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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Hertzog zu Braunschweig und Lueneburg et[c.] OberVormund und Landes-Administrator. Entbieten allen Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unterthanen der Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. Gruß ... und fuegen denenselben zu wissen, ist Ihnen auch zum Theil bereits bekannt, wasmassen es dem Herrn über Leben und Tod gefallen, den weyl. Durchlauchtigsten Fuersten, Herrn Ernst August Constantin, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unsers freundlich vielgeliebten Herrn Schwieger-Sohns Lbdn, am 28sten dieses Morgens frueh um 4 Uhr aus dieser Zeitlichkeit abzufordern, und zu sich in sein ... Himmerlreich zu versetzen, dadurch ... hinterlassene Fuerstenthuemer und Lande auf Dero unmuendigen Erb-Printzen Carl Augusts, Hertzogs zu Sachsen ... zu verfaellen. Nachdem nun hochgedacht Unsers Herrn Schwieger-Sohns Lbdn einige Zeit vor Dero tödlichen Hintritt Uns mittelst einer codicillarischen Disposition zum Curatore personae Deroselben hinterlassenen Frauen Gemahlin der Durchlauchtigsten Fürstin, Frauen Annen-Amalien, verwittibten Hertzogin zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unserer hertzlich geliebte Frauen Tochter Lbdn und bis zu Dersoselben Großjährigkeit ... zum Administratore der Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachischen Landen erbethen und verordnet; Und Wir ... hierunter in Uns geseztem Vertrauen Uns ... nicht füglich entziehen mögen, ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, solches mit Unsern Fürstl. Jnsiegel bedrucken lassen und ... zu publiciren befohlen. Datum Braunschweig den 31. May 1758.
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Dissertatio Inavgvralis De Diplomate Svpposititio Qvo Vlmam Villam Regalem A Carolo M. An. 813. Coenobio Avgiensi Donatam Assertvm Fvit
Addita Brevi Perantiqvae Vlmensis Immedietatis Probatione -
Da den 1. Octobr. 1735. als an dem höchst erfreulichen Gebuhrts-Feste Ihro Röm. Kayserl. Majestät Carls des VI. Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten, Hertzoge zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... von Dero theuersten Gemahlin, Der auch Durchlauchtigsten Fürstin und Frau, Frauen Soph. Charl. Albertinen Vermählten Hertzogin zu Sachsen, [et]c. gebohrnen Marggräfin zu Brandenburg, und Hertzogin zu Preußen, [et]c. ein höchst angenehmer Erb-Printz gebohren wurde, wollte seinen unterthänigsten Glück-Wunsch auch ablegen
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Favstissimvm Diem Natalem Sacratissimae, Avgvstissimae, Potentissimaeqve Principis Ac Dominae, Dominae Elisabethae Christinae Sacratissimi Invictissimi, Avgvstissimi, Potentissimaeqve Principis Ac Domini, Domini Caroli VI. Romanorvm Imperatoris Semper Avgvsti, Germ. Hisp. Hvngar. Et Bohem. Regis, Archi-Dvcis Avstriae &c. &c. &c. Conivgis Lectissimae, Ad Diem XXVIII. Avg. MDCCXXXII. Svb Avspiciis Serenissimi Celsissimiqve Principis Ac Domini, Domini Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniae, Jvl. Cliv. Mont. Ang. Et Westphal. &c. &c. Pvblica Oratione In Ill. Gymnasio Saxo-Vinariensi A Seipso Habenda Solemni Ritv Celebrandvm Et Clar. Rectoris Et Svo Nomine Rite Indicit Lavrentivs Reinhardvs, Ill. Gymn. Conrector.
