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Alberti Menonis Verpoortennii Ill. Athenaei Ged. Rector. Et Prof. P. Ad S.S. Trin. Past. Seren. Dvcis Saalfeld. Consil. Ecclesiastici Positiones Theologicae Ex Articvlis Avgvstanae Confessionis De Deo, Peccato Originis, Filio Dei, Ivstificatione Ministerio Ecclesiastico, Nova Obdientia, Ecclesia, Baptsimo, Coena Domini Et Confessione
Praefatvs Est De Veritatibvs Religionis Christianae Fvndamentalibvs M. Gvilielmvs Pavlvs Verpoortenn. Fil. -
Alberti Menonis Verpoortennii Ill. Athenaei Ged. Rector. Et Prof. P. Ad S.S. Trin. Past. Seren. Dvcis Saalfeld. Consil. Ecclesiastici Positiones Theologicae Ex Articvlis Avgvstanae Confessionis De Deo, Peccato Originis, Filio Dei, Ivstificatione Ministerio Ecclesiastico, Nova Obdientia, Ecclesia, Baptsimo, Coena Domini Et Confessione
Praefatvs Est De Veritatibvs Religionis Christianae Fvndamentalibvs M. Gvilielmvs Pavlvs Verpoortenn. Fil. -
Academiam Erfordiensem De Lvthero Optime Meritam Et Evangelicae Qvam Is Adservit Veritatis Testem Ac Vindicem In Lvcem Profert Simvlque Solennia Pvblica Qvibus ... Domino Francisco Iosia Dvce Saxoniae ... Illvstri Gymnasio Academico Cobvrgensi Datvs Director Et S. Theologiae Professor Pvblicvs Et Ordinarivs Vir ... Ioannes Andreas Bvttstett Philosophiae Magister Et S. Theologiae Doctorandvs ... Die XXIX. Martii Anni Vertentis MDCCLI. In Acroaterio Consveto More Advlto Inavgvrandvs Est Indicit ... Henricvs Wolfgang Fratzscher, ... Theologiae Professor Primarivs ...
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Von GOttes Gnaden, WIR Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... und allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen hiermit zu wissen, wasmasen Wir zeithero mißfaellig wahrnehmen muessen, daß obwohl vorhin durch emanirte Mandata ... zu verschiedenen wiederholten mahlen ... verfueget worden, daß alle ... einzureichende Supplicationes ... von denen ... Aduocatis mit ihren Tauf- und Zunahmen unterschrieben ... werden ... Wenn Wir aber obigen Fuerstl. Verordnungen straecklich nachgelebet wissen wollen; Als begehren Wir ... hiermit ernstlich, daß hinfuehro alle ... einzureichende Supplicationes ... unterschrieben ... sollen. Urkundlich haben Wir diese ... Verordnung ... in ... Druck bringen lassen, solche eigenhaendig vollzogen ... und ...oeffentlich zu publiciren ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20ten Dec. 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Praelaten, Grafen und Herren ... und allen saemtlichen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen, wasgestalten mißfaellig zu vernehmen gewesen, daß einige ... Personen die Nuernberger neue Ein Baetzner und andere currente Reichs-Muentze eigenmaechtiger Weise herunter zu setzen und geringer anzunehmen sich angemaset ... Alß ordnen und befehlen Wir ... hiermit ..., daß alle currente Reichs-Muentzen ... ohne ... ausdrueckliches Deualuations-Mandat ... vor vorgueltig ... ausgegeben werden sollen. ... solches in ein offenes Patent bringen, ... abdrucken lassen, und zu publicieren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Martii 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Praelaten, Grafen und Herren ... und allen saemtlichen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen, was masen Wir zwar verhoffet, es wuerden saemtliche getreue Unterthanen ... durch Verminderung der Steuer-Termine ... grose Erleichterung zugegangen ... ohne sich durch Erinnerungen ... noethigen zu lassen ... Nachdem Wir aber zu Unserm groesten Mißfallen das Gegentheil erfahren, wie sich verschiedene Unterthanen nicht nur in Abtragung derer ordinar- und extra-ordinar-Steuern ... sehr nachlaeßig ... erwiesen. Alß ermahnen Wir nicht nur ... hierdurch maenniglich, in Abfuehrung derer ... currenten ... ordinar- und extraordinar-Steuern ... sich ihrer ... schuldigen Oliegenheit gemaeß zu erweisen ... so haben Wir dieses Patent, nachdem Wir es eigenhaendig vollzogen, in Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 13. Mart. 1751. Franz Josias,
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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Urkunden und bekennen hiermit: Nachdem die getreue Staende des hiesigen Fuerstenthums an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... das neuerlich ergangene Verboth, daß keine Manns-Person vor dem 24ten Jahre ihres Alters zum Heyrathen zugelassen werden soll, aus angefuehrten Ursachen inwiederum aufzuheben ... gebeten. ... Als wollen Wir ... dieses Patent wiederum aufgehoben haben. Zu Urkund ist dieses Patent , nachdem Wir es eigenhaendig unterschrieben ... und zu publiciren und oeffentlich anzuschlagen befohlen worden. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 17. Junii 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, WIR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Praelaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums und darzu gehoeriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen saemtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemueßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen moege, haben Wir diese Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben ... in oeffentlichen Abdruck bringen lassen ...So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751. Franz Josias, H. z. S.
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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator ... Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... zu wissen: Wasmasen zu Unserm groesten Mißfallen bishero wahrzunehmen gewesen, daß, wenn auf bittliches Nachsuchen um Erb-Zinnß-ordinar- und extraordinar-Steuer-Erlaß von Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Collegio und Landschafts-Cassen-Directorio ueber der Supplicanten wahre Umstaende Bericht erfordert worden, die eingegangene Berichte ... gar sehr diuers ausgefallen ... dadurch aber ... der Landes-Herrschaft und derselben Fuerstlichen Einnahmen und Cassen ohnmaechtiger Schade ... zugezogen worden. ... Als verordnen und befehlen Wir ... vermittelst dieses offenen Patents ... daß, wenn fuehrohin in Zinnß- und Steuer-Erlaß-Sachen pflichtmaefige Berichte erfordert werden ... gewissenhafte ... und ohnpartheyische Anzeige und Nachricht geben ... Zu Urkund ... haben Wir dieses Patent ... eigenhaendig unterschrieben, und mit Unserm ... Jnnsiegel bedrucken lassen, in oeffentlichen Druck zu bringen, und ...zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 16. Sept. 1751. Franz Josias, H. z. S.]