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Erleuterung Sr. Königl. Majestät Edicti Von Deposition Der Gelder/ Zu Abstellung verschiedener zu Unrichtigkeit und Nachtheil Der Königlichen Casse Eingeschlichenen Mißbräuche
Sub dato Berlin, den 29. Novembr. 1727. -
Se. Königl. Majestät renoviren und declariren Das Edict Von 1693. nach welchem die Kauff- und Handels-Bücher Nicht länger/ als 6 Monate gültig seyn sollen, krafft dieses dergestalt, daß es nur zwischen hiesigen Unterthanen unter sich, nicht aber, wann sie an Auswärtige Forderung haben, oder auch schuldig seyn, gelten solle
Sub dato Berlin, den 23. Septembris 1726. -
Der Unterschied der Leiden Um des Gewissens und um Missethat willen, Wurde am Sonntage Jubilate dieses 1732. Jahrs Jn der Nachmittags-Predigt über die ordentliche Epistel I. Petr. II, 11-20 Bey Gelegenheit der vertriebenen Saltzburger, Deren eine Zahl von etliche Hundert Dem Gottesdienst in der Friedrich-Werderschen Kirche beywohnete, Jn Betrachtung gezogen ...
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Glaubens-Bekanntnüß, Welches Ihro Königl. Hoheit, Die Durchlauchtigste Printzeßin Friderice Sophie Wilhelmine, Gebohrene älteste Königl. Printzeßin in Preussen, [et]c. [et]c. Den 30. Junii 1724. Auf dem Königl. Schloß in Cölln an der Spree, In Hoher Gegenwart Dero Allerdurchlauchtigsten Frau Mutter, Ihro Königl. Majestät der Königin in Preussen, Auch Ihro Königl. Hoheit des Cron-Printzen, Und der übrigen Hochansehnlichen Versammlung, Bey dreystündigem Examine, mit gröstem Ruhm abgeleget; Nebst einer dabey gehaltenen kurtzen Rede, Und Dem Actu Confirmationis
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Das frolockende Berlin, Oder Historische Nachricht Dererjenigen öffentlichen Freudens-Bezeigungen und sinnreichen Jlluminationen, Die bey hoher Anwesenheit Jhro Königl. Majestät in Pohlen, Und Dero Königl. Printzens Hoheit Daselbst angestellet worden
Nebst einem Anhange aller auf diese fröliche Begebenheit verfertigter Gedichte -
Königliche allergnädigste Declaration Der Hypothequen- Und Concurs-Ordnung
Damit selbige nunmehro auf alle Königl. Lande, wohin sie gerichtet ist, applicable sey ; [Geben Berlin den 14. Junii 1726.] -
Königl. Preußisches Verbessertes und allgemeines Wechsel-Recht, Wornach Jn der Chur- und allen übrigen im Reich belegenen Landen gegangen werden soll
De dato Berlin, den 25. Septembr. 1724. -
Umständliche Nachricht, Von dem Erschrecklichen Brande In der Königl. Residentz-Stadt Berlin, Durch welchen in der Nacht zwischen dem zweyten und dritten Pfingst-Tage dieses 1730sten Jahres nicht nur der an der St. Petri-Kirchen neuerbaute und bald fertige, aber mit seinem völligen Gerüste noch versehene Hohe Thurm, ... sondern auch die Kirche, das Gymnasium, 2 Prediger- und mehr als 40 andere Häuser, innerhalb 4 Stunden in einen Stein- und Aschen-Hauffen sind verwandelt worden
Nebst einer Beschreibung gedachter Kirchen ; Mit verschiedenen Kupffern versehen und herausgegeben -
Königliche Preußische und Chur-Brandenburgische neu-verbesserte Gesinde-Ordnung, vor die Königliche Residentz-Städte Berlin
Sub Dato Berlin, den 2ten Ianuarii 1746 -
Patent, Daß alle und jede/ Welchen Unter-Officiers Oder Gemeine Soldaten/ Ausser ihren Garnisonen begegnen, nach dererselben Pässen fragen/ und sich solche unnachbleiblich vorzeigen lassen/ oder die solches weigernde für Deserteurs halten/ und mit denenselben als Mit-Deserteurs verfahren sollen/ bey Vermeydung der hierinn determinirten schweren Strafe; Und Daß die ausser ihren Garnisonen sich befindende Unter-Officiers und gemeine Soldaten, ihre Pässe in denen Städten und Dörffern, welche sie passiren, überall vorzeigen und unterschreiben lassen sollen, und zwar alles das, bey Vermeydung der, auf die Desertion gesetzten Strafe
Sub Dato Berlin/ den 15. Septembr. 1730 -
Umständliche Und Warhafftige Nachrichten Von den Saltzburgischen Emigranten
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Posaune des Worts Und der Gerichte Gottes
Vorgestellet in einer Buß-Predigt, über Amos III. v. 6. Welche des Sonntags nach dem am 12. Aug. 1720. durch Zersprengung eines Pulver-Thurms über Berlin ergangenem Gericht auf dem Königlichen Schloß gehalten