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Auf die von Jhro Röm. Käyserl. und Königl. Cathol. Majestät Herrn Carl dem VIten allergnädigst geschehene Erhebung des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... zu Dero würcklichen commandirenden General der sämtlichen Kayserlichen Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassiers, und den ... von Jhro Hoch-Fürstl. Durchl. gestiffteten Ritter-Orden von der Wachsamkeit gerichtete Betrachtung in eine geringe Ode verfasset und unterthänigst überreichet von Christian August Schnorrn, Fürstl. Sächs. Cammer-Cancellisten zu Weimar
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An dem Allerhoechsten Namens-Tage Ihro Majestaet Des ietzt regierenden Kaeysers Des Allerdurchlauchtigsten, Großmaechtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Carls DES VIten Welcher, An dem Fuerstlichen Sachsen-Eisenachischen Hofe Bey der hoechst-erfreulichen Hohen Gegenwart Des Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...Den 26. Januar. 1733. feyerlichst begangen wurde, Solten ... in einer Cantata Glueckwuenschend bezeugen, Die Hoch-Fuerstliche Capelle.
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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Hertzog zu Braunschweig und Lueneburg et[c.] OberVormund und Landes-Administrator. Entbieten allen Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unterthanen der Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. Gruß ... und fuegen denenselben zu wissen, ist Ihnen auch zum Theil bereits bekannt, wasmassen es dem Herrn über Leben und Tod gefallen, den weyl. Durchlauchtigsten Fuersten, Herrn Ernst August Constantin, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unsers freundlich vielgeliebten Herrn Schwieger-Sohns Lbdn, am 28sten dieses Morgens frueh um 4 Uhr aus dieser Zeitlichkeit abzufordern, und zu sich in sein ... Himmerlreich zu versetzen, dadurch ... hinterlassene Fuerstenthuemer und Lande auf Dero unmuendigen Erb-Printzen Carl Augusts, Hertzogs zu Sachsen ... zu verfaellen. Nachdem nun hochgedacht Unsers Herrn Schwieger-Sohns Lbdn einige Zeit vor Dero tödlichen Hintritt Uns mittelst einer codicillarischen Disposition zum Curatore personae Deroselben hinterlassenen Frauen Gemahlin der Durchlauchtigsten Fürstin, Frauen Annen-Amalien, verwittibten Hertzogin zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unserer hertzlich geliebte Frauen Tochter Lbdn und bis zu Dersoselben Großjährigkeit ... zum Administratore der Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachischen Landen erbethen und verordnet; Und Wir ... hierunter in Uns geseztem Vertrauen Uns ... nicht füglich entziehen mögen, ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, solches mit Unsern Fürstl. Jnsiegel bedrucken lassen und ... zu publiciren befohlen. Datum Braunschweig den 31. May 1758.
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, welcher gestalt Ihro Kaeyserliche Majestaet, wegen Aufkauff- und Ausfuehrung derer Pferde aus dem Reiche, folgendes Patent an saemtliche Creyße emaniren lassen: WJr, CARL der Sechste, ... Roemischer Kaeyser, ... . Und Wir dann, als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Saechsischen als Fraenckischen Creyßes, sothanes Patent in Unserm Fuerstenthum und Landen gewoehnlich zu publiciren vor noethig befunden; Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten hiermit ... , sie wollen sothanes Kaeyserliche Patent gewoehnlich anschlagen und, daß solchem von jedermaenniglich nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, und ... publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 16. Octob. 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, denen von der Ritterschafft, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Roemische Kaeyserliche Majestaet wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs noethig-seyender Kriegs-Ruestungs-Sachen und Beduerffnueßen ein Patent an saemtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: WJr, CARL der Sechste, ... Roemischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Saechsischen Creyßes, als des Fraenckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fuerstenthum und Landen zu publiciren noethig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewoehnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733. Ernst August, H. z. S
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Patent In sich haltend Die Kriegs-Declaration Wider die Cron Franckreich und Sardinien, auch deren Helffere und Helffers-Helffere, cum annexis Mandatis avocatoriis & inhibitoriis 1734
[Nachdem nun sowohl von des Ober-Saechsisch- als des Fraenckischen Crayses ausschreibenden Fuersten Uns hiervon, und damit hoechst-gemeldete Kaeyserl. Verordnungen ueberall publiciret, ... werden moechten, die ohnverlaengte Nachricht gegeben worden, und dann Uns obliegen will, in Unsern ... Landen, dießfalls die noethige Verfuegung zu thun; Als ergehet hiermit an Eingangs-ernannte Obrigkeiten Unser ... Befehl, daß sie dieses Patent ... affigiren lassen, auch den Inhalt davon, ... befolgen sollen. Uhrkundlich haben Wir solches in Druck bringen, ... und ... publiciren lassen. So geschehen und geben in unserer Residenz Weimar, den 5. May 1734.] -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden,.̤ den 26.Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S.
