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Exercitationem Academicam De Vera Indole Fevdi Et Officii Nobilis
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Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
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Dissertatio Inauguralis Iuridica, De Iuribus Stolae, Germanis: Vom Eintritt, Verrichtung und Besoldung auch Accidentien eines Pfarrers in allen dabey vorkommenden Fällen
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Eilfertige Impetrantische Bey dem Kayserl. höchst-preißlichen Reichs-Hoff-Rath Allerunterthänigste-exhibirte Notamina und vorläuffige Refutation, einer Von dreyen Hochfürstl. Brandenburg. Bayreuthischen Hoff-Räthen/ Namens Georg Peter Steltzer/ Johann Friederich Frühauff/ und Johann Albrecht Will/ als gewesenen Delatoribus und ... Inquisitions-Commissariis Mense May 172. zum Druck gefertigt ... und erst nach etlich Monathen hervor gekommenen- mit abscheulichen Unwahrheiten angefüllten so genannten Kurtzen Speciei Facti, In Causa Albrechts Andreä Freyherrns von Tanner ... Contra Des regierenden Herrn Marg-Graffens zu Brandenburg Bayreuth ... und Dero nachgesetzte Regierung. Mense Januarii 1721
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Nobiles Imperii Immediati, Utrum Gaudeant Superioritate Territoriali?
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Nobiles Imperii Immediati, Utrum Gaudeant Superioritate Territoriali?
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Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones &c. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die Hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
Erster Tomus -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 1, Verschiedene zusammen getragene gründliche Deductiones, Daß Denen Landes-Fürstl. Hohen Obrigkeiten über Ihre Unterthanen vom Adel So der Reichs-Immedietät sich anmaßen, dadurch von Ihrer Landes-Fürsten competirenden Oberbothmäßigkeit sich eximiren, und andere zu gleichem Unfug verleithen wollen ... : Heydenberg im Marggrafenthum Bayreuth betreffend -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 2, An die Römische Kayserliche auch zu Hungarn und Böheimb Königliche Majetät, u. Humilima Praeliminaris & solida Elisio praetensae Immedietatis Tannerianae, juncta hummilima petitione ... In Sachen Baron von Tanner Contra Brandenburg-Culmbach -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 3, Das Dorff Dreyß, dem Abt und Convent zu Echternach angehörig, betreffend : Nebst praemittirtem Unpartheylichen Avertissement, Auf ein jüngst herausgekommenes Impressum Sub Titulo: Nobilis Territorio Non Subjectus -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 4, Unpartheyiches Bedencken eines vornehmen Käys. Ministri, Von Beschaffenheit des Ritterschafftlichen Steuer-Wesens und suchenden Exemption eines gewesenen Mitglieds, nebst praemittirter Fernerweiten Erläuterung über das in Rubro Des dritten Stücks Benanntes Impressum, Welches dermahln zugleich integraliter reexhibiret wird -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 5, Den wider Des Regierenden Herrn Marggrafen zu Brandenburg-Bayreuth Hoch-Fürstl. Durchl. Von Dem B. Tanner angefangenen Process betreffend -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 7, An die Röm. Kayserl. Majestät ... erstatteter Ausführlicher Bericht, Von Des Regierenden Herrn Marggrafens zu Brandenburg-Bayreuth, Hoch-Fürstl. Durchl. de dato 13. Octobr. 1721. Was es mit dem, in Dero Fürstenthum gelegenen Ritter-Gut Thurnau für Bewandnüß habe, Und wie des hohen Landes-Herrn Jurisdiction über die Possessoren gegründet -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 8, Rechtliches Responsum in Causa Tanneriana, Von der Löbl. Juristen-Facultät zu Altdorff ertheilet, den 18. Decembr. 1721. Deme angefügt Extract einer gründlichen Deduction, de Manutenenda superioritate Territoriali contra frivolam Landsassi negationem, so anno 1658. in Causa Bühren contra Paderborn ediret ... -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stck. 6, Unterthänigster Acten-mäßiger Bericht Des Regierenden Herrn Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Hoch-Fürstl. Durchl. de dato Bayreuth den 25. Junii 1721. cum adj. a. usque v. Worinnen Zwey infame Tannerische gedruckt- und ausgestreute Schäh-Schrifften ... -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
Zweyter Tomus -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stück 9, Fortsetzung oder I. Abfertigung Des An. 1721. zum Vorschein gekommenen Ritterschafftlichen Gegen-Avertissements. II. Einige Documenta von der Landsässerey des Adels im Burggraffthumb Nürnberg. III. Abschied einiger Chur- und Fürsten zusammen geschickter Räthe zu Maulbronn an. 1564 -
Nobilis Territorio Subjectus, Oder Verschiedene, nach Veranlassung angestellter Processe an höchsten Reichs-Gerichten, und sonsten verfassete Berichte, Deductiones etc. Daß denen Landes Fürstl. hohen Obrigkeiten im Heil. Römischen Reich die hoch- und niedere Jurisdiction über Ihre im Land gesessene vom Adel und deren Angehörige, Unter keinem Schein der Immedietät zu benehmen, Sondern vielmehr Die von Alters wohlhergebrachte, nach denen Verfassungen und Grund-Sätzen des Teutschen Reichs unwiedersprechliche Landes-herrliche Hoheit und Territorial-Superiorität gegen die an einigen Orten angemassete Exemtion billig zu mainteniren sey
T. 1, Stück 10, Abdruck ... ausführlichen Schreibens ... von Jurisdiction uber das Ritterguth Weydenberg .. -
Dissertatio Inauguralis De Iuribus Stolæ
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Nobiles Imperii Immediati, Utrum Gaudeant Superioritate Territoriali?