GiNDok - Hinweise zum Urheberrecht
Autoren bzw. Herausgeber schließen mit dem Anbieter von GiNDok eine unkomplizierte Publikationsvereinbarung ab, ohne die keine Veröffentlichung möglich ist. Die wesentlichen Punkte in Kürze:
Autoren/Herausgeber eines auf GiNDok archivierten Dokuments versichern,
- dass mit einer Veröffentlichung auf GiNDok keine Rechte Dritter verletzt werden
- dass sie allein berechtigt sind, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Ggf. ist eine Rückfrage an den veröffentlichenden Vertrag notwendig
- dass sie von dem am Werk beteiligten Autoren die Erlaubnis eingeholt haben, ihre Beiträge nutzen zu dürfen
Autoren/Herausgeber eines auf GiNDok archivierten Dokuments dürfen
- das Dokument auch an anderer Stelle publizieren, sofern sie das Urheberrecht daran besitzen
Nutzer eines auf GiNDok archivierten Dokuments dürfen
- das Dokument auf ihren Rechner kopieren
- das Dokument ausdrucken
- aus dem Dokument zitieren, sofern sie die Zitate wissenschaftlich korrekt nachweisen
Die UB Frankfurt/M. als Anbieter eines auf GiNDok archivierten Dokuments darf
- die Publikation in Datennetzen sowie auf den von der UB Frankfurt/M. verantworteten Webseiten öffentlich zugänglich machen
- die Publikation dabei mit zusätzlichen bibliographischen Angaben/Metadaten versehen
- eine elektronische Version der Publikation der Deutschen Nationalbibliothek und weiteren Archivierungsinstitutionen zum Zwecke der Langzeitarchivierung zur Verfügung zu stellen
- zum Zwecke der Langzeitarchivierung vor Ort das Dokument technisch verändern
Eine umfassende Übersicht über Rechtsfragen rund um Online-Publikationen (insbesondere unter Berücksichtigung der zum 1.1.2008 geänderten Urheberrechtslage) gibt die Informationsplattform Open Access
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