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Als Der Allerdurchlauchtigste, Großmaechtigste und Unueberwindlichste Fuerst und Herr, HERR Carolus VI. Erwehlter Roemischer Kaeyser, ... Dem Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... das GENERALAT ueber Dero Gesam[m]tes Krieges-Heer zu Roß ... anvertraut, und Domin. Quasimodogeniti 1733. auf den Cantzeln in dem ... Weimarischen Hertzogthum die Intimation davon geschehen, Wollte ... alles hohe Glueck ... anwuenschen Laurentius Reinhard, Con-Rector Gymnasii
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... ENtbiethen allen ...Unsern Unterthanen ... Unsern Gruß ... zuvor ... was massen der allmaechtige GOtt ... den ... Fuersten ... Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ... am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden ... Jammerthal abgefordert ... Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den ... Herrn FRJEDRJCH AUGUST, Koenig von Pohlen ... des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ... auch sich Dessen Verwaltung ... unterzogen, und ... ein oeffentliches Mandat ... ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen ... ENtbiethen allen und ieden ... freundlichen Gruß ... zuvor ... Allermaßen Uns nun ... zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen ... in Unser Vicariat gehörenden Provinzien ... zustehet; Also haben Wir Uns ... mit solchem, ... Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten ..., ie noethiger ist es, daß ... der ... innerliche Friede ... erhalten... werden. ... Geben zu Dreßden,... den 24. Octobris, Anno Christi, 1740. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in ... Unsern Fuerstenthum ... publicieren ... zu lassen; Als befehlen ... Wir ... allen ... Unterthanen ..., daß Sie bey diesem Interegno die in dem Mandat ... erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 25. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.
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Fuerstlich Sachsen-Weimarisches MANDAT wegen derer zu Augspurg aufgestandenen Schuh-Knechte ergangen 1729
[Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent zum Druck bringen, mit Unserm Fuerstl. Cantzley-Secret bedrucken, und an gewoehnlichen Orthen affigiren auch jeder Jnnungs-Lade der in Unsern Landen befindlichen Schuhmacher ein besonderes Exemplar davon zustellen lassen. So geschehen und geben Weimar den 14. Septembr. 1729.] -
Patent Wieder die Handwercks-Mißbraeuche
1732 ; [Uhrkundlich haben Wir dieses Patent in Druck bringen, mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Secret bewdrucken und ... publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unser Residentz Weimar, den 18. Febr, 1732.] -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤ am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden,.̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen... zu publiciren...lassen; Als ...befehlen Wir... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg... ernstlich...bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.
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Historisch-Genealogischer Beweiß, daß Carolus VII. Erwählter Römischer Kayser, Allezeit Mehrer des Reichs [et]c. [et]c. [et]c. ... und Allerhöchst-Deroselben Allerdurchlauchtigsten Frau Gemahlin Maria Amalia, gebohrne Ertz-Herzogin von Oesterreich [et]c. [et]c. [et]c. Wie auch Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Gnädigst-regierender Hertzog zu Sachsen-Weimar und Eisenach [et]c. [et]c. in genauer Bluts-Verwandschafft stehen, Dom. Lætare, den 4. Martii an 1742. Als am Danck-Feste wegen der Kayserl. Crönung in tieffster Devotion überreicht
