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Theologische Bedencken – Und andere Brieffliche Antworten auff geistliche/ sonderlich zur erbauung gerichtete materien zu unterschiedenen zeiten auffgesetzt/ und auff langwihriges anhalten Christlicher freunde in einige ordnung gebracht und heraußgegeben (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Das Spiel-süchtige/ sieben-fächtige Polysigma der Bösen Spiel-Sieben – in sich begreiffende die Spiel-Schande/ Spiel-Sünde/ Spiel-Schertz/ Spiel-Schäden/ Spiel-Straffen/ Spiel-Schläge/ Spiel-Sprüche; Erzehlende/ etliche Schändliche Schanden/ sündliche Sünden/ schimpflichen Schertz/ schädliche Schäden/ schreckliche Straffen/ schmertzliche Schläge/ und sonderliche Sprüche/ oder Warn- und Ermahnungs-Lehren (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Die Edle Bemühung müssiger Stunden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Wahrhaffter Abriß, Deß Wunder-Geschicht, so sich Anno 1702. den 29. Aprill in [.] Wienn [.] zugetragen (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Adeliche Ehren und Gedächtnis Seule – Bey Adelicher vornehmer Leichbestattung Des Hoch-WolEdelgebornen/ Gestrengen und Wolbenambten Herren Hanß Adams von Grüttschreiber und Zopfkendorff/ Herrens auf Michelau (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Schuldiges Denckmal Dem . Hn. Hans Albrechten/ des Heil. Röm. Reichs Erbtruchsen/ FreyHerrn zu Waldpurg/ ErbHerrn zu Landsberg/ Friedrichstein und Dultzen/ etc. – Welcher im 35. Jahr seines Alters/ 1655. 7. Neujahrmon . eingeschlaffen/ und darauff 17. Mertz . zu Landsberg in seinem Erbbegräbnüß der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Wahre Freyheit Oder Begräbniß-Reime/ Bey seligem Hintritt aus dieser dienstbaren Welt in die ewige Freyheit/ Des . Hn. Heinrich Freytags Mitbürgers der löbl. Stadt Kneiphoff Königsberg – Welcher im 76. Jahr seines Alters . 1655. 20. Neujahrsmon. eingeschlaffen/ und 25. darauff . der Erden . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Klag- und Trost-Reime Bey seligem zwar aber sehr trawerhafftem Ableiben Des . Herrn Albrecht Rückerlings/ Auff Cattenaw/ etc. Erbsassen – Welcher 1655. 26. Jenner/ nach dem Er 25. Jahr gelebet . eingeschlaffen/ und 18. Hornung zu Nibudßen . der Erden seinem Ruhbett eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Summum nec metuas diem nec optes, oder Einfältige Leich-Reim Bey seligem wiewol trawerhafftem Ableiben Des . Herrn Heinrich Woseginen/ Churfürstl. Brandenb. . Cammerschreibers in Preussen – Welcher nachdem er in dieser Welt 65. Jahr löblich gelebet/ 1655. 5. Hornung . eingeschlaffen/ und darauff den 9. bald . in dem Löbenicht Königsb. der Erden . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Schuldiges Trawer-Gedicht/ Bey hochbetrawerlichem wiewol seligem Hintritt aus dieser Welt Der . Frawen Margarethen Tugendreich/ Freyfrawen zu Kitlitz/ etc. Des . Herrn Georg von Rauschken/ Churfl. Brandenb. geheimbten Raths und Cammer-Herrn/ wie auch des . HoffGerichts in Preussen . Praesidenten . Gemählinn – Welche/ nach dem sie in dieser Welt 22. Jahr 23. Wochen und 2. Tage . gelebet/ 1655. 2. Mertz . eingeschlaffen/ und folgends 27. Heumon. . in der Löbenichtschen Kirchen eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Christliche Leich-Reime/ Bey seligem wiewol betrübtem Ableiben Der . Frawen Ursulen Rosinn/ Des . Herrn Friedrich Stimers/ der löbl. Christlichen Gemeine im Löbenicht Königsb. Pfarrherrn/ und des Sambländischen Consistorii Beysitzers hinterlassenen Wittwen – Welche 69 alt/ 1655. 4. Mertz . eingeschlaffen/ und 9. darauff . beerdiget worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Klag- und Trost-Reimchen/ Bey seligem Hintritt aus dieser Welt/ Des . Herrn Caspar Rodemanns/ Der löbl. Altstadt Königsberg . Rahtsverwandten – Welcher/ als er in dieser Welt 71. Jahr . gelebet/ 1655. 