Unterthanen der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen ... wasmassen bey dem vorgewesenen letztern Ausschuß-Tage die getreuen Stände der Jenaischen Landes-Portion, in ihrer Bewilligungs-Schrift unter andern darauf angetragen, daß, zu Vermehrung des durch das Stempel-Papier zu erlangenden Fonds, auch die Spiel-Charten und Calender, sowohl einheimische als fremde, gestempelt, und mit einiger Abgabe beleget werden möchten. ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18ten Decembr. 1777 -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 2ten August 1777$dCarl August, H. z. S. -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, welchergestalt bereits mittelst eines unterm 10den Novembr. 1739. ins Land erlassenen Patents, daß die Straßen in gutem Stand erhalten ... visitiret, und ohne Zeit-Verlust die Straßen-Besserung geschehe ... Wir verordnen und befehlen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Bürgermeistern, Stadt-Voigten ... nicht nur diese Unsere Verordnung ... bekannt zu machen, sondern auch in vorkommenden Fällen darnach genau zu verfahren ... So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 14den Novembr. 1777.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Verzeichniß der Bücher, welche von Sr. iezt regierenden Herzogl. Durchlaucht Herrn Herrn Carl August, Herzog zu Sachsen Weimar und Eisenach aus Dero Cabinet zu hiesiger Herzogl. Haupt-Bibliothek gnädigst überlassen worden uns in den Catalogis derselben unter beigesezten Zeichen nunmehr zufinden sind.
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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen dabey zu wissen, wasmaßen Wir zeither mißfällig wahrgenommen, daß in Unsern Fürstenthümern und Landen nicht allein die Erhebung des Lehn-Geldes bey Tausch-Fällen auf unterschiedene Art geschehen, sondern auch die herrschaftliche Lehn-Gelder durch übermäßige Schlüssel-Gelder und bedungene Auszüge vor die Verkäufer, als weshalber sodann die zu verlehnrechtenden Grund-Stücke in einem geringern Werth pflegen angeschlagen zu werden, zu schmälern gesucht worden, daher Wir Uns bewogen finden, nicht eine durchgehends gleichförmige Einrichtung, nach welcher das Lehen-Geld bey Tasch-Fällen an allen Orten Unserer Fürstenthümer und der Jenaischen Landes-Portion, wo solches herkömmlich und eingeführet ist, fürs künftige erhoben werden solle, festzusetzen, sondern auch denen zu Schmälerung der herrschaftlichen Lehn-Gelder bedungen werdenden übermäßigen Schlüssel-Geldern und Auszügen vor die Verkäufer die rechtsforderlichen Gränzen zu setzen ...
Also haben Wir auch gegenwärtiges Patent nicht allein eigenhändig vollzogen ... sondern auch dasselbe zum Druck befördern lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 24sten Martii 1777... -
Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777.
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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, welchergestalt bereits mittelst eines unterm 10den Novembr. 1739. ins Land erlassenen Patents, daß die Straßen in gutem Stand erhalten ... visitiret, und ohne Zeit-Verlust die Straßen-Besserung geschehe ... Wir verordnen und befehlen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Bürgermeistern, Stadt-Voigten ... nicht nur diese Unsere Verordnung ... bekannt zu machen, sondern auch in vorkommenden Fällen darnach genau zu verfahren ... So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 14den Novembr. 1777.
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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, denen von der Ritterschaft und Adel ... wie auch sonst ... allen Unsern Unterthanen der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen ... wasmassen bey dem vorgewesenen letztern Ausschuß-Tage die getreuen Stände der Jenaischen Landes-Portion, in ihrer Bewilligungs-Schrift unter andern darauf angetragen, daß, zu Vermehrung des durch das Stempel-Papier zu erlangenden Fonds, auch die Spiel-Charten und Calender, sowohl einheimische als fremde, gestempelt, und mit einiger Abgabe beleget werden möchten. ...
Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18ten Decembr. 1777