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Seiner Hoch-Fürstl. Durchlauchtigkeit zu Anhalt-Zerbst Vergantungs-Ordnung, Wornach Sich in Dero Herrschafft Jever zu achten
[So geschehen den 16. Octobr. 1703.] -
Der Fürstl. Grafschafft Hennenberg Landes-Ordnung ...
Nach dem wahren Original de an. 1539. Auf das neue aufgeleget/ und mit Kurtzen Summarien Auch einem Anhang Zweyer declaratorischen Befehle/ und verbessertem Indice vermehret/ ... -
Des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ Ernewerung vnd erklerung etzlicher Artickel/ so in seiner F. G. hieuor ausgegangen Ordnung begriffen sein
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Reformacion der bayrisch[e]n|| Lanndrecht nach Cristj vnsers|| Hailmachers geburde Jm|| Funftzehenhundert vnnd|| Achtzehendm Jar Aufgericht||
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Reformacion der bay͏̈rischn Lanndrecht
nach Cristj vnsers Hailmachers geburde Jm Funftzehenhundert vnnd Achtzehendm Jar Aufgericht -
Gerichtzordnung Jm[m] Fürstnthumb Obern vnd Nidern Bayrn/ Anno 1520 aufgericht
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Dy New Erclärung der Lanndsfreyhait des loblichen haus vnd Fürstenthumbs Obern vnd Nidern Bairn. Anno Fünffzehenhundert vnd im Sechtzehenden auf den Achtundzwaintzigisten tag des Monats Aprilis zu Jngelstat aufgericht
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Gerichts ordenung der Graueschafft Nassaw.
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Festschrift zu der Jubelfeier der 25jährigen Regierung Sr. Majestät des Königs Wilhelm von Württemberg
ausgeben auf den 30 Oktober 1841 -
Van Gotteß gnaden Unser Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Berge ... Ordnung und Reformation des Gerichtlichen Proces, sampt erklerung etlicher Felle, so sich gemeinlich zutragen, Wie es darmit hinfürter in unsern Fürstenthumben ... gehalten, auch darin geurtheilt und erkandt werden soll, im Jarr tausent fünffhundert und fünnfundfünfftzig außgangen ...
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Des durchlauchtigen || hochgebornen Fürsten vnd || Herrn/ Herrn Wilhelmen des jüngern || Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüne=||burg/ Ernewerung vnd erklerung etz=||licher Artickel/ so in seiner F.G. hieuor || ausgegangen Ordnung begriffen sein.||
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Vnser von Gottes || Gnaden Heinrichen vnd Wilhelmen || der Jüngern/ Gebrüder/ Hertzogen || zu Braunschweig vnd Lü=||nenburg || Hoffgerichts Ordnung/|| Wie es vor demselbigen/ auch sunst vor den Vntergerichten || in vnserem Fürstenthumb Lünenburg/ mit Process vnd || sunst/ solle gehalten werden.||