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Das geistige Eigentumsrecht umspannt neben dem Urheberrecht auch das Handelsmarkenrecht und das Patentrecht. Die ersten beiden Rechte beziehen sich auf Texte als Inhalt und Ausdruck. Rechteinhaber sind in vielen Fällen nicht die Autoren, sondern ihre Verleger. Sie bestimmen, was es kostet, die Texte von Kollegen zu lesen und zu zitieren. Mit der Digitalisierung und Webvermarktung ganzer Bibliotheken werden nun auch immer mehr nicht urheberrechtlich geschützte Texte kostenpflichtig. Ärmere akademische Einrichtungen geraten deutlich ins Hintertreffen. Patenttexte wirken anders herum. Sie privatisieren den Ausschnitt der Wirklichkeit, auf den sie referieren. So versucht etwa eine Patentanmeldung, sich Schweine mit einer bestimmten DNA-Sequenz anzueignen, weil unterstellt wird, sie seien nach Monsanto-Anweisungen aufgezogen worden. Dabei kommt es weniger darauf an, dass diese Anweisungen wirklich neu sind, sondern nur, dass sie auf neue Weise formuliert sind. Durch die zunehmende Privatisierung von Diskurs und von dem, wofür er steht, bestimmt eine immer kleinere Gruppe von (oft selbsternannten) Rechteinhabern, welche neuen Ideen Chancen haben und wem sie gehören.
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