30. Mertz . eingeschlaffen/ und 5. April darauff . in der Pfarr-Kirchen eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Wolverdientes Denckmahl Der . Frawen Marien gebornen von Mülheim/ Des . Herrn Heinrich von Oppens/ ErbHerrn auff Friederichsdorff etc. Sein: Churfl. Durchl. zu Brandenb. bey dero LeibRegiment . Obristen Wachtmeisters . Hausfrawen – Welche nach dem sie in dieser Welt 26. Jahr gelebet/ 1655. den 14. April gnädig mit einem jungen Sohn entbunden/ und den 22. darauff durch einen frühen . Tod von dieser Welt abgefordert/ und den 16. Jun. . in der Arnawischen Kirchen . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Christliche Sterb-Reime/ Bey seligem wiewol sehnlichem Ableiben Des . Hn. Andres Rodemans/ Vornehmen Bürgers dieser löbl. Stadt Kneiphoff Königsberg/ und der ThumKirchen daselbst wolverdienten Kirchen-Vaters – Welcher/ nach dem er in dieser Welt 66. Jahr 10. Monat . gelebet/ 1655. 31. Mäy . eingeschlaffen/ und 4. Brachmonat darauff . in dem Thum begraben (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Mediis tranquillus in undis, Oder Christliche Leich-Reime/ Bey frühzeitigem und hochkläglichem/ wiewol seligem Ableiben Des . Hn. Christoff Zilharts/ Beyder Rechten Doctors/ etc. – Welcher im neun und zwantzigsten Jahr seines Alters . 1655. 2. Brachmon. . sein Leben geendet/ und den 6. darauff . der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Christliches Denckmal Welches Der . Frawen Ursulen/ gebornen Langerfeldinn/ Des . Herrn Andreas Knoblochs/ Der . Stadt Kneiphoff Königsberg . Gerichtsverwandten/ nachgelassenen Wittwen – Welche im 40. Jahr ihres Alters 1655. den 17. Junii . eingeschlaffen/ und darauff den 21. . der Erden eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Wolverdientes Denck- und Ehrenmahl Dem . Herrn Johann Friesen/ dieser löblichen Stadt Kneiphoff Königsberg . Bürgermeister – Welcher in seinem besten Alter . 47. Jahr 7. Monat und 17. Tage gelebt/ 1655. den 18. Augustmon. bey hochbetrübtem Zustand unsers liebsten Vaterlandes . eingeschlaffen/ und den 22. desselben . in der Thumkirchen . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Letztes Ehren-Gedächtnis Dem . Hn. Zacharias Kröhlen . Handelsmann im Kneiphoff Königsberg etc. – Welcher (nach dem Er in dieser Welt 51. Jahr . zugebracht) 1655. 7. Christmon. . eingeschlaffen/ und 12. darauff . in dem Thum Königsb. . eingebracht worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden – Welche Bey einigen bißher gehaltenen Christl. Leich-Begängnissen auff Ersuchen verfertiget und abgeleget worden (vollständige digitalisierte Ausgabe)
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Aeternae Lucis praeludium amarae Crucis tripudium
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg, ... Fügen denen Justiz Beamten und zu denen Gerichten bestellten Bedienten/ welche in denen/ Unsers ... Bruders/ Herrn Johann Ernsts/ Herzogs zu Sachsen ...zugetheilten Aembtern und Oertern sich befinden/ wie auch allen Advocaten und Sachwaltern ... oder weme sonst daran gelegen/ hiermit zu wissen: was gestallt Wir eine Zeithero wieder bessere Zuversicht wahrgenommen/ so wohl auch Uns ... glaubwürdig vorgetragen worden/ was gestallt/ denen in Unserm Fürstl. Hause von langen Jahren hero bekanntlich-aufgerichteten ... Grund-Gesetzen Unserer Fürstl. Regiments Verfassung ... zumahl aber dem am 16. Augusti 1694. getroffenem .. Vergleich ... zuwider ... und dem ... Lauff der Justiz in unserm gesamten Landen höchst gefährlich- und schädlichen Neuerung/ Sich angemaßet ... Inmaßen Wir solche Gerichte und Dienere ...aus Unserer ... Verfassung ... eximiret ... Wie nicht weniger andere hinlängige Mittel an Hand nehmen/ damit solchem unleidlichen Unwesen mit Nachdruck gesteuert/ und in Unserm gesamten Fürstenthumb und Landen ferner gute Ordnung/ auch Recht und Gerechtigkeit erhalten/ und gehandhabet werden möge. Das meinen Wir ernstlich.
