Letzte Suchanfragen
Ergebnisse für *
Es wurden 4 Ergebnisse gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 4 von 4.
Sortieren
-
Wir Ferdinandt, der ander, von Gottes gnaden, Erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, ... Entbietten N: allen ... Unterthanen ... Und dann allen und jeden Kriegsherrn ... hiemit zu wissen ... Daß wir ... den .... Friederich Ulrichen, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... sampt dero Fürstenthumb ... ... in Unsern uns des heil. Reichs sonderbahren Verspruch, Schutz, Schirm und Salva guardiam empfangen und auffgenommen, Nehmen und empfahen ... hiemit in Krafft dieses Brieffes ... Und ob wol ... Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, ausser Zweiffel setzen, es werde sich ein jeglicher ... nach Anweisung seiner schuldiger Pflicht ... zurichten ... So bitetten ... Wir jedoch ... ein jeglicher wolle dieser dieser Copey ... auch allen Worten, Puncten ... gemes geleben ... Geben in Unser Stadt Braunschweig ... am 15 Septembris 1627
-
Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Fügen allen und jeden ... zu wissen, Ob wol unlengst den 7. hujus am Käys. Cammergericht, in dero zwischen Herrn Ferdinanden, Ertzbischoffen zu Cölln, als Administratorn des Stiffts Hildesheimb Ld. eines, und Uns andern Theils, Rechtschwebenden Sachen remissionis, eine Urtheil wider Uns eröffnet werden wollen ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 31. Decembris Anno 1629
-
Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk etc. Werden nicht ohne sonderbahre befrembdung berichtet, Und fügen ... allen ... zu wissen, Daß Wir in Erfahrung bracht, Welcher gestalt sich ... Hildesheimische Commissarien mit praetendirtem Befehl des Herrn Churfürsten zu Cöllm Ld. sich ... Orter Unser Städte und Empter unterm vorwand einer Urtheil vormeinlich zu occupiren, eingetrungen, Sondern sich auch unterstanden haben sollen, Uns gerürte Unsere Landsasse, Diener ... Recht- und alle Billichkeit abwendig zu machen, und dieselbe zu frembden Pflichten zu ziehen ... Datum auff Unser Ve-ste Wolffenbüttel, am 1. Ianuarii Anno 1630
-
Abdruck Mandati avocatorii Der Röm. Käyserl. auch zu Hungarn und Böheim Königl. Mayest. ... An Alle des Heiligen Röm. Reichs Fürsten/ Stände und Mitglieder ...