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... THun hiermit jedermaenniglich zu wissen, nachdem Ihro Roem. Kaeyserliche Majestaet in Verfolg der, gegen die Koenige von Franckreich, Sardinien und Hertzog von Savoyen, ... , beschehenen Reichs-Kriegs-Erkaerung, auch ertheilten Avocatorien und Inhibitorien, die in dem Reichs-Gutachten vom 16. Febr. juengsthin eingerathene fernere Patentes, sowohl denen erklaehrten Reichs-Feinden nichts, was zum Kriege noethig, zu verkauffen und denenselben aus dem Reiche zuzufuehren , ... , ergehen lassen, und solches Uns durch die ausschreibende Fuersten des Ober-Saechsischen, wie auch des Fraenckischen Creyßes, um sie in Unserm Fuerstenthum ... publiciren zu lassen, ... , zugeschicket, gestalt dieselben. wie hernach folget, lauten: ... Als haben Wir es hierdurch gebuehrend bewerckstelligen wollen, mit dem ... ernstlichen Begehren, daß ein jeder bey Vermeidung der hierunter gesetzten Straffe, sich darnach gehorsamst achten solle. Zu dessen Urkund Wir dieses Patent mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 4. Junii 1734
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ sowohl in Vormundschafft Unsers ... Vetters/ Herrn Johann Ernstens ... Fugen denen Unter-Obrigkeiten in Unser gesamten Hennebergischen Landes-Portion hiermit zu wissen/ was massen/ auf der Römischen Kayserlichen Majestät Veranlassung/ die Fürsten und Stände des Fränckischen Creyses/ bey noch vorwehrendem ... Fränckischen Creyß-Convent zu Nürnberg/ wider die Getraid- und Pferd-Ausfuhr gegen die feindliche Confinen und Gebiete/ folgende Verordnung ergehen lassen: Nachdeme die Römische Kayserl. Majestät ... aus ... Vorsorg ... wahrgenommen ... äussersten Schaden gereichenden Getraid- und Pferd-Ausfuhr ... nachfolgende ... Verordnung ergehen zu lassen ... Wir Carl der Sechste ... Erwählter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Mehrer des Reichs/ in Germanien ... Entbiethen ... Gnad und alles Gutes/ und ist ... Euch annoch ... erinnerlich/ welchergestalten ... verschiedene Patenten und Verboth wider die Aufkauf- und Verführung der Pferden und Getraids nach denen feindlichen Landen ausgehen ... daß Sie diese Unsere Verordnung und Verboth in ihrem Chur-Fürstenthum und Landen,,, verkündigen ... Geben in Unser Stadt Wien den vierdten Februarii Anno Siebenzehenhundert und Dreyzehen ...
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ sowohl in Vormundschafft Unsers ... Vetters/ Herrn Johann Ernsts ... Thun hiermit jedermänniglich kund und zu wissen; Nachdeme die Röm. Käyserl. Majest. ... durch des Königs in Pohlen Und Chur-Fürstens zu Sachsen ... als ausschreibenden Fürsten des Ober-Sächß. Creises/ Uns nachstehendes Patent, wordurch alle fremde Werbungen in den Heil. Röm. Reich nach denen Reichs-Satz-und Ordnungen verbothen ... gestalt solches also lautet: Wir Carl der Sechste ... Erwählter Römischer Käyser ... Entbiethen allen Käyserl. Hulde ... daß/ nachdeme Uns glaubwürdig hinterbracht worden/ was massen verschiedener Orten ... fremde Werbungen ... angestellet ... würden ... Daß das Vaterland seiner zu Krieges- und Friedens-Zeiten tauglichen Manner entblösset werde ... So ergehet hiermit ... gnädigstes Gesinnen und Begehren/ und ernstlicher Befehl ...
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns/ und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Hertzogen zu Sachsen/ Jülich Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern gesamten Prälaten/ Grafen und Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unsers gesamten Fürstenthums und Lande/ hiermit zu wissen/ welchergestalt Ihre Käyserliche Majestät/ wegen der in dem Königreich Franckreich eingeführten Banco-Billets, damit solche in die Reichs-Lande/ gegen Ausführung Gold und silberner Müntzen/ Vorsorge/ folgende Verordnung ... emaniren lassen. WIr Carl der Sechste ... Römischer Käyser ... geben ... durch diesen offenen ... Brief ... zu vernehmen ... was durch die ... Banco-Billetten ... Schaden/ Nachtheil/ und Verderben ... entstanden ... Geben ... Wien/ den zweyten Augusti, Anno siebenzehen hundert ein und zwantzig ... Carl. ... Als begehren Wir ... Eingangs benannte ... Käyserliche Verordnung ... affigiren lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 6. Mart. 1722