Geben Weimar zur Wilhelmsburg/ am 4. Martii/ 1702. -
Specification Derer Deserteurs, Von dem Ihrer Röm. Kayserlichen Majestät zu dero Diensten zugeschikkten Sachsen-Weimarischen Regiment.
Signatum Weimar am 23. Junii 1702. -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Vor Uns und ... Unsern ... Bruder ... Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Fügen allen und ieden ... Unterthanen ... hiermit zuwissen. Demnach die von der Römischen Kayserlichen Majestät ... in das Heil. Röm. Reich ausgelassene Mandata avocatoria, und inhibitoria ... lauten: Wir Leopold/ von Gottes Gnaden erwöhlter Röm. Kayser ... Fügen allen ... welche in Unserer und des Heil. Reichs ... Landen gebürtig oder gesessen ... dieses ... Mandat ... hiermit zu wissen: Demnach obgedachtes Churfürsten zu Bayern Lbd. seither einiger Zeit eine grosse ... Menge Kriegsvolcks mit Frantzösischem Geld im Römischen Reiche angeworben/ und nicht allein Unsere und des Heil. Reichs-Stadt Ulm ... eingenommen/ sondern auch ...Mem[m]ingen zur Übergab gezwungen/ nicht weniger auch die übrige Fränck-und Schwäbische Crais-Stände ... betrohet ... Zu Urkund dieses Brieffs besiegelt ... Ebersdorff den 10. Octobris Anno Siebenzehnhundert und zwey ... Leopold ...
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ und Johann Wilhelm/ Gevettere/ Herzoge zu Sachsen/ Jülich Cleve und Berg ... Vor Uns und resp. Unsern ... Bruder/ den Durchleuchtigen Fürsten/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen ... Entbieten allen und jeden unsern ... Prälaten/ Grafen/ Herren ... und insgemein allen andern Unsern Unterthanen/ denen dieses Unser Patent vorkömmet ... und fügen Ihnen hierdurch zu wissen/ was ... berichtet worden/ wie Gespahne/ Kärner und Fuhrleute/ sonderlich diejenige/ so zwischen Leipzig und Jena wohnhafftig sind ... sich ... unterstehen/ wan[n] sie zu Nürnberg Frachtgüter laden/ und damit in die See-Städte fahren/ auch daselbst ... mit Waaren vor die Nürnberg Kauffleute befrachtet zurückkehren ... auch der alten oblervanz zuwieder von der ... Landstraße gegen Erffurth sich abzuschlagen/ und ... unser gesamtes Ober-Gleits-Amt zu Erffurth ... zu umfahren und zu defraudiren ... Als haben Wir ... die noch letzthin sub datis den 8. Januarii und 26. Septemb. 1687 ... Patente und Edicta ... wiederholen wollen ... Signatum am 12. Oct. 1702.
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ und Johann Wilhelm/ Gevettere/ Herzoge zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg ... Vor Uns und resp. Unsern freundlich-geliebten Bruder/ den Durchleuchtigen Fürsten Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Fügen hiermit allen und ieden Roß- und Ochsen-Händlern ... und allen andern ... hierdurch zu wissen; Ob Wir Uns ... versehen/ es würde ein iedweder die von langen her auf dem offenen Vieh-Marckt zu Buttstadt ... angeschlagenen Fürstlichen Verordnungen und Mandaten gerhorsamst nachgelebet haben. So müssen Wir doch das Gegentheil ... vernehmen ... Als haben Wir nicht umgehen mögen/ vorige ... Patenta Krafft dieses von Wort zu Wort anhero zu wiederholen ... Zu Uhrkund haben wir diese wiederholte Verordnung in offenen Druck bringen/ und zu männigliches Wissenschafft an behörige Ohrte affigiren lassen.
So geschehen und geben Weimar und Eisenach am 25. Septembris Anno 1702.