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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit iedermänniglich ... zu wissen. Demnach Uns hinterbracht worden, was gestalt einige Personen ... des ... gewesenen Patents ungeachtet ... so wohl in das vor der Regierungs-Stuben befindliche Vorgemach ... ungemeldet einzulauffen; Wir aber solcher Unordnung länger nicht nachsehen können ... So geschehen Eisenach den 2. Januarii 1712.
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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern getreuen Ständen ... zu wissen, wasgestalt Wir ... zu Verpflegung Unserer Militz und Bestreitung anderer ... Außgaben, Eilff gantze Extraordinar-Steuern ausschreiben zu lassen ... So geschehen Eisenach den 8. Februarii 1712.
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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen ... Unsern Unterthanen ... zu wissen, welchergestalt Wir Uns ... entschlossen, auf die Vier Jährlichen ... Jahrmärckte ... einen offenen Roß- und Vieh-Marckt, allhier zu Eisenach, zu ... halten ... Signatum Eisenach den 14. Febr. 1712.
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Von GOttes Gnaden Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Euch ist noch unentfallen, wasgestalt Wir ... am 9ten Decembris abgewichenen Jahres, einen allgemeinen Land-Tag in Unserer Jenaischen Landes-Portion anberaumen ... Nachdem aber ... derselbe ... seinen Fortgang nicht erreichen können ... einen ... Land-Tag ... anderweit auszuschreiben ... Datum Eisenach den 18. April. 1712.
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Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern ... Unterthanen Unsrer Jenaischen Landes-Portion ... zuwissen. Demnach, auf die, in ... Sachsen ... erfolgte Reduction der Frantzösischen gantzen-halben-und orthsThaler ... wahr zu nehmen gewesen, daß ... erwehnte Müntzen desto häuffiger in dießseitige ... Lande geschoben, die guten Sorten hingegen ... weggezogen werden ... So geschehen Eisenach den 21. Junii 1712.
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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen ... jedermänniglich zuwissen. Demnach Wir... bey nächtlicher Einlassung oder Außfahrt an denen Thoren ein gewisses Einlaß- oder Außlaß-Geld abzufordern ... resolviret ... So geschehen Eisenach den 17. Novembr. 1712.
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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen ... männiglichen ... zu wissen. Ob Wir Uns ... das Auffnehmen und Wohlfahrt Unserer ... Universität Jena ... angelegen seyn lassen ... Verordnung ertheilet ... die ... Verschlüssung der Thüren von neuen anzubefehlen ... So geschehen Eisenach den 2. Januarii 1713.
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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern ... Unterthanen ... zu wissen. Demnach wir sehr mißfällig vernommen, wie daß die, wegen des ... Ziegeuner und andern diebischen Gesindes ... gemachte ... Verordnungen nicht mehr hinreichig seyn wollen ... So geschehen Eisenach den 11. Januarii 1712.
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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum, Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats, dessen Verfassung, Grund-Sätze und Interesse
In Zwey Theilen bestehend, Da der Erste das Weltliche Regiment ... Der Andere aber das Geistliche Regiment ... vorstellet – [Erster Theil]