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Es lebe Herzog Frantz Josias mit Seinem Hohen Fürsten-Hauß! und über Herzog Constantinen schütt', Himmel, Glück und Wohlfahrt aus! daß Sein erfreuter Lebens-Tag der Länder Hoffnung feste gründe! und Weimars treues Schützen-Chor bey Jhm Trost, Schutz und Gnade finde! den 15. Junii 1754. bey dem solennen Lust- und Vogel-Schiessen
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Alle nachverzeichnete Fuerstl. Ober-Vormundschaftliche Beamte, adeliche Gerichte und Stadt-Raethe haben sich ... zu erinnern, was masen ... mit der Circular-Verordnung von 21. Dec. ... Ober-Vormundschaftl. Mandats wieder alles herumstreichende Ziegeuner-Streuner ... auch wegen Abstellung des Bettel-Wesens ... verbothen und geordnet worden ... [wie alles, was nach der letztern Circular-Verordnung vom 21. Decembr. a. pr. wegen Einrichtung des Allmosen-Wesens vorgeschrieben ist, befolget worden, binnen vier Wochen von Præsentation dieses ... anhero zu berichten. Signatum Weimar zur Wilhelmsburg, den 25. Martii 1754. F. S. Ober-Vormundschaftl. Cantzelley daselbst.]
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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, wie selbigen auch bereits noch erinnerlich seyn wird, was Wir wegen des ueberhand genommenen Ziegeuner, Streuner- und andern liederlichen Gesindels auch wegen Abstellung des BettelWesens ... durch ein gedrucktes Mandat abermahlen verordnet, und publiciren lassen, wollen auch demselben nochmahls ... auf das genaueste nachgelebet wissen ... Ordnen, befehlen, versichern und wollen ... hierdurch ... daß derjenige, oder die, welche einen im Lande sich aufhaltenden Dieb ... anzeigen ... eine ... Belohnung ... erhalten ... Damit nun diese Unsere anderweite Verordnung ... bekannt werden moege, haben Wir solches in dieses offene Patent verfassen ... in oeffentlichen Abdruck bringen lassen, und ... zu publiciren ... befohlen. So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Junii 1754. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... zu wissen: Demnach Wir ... nachstehende Tor-Sperr-Ordnung in allhiesiger Fuerstl. Residenz zu reguliren, resolviret haben ... [So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 15. August 1754. Franz Josias, H. z. S.]
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Von GOttes Gnaden, WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen allen und jeden Unsers freundlich geliebten ... Vetters , Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Praelaten, Grafen und Herren ... und saemtlichen Unterthanen hiesigen Fuerstenthums ... Unsers resp. Grußes und Gnade, hiermit zu wissen, welchergestalten Wir in Erfahrung kommen, daß verschiedene Sorten kleiner und schlechter Heller ... in der hiesigen Fuerstl. Residenz-Stadt ... sich einschleichen ... sich dennoch erfrechen ... Unsere ... Kupfer-Scheide-Muenze aus dem Lande weggeschaffet werden ... Als ordnen und wollen Wir ... daß ausser denen hiesigen ... Kupfer-Scheide-Muenzen ... sonst keine andere ... Kupfer-Muenzen in gemeinen Kauf ... angenommen ... werden. ... Also haben Wir dieses Patent, nachdem Wir es ... vollzogen, und mit ... Ober-Vormundschafts-Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 3 August 1754. Franz Josias, H. z. S.
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Avertissement. Demnach zu erfahren gewesen, daß die vor einigen Jahren durch emanirte oeffentliche Patentes devalvirte Baeyreutische und andere schlechte Pfennige sich wiederum in hiesigen Landen einschleichen wollen ... Als wird jedermaenniglich gedachten hoch fuerstlichen Patenten ... nachzuleben, hierdurch ... verwarnet. Signatum, Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 August 1754. Fuerstl. saechs. Ober-Vormundschaftliche Canzley daselbst.
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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fuerstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Raethen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Guether zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754. Franz Josias, H. z. S.