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An Se. Käyserl. Majestät Supplication von Sr. Hoch-Fürstl. Durchlt. zu Ost-Frießland, Contra Dero Stadt Emden
Praesentirt im Reichs-Hoff-Rath d. 7. May, 1722 ; Darin die übrigen Fürstlichen Gravamina, die in dem Käyserlichen Decreto vom 18. August. 1721 noch nicht eben specificè gemeldet, in der That aber auch dadurch schon entschieden sind, und das Unrecht, das die Stadt Emden wider den klaren Buchstaben der Ost-Friesischen Landes-Verträge ihrem angebohrnen Erb- Ober- und Landes-Herrn bishero zugefüget hat, vorgestellet werden