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Demnach E. E. Raht dieser Stadt wahrgenommen, daß ein Zeithero, ehe die geringste Feuers-Gefahr verhanden gewesen, hiesige Opfferleute so wol an die Glocke geschlagen, als auch die Thurm-Leute von denen Thürmen geblasen, dadurch dann ohne Noht grosser Lermen und Schrecken durch die gantze Stadt verursachet worden ... daß solches hinfüro müglichst verhütet werde ... [übrigens auch sich der Anno 1677. publicirten Feuer-Ordnung in allen gemäß zu bezeigen]
[Decretum in Senatu, d. 22. Jul. Anno 1701. L.S.] -
E. E. Raths der Stadt Stade Neu-revidirte und verbesserte Feuer-Ordnung
Wornach Die Bürger und Einwohner In begebenden Feuers-Nöthen Sich richten und verhalten sollen -
Eines Edlen Rahts der Stadt Lüneburg revidirte Feuer-Ordnung In der Stadt Und Auff der Sültzen
[Signatum Lüneburg, den 6. Martii. 1724.] -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Wilhelm Ferdinand, Regierenden Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Erneuerte und verbesserte Feuer-Ordnung für Dero Stadt Braunschweig
De Dato Braunschweig, den 7ten September 1780 -
Der Fürstl. Iulius-Vniversität zu Helmstädt Feuer-Ordnung
Daselbst gedruckt Jm Jahr 1668. .. -
Feuer-Ordnung Für die drey Städte des Hertzogthums Lauenburg, Ratzeburg, Lauenburg und Möllen, auch die drey Amtssässige Vorstädte zu Lauenburg
Sub dato Ratzeburg, den 18ten Decembris 1739. -
Der Stadt Göttingen verbesserte Feuer-Ordnung
welcher beigefüget: 1.) Ein alphabetisches Register. 2.) Ein Verzeichniß der Feuer-Instrumente. 3.) Eine Instruction für die Zimmer- und Mauer-Meister. 4.) Eine Instruction für die Feuer-Visitatores. 5.) Eine Sprützen-Instruction -
Der Stadt Hamburgk WAcht- und Fewr-Ordnung/ Wornach dero Bürgere/ Einwohnere/ Vnterthanen und Jedermänniglich daselbst/ so wol in Friedens-Zeiten/ als Kriegesläufften/ begebenen Lärmen/ An- Aufflauff und Fewersnöhten/ sich richten und verhalten sollen
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FewrOrdnung|| Der|| Stadt Braun-||schwig, Jm Jahre vnsers eini-||gen Erlösers vnd Seligmachers Jesu|| Christi 1590 hinwider verbessert,|| auffs newe vbersehen, vnd|| vermehret
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Der Fürstl. Iulius-Vniversität zu Helmstädt Feuer-Ordnung
Daselbst gedruckt Jm Jahr 1668. .. -
Kurze Nachricht. Nachdem seither Anno 1661. da die vorstehende Fürstl. Feuer-Ordnung publiciret worden, die in 44ten § benennete Häuser grössesten Theils an andere Besitzer gerathen, auch die Nothwendigkeit erfodert [!] hat, daß zu denen Feuer-Leitern, theils andere Stellen angewiesen
So sind die Orthe, wo gegenwärtig die Feuer-Leitern, Feuer-Haken auch Wasser-Tubben, befindlich nachstehend angegeben, und die Feuer-Ordnung sambt dieser Nachricht, und beygehörigen Uhrkunden mitgetheilet, als ein Anhang zur dritten Sammlung. -
Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Rudolph Augustens Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Revidirte und verbesserte Feur- und Brand-Ordnung Für Sr. Hochfürstl. Durchl. Residenz: und Dero Fürstenthumb Haupt-Stadt Braunschweig
Auf Fürstlichen Befehl getruckt und publiciret Im Jahre Christi 1677 -
Die Entwicklung der Textsorte "Feuerordnung" am Beispiel der Stadt Lübeck vom 15. bis zum 18. Jahrhundert
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Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Augusti, Herzogen zu Bruns-Wyk und Lunä-Burg: ernewerte FewerOrdnung/ S. Fürstl. Durchl. Residenz und Vestung Wolffenbüttel
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FewrOrdnung || Der || Stadt Braun=||schwig/ Jm Jahre vnsers eini=||gen Erlösers vnd Seligmachers Jesu || Christi 1590. hinwider verbessert/|| auffs newe vbersehen/ vnd || vermehret.||
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Der Fürstl. Iulius-Vniversität zu Helmstädt Feuer-Ordnung
Daselbst gedruckt Jm Jahr 